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Kommentar Urteil im Freital-ProzessGenau richtig

Konrad Litschko
Kommentar von Konrad Litschko

Rechter Terror: Schon zuletzt sprachen Gerichte hohe Haftstrafen für Anschläge aus. Nun setzt der Staat mit seinem Terrorismusurteil ein Zeichen.

Die Freitaler Gruppe hätte es auch anders haben können Foto: dpa

E s ist ein deutliches Zeichen: bis zu zehn Jahre Haft und eine Verurteilung als Terroristen für die Freitaler Gruppe. Das ist durchaus hart. Und wieder werden jetzt einige, nicht nur in Freital, fragen: So eine Strafe für ein paar Böller? Spaltet das die Gesellschaft nicht weiter? Nein, das Urteil ist genau richtig.

Rund 1.000 Anschläge auf Asylunterkünfte gab es 2015 und 2016, die Gewalt reißt bis heute nicht ab. Um es noch mal klar zu sagen: Es geht hier um Menschenleben, um versuchten Mord. Dass es bisher zu keinen Toten kam, ist reines Glück, mehr nicht.

Und die Brandstifter kamen lange Zeit davon. Selten wurden anfangs Täter erwischt, noch seltener verurteilt. Auch in Freital schaute die Staatsanwaltschaft lange zu. Anderswo zündelte da schon die gesellschaftliche Mitte mit, wurden ein Finanzbeamter und Feuerwehrleute zu Brandstiftern. Es war etwas ins Rutschen gekommen.

Mit dem Freital-Urteil aber gibt es nun ein Gegenfanal. Schon zuletzt sprachen Gerichte hohe Haftstrafen für Anschläge in Nauen, Salzhemmendorf oder schließlich auch Altena aus. Nun ist es auch Terror.

Mit einem Schauprozess hat das nichts zu tun, wie einige Verteidiger meinen. Es ist das Strafgesetzbuch, das eine Terrorgruppe definiert: feste Struktur, langfristiges Agieren, ein übergeordnetes Interesse, die Einschüchterung der Gesellschaft, jedenfalls eines Teils von ihr. All das war bei den Freitalern gegeben. Deshalb darf man sie Terroristen nennen. Genauso übrigens, wie sich die Verurteilten in ihren Chats selbst bezeichneten.

Die Gruppe hätte es anders haben können. Sie hatte nach jeder Tat die Chance, innezuhalten und aufzuhören. Aber sie hat immer weitergemacht, mit immer heftigeren Aktionen. Wahrscheinlich hätte noch Schlimmeres bevorgestanden, hätte der Staat die Freitaler nicht doch noch gestoppt.

Nun setzt er mit seinem Terrorismusurteil ein weiteres Stoppzeichen – eines, das ebenfalls über Freital hinaus wirkt: Es ist Schluss mit dem Verharmlosen der Gewalt gegen Geflüchtete. Das Signal war überfällig.

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Konrad Litschko
Redaktion Inland
Seit 2010 bei der taz, erst im Berlin Ressort, ab 2014 Redakteur für Themen der "Inneren Sicherheit" im taz-Inlandsressort. Von 2022 bis 2024 stellvertretender Ressortleiter Inland. Studium der Publizistik und Soziologie. Mitautor der Bücher "Staatsgewalt" (2023), "Fehlender Mindestabstand" (2021), "Extreme Sicherheit" (2019) und „Bürgerland Brandenburg" (2009).
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25 Kommentare

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  • Leg ich dass zum Fall - Kolportierte hieda&anderwo zugrunde -

    Geht das Urteil scheint´s in Ordnung. Das ja.

     

    Erinnert aber sei -

    "Mit der kriminellen Vereinigung befassen sich das Grundgesetz in einer abstrakten Verbotserklärung (Art. 9 Abs. 2 GG), das öffentliche Vereinsrecht, das die ordnungsbehördliche Umsetzung des Verbots und die Auflösung der kriminellen Vereinigung regelt (§ 3 VereinsG), und das Strafrecht, das sowohl die Bildung einer kriminellen Vereinigung als auch die Beteiligung an ihr unter Strafe stellt.

    &

    Das Rechtsgut der Norm ist nach herrschender Meinung die öffentliche Sicherheit und Ordnung.

    &

    In den siebziger Jahren wurde der Straftatbestand gegen die Mitglieder der Rote Armee Fraktion (RAF) angewandt. Um die zum Teil uferlose Anwendung der Vorschrift einzuschränken und um zwischen Vereinigungen mit kriminellen Hintergrund und solchen mit politischen terroristischen Motiven zu differenzieren, wurde 1976 § 129a StGB eingeführt. In ihm wird die Bildung und Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung unter Strafe gestellt; eine Abgrenzung der Begriffe ist dabei noch offen." wiki

     

    &

    Da liegt der Hase im Pfeffer - doch doch.

    "Abgrenzung der Begriffe ist dabei noch offen" -

    &

    Dess aber nicht allein.

    Denn. Das Rechtschutzgut - "die öffentliche Sicherheit und Ordnung..." - ist -

    Ein "überkommener Begriff" - also von vor Grundgesetzgeltung!

    &

    Genügt selbst formal gerade nicht dem insbesondere im Strafrecht relevanten Bestimmtheitsgebot des Grundgesetzes - & Wurde/Wird nur deswegen nicht beanstandet - weil er durch ("althergebrachte"!;)( Rechtsprechung ausreichend konkretisiert sei. (Ahja – aber so isset!)

     

    D.h. - Die Richter sind also bei beiden "im prä" - d.h. - Gefordert!

    Sie sind dabei an Recht&Gesetz gebunden & konkretisieren es aber gleichzeitig im jeweiligen Fall. So auch gerade hier.

    Soweit - So normal ~> Richterrecht. Ja.

     

    ff - ja schonn

    • 6G
      60440 (Profil gelöscht)
      @Lowandorder:

      Der im gestrigen Urteil ebenfalls angewandte Mordparagraf stammt vom Freisler persönlich, ist genuines Nazirecht, beschreibt völlig systemwidrig einen Tätertyp und stellt eine besonders verwerfliche Gesinnung unter erschwerte Strafe stellt. Zeitlich - natürlich - vorm Grundgesetz.

      So what ?

      Richterrecht legte und legt diesen Paragrafen verfassungskonform aus. Obwohls natürlich besser wär, hätte der Maas, Heiko Erfolg gehabt mit seinen Reformbestrebungen ...

      Und die gute alte Sicherheit und Ordnung läßt sich gut mit Sicherung des Rechtsfriedens übersetzen und genau um diese ging es in dem Verfahren zentral.

      • @60440 (Profil gelöscht):

        Sicher - d'accord.

         

        Das ist hier aber nicht der Punkt.

    • @Lowandorder:

      ff

       

      Strafrecht ist (berühmt-berüchtigte Prüfungsfangfrage) -

      Öffentliches Recht! – nicht anders wie z.B Verwaltungsrecht.

      Was bedeutet - wie die Verwaltungsrichter beim Streit - cum grano salis -

      Staat vs Bürger - z.B. bei der Elbvertiefung - per gerichtlichem Urteil dem

      Olaf I. verklickern - Ob er das darf & wenn ja - Wie genau.

      &

      Genauso hatten die Richter in Dresden - per gerichtlichem Urteil - zu

      Entscheiden - Ob die gesetzlichen Tatbestandsvoraussetzungen des

      § 129 a StGB vorliegen - & wenn ja welches Strafmaß nach den gesetzlichen Vorgaben auszurteilen ist.

      Alles das - Nüchtern festzustellen - Sine ira & Studio. Ohne Zorn&Eifer!

      Genau. Nothing else. Punkt.

       

      &

      Genau deswegen - ist ein Sentenz wie hier in einem Kommentar der taz.

      "...Es war etwas ins Rutschen gekommen. Mit dem Freital-Urteil aber gibt es nun ein Gegenfanal." (Geht´s noch?!)

      Sorry - Journaille - & Sonst nichts!

      But. Ein Urteil ist ein Urteil.

      Alles andere ist gefährliches Gefasel.

      &

      Eine Schreibe - Fanal - gar - "ein Gegenfanal" -

      Aber - ist eine hirnlessschaumige - Spiegelneuronengeburt.

      Nothing else.

       

      -------

      & have a look at ~>

      "Im Militärwesen wurde das Fanal als senkrecht aufgerichtete Stange benutzt, an deren oberem Ende brennbares Material wie Werg oder mit Teer und Pech getränkte Wolle angebracht war. Bei Entzünden des Fanals entstand eine intensive Flamme mit starker Rauchbildung, so dass es sowohl bei Tage als auch in der Dunkelheit als Signalgeber dienen konnte. Man stellte es auf hoch gelegenen Punkten der Landschaft auf, um so weit verstreute Vorpostenstellungen und Truppenteile alarmieren zu können.

      Heutzutage hat das Fanal auch die übertragene Bedeutung eines Aufmerksamkeit erregenden und Veränderung ankündigenden Zeichens in Form eines bedeutungsschweren, folgenreichen oder symbolträchtigen Ereignisses oder einer solchen Handlung.

      („ein Fanal setzen“...)."wiki

       

      Eben. „ein Fanal setzen“ -

      War genau - Nicht! - Aufgabe der Richter in Dresden.

       

      So geht das.

      • @Lowandorder:

        Ja so, und es sei daran erinnert, wie das Fanal- Gezeter um das Berliner Raserurteil losbrach. Ein Gerichtssaal ist kein Medienzirkus und der Richter kein Politiker.

        Wenn ich schon wegweisende Urteile a la Exempel höre, wird mir schlecht. Vor dem Gesetz sind alle gleich, und manche gleicher, oder was?

        Der wie oben Suggestivkommentar von Herrn Litschko ist ein Graus.

      • @Lowandorder:

        & nochens -

         

        Dieses gefährliche rinkswielechts - Biertischniveau!

        Ist ja so selten nicht. Newahr. Auch kein geringerer als -

        Ralf Giordano - hab´s schon mal hier näher skizziert - & sein -

        "Jetzt muß die Justiz aber härter gegen rechts urteilen!"

        Mußte sich von ausgeschlafenen Richtern unter Hinweis auf Gleichheit vor dem Gesetz etc - diesen faulen Zahn ziehen lassen.

        Mit anschließend zustimmendem Dank - ja.

  • Alleine die Tatsachen das ein Bundesrichter sich der Sache annehmen musste , weil die komunalen Richter die Tat als Bagatelle einstufen wollten, zeigt doch wie sehr Angst und rechtes Gedankengut in teilen unserer Geselschaft immer wieder aufploppen...

  • Ich verweise jetzt mal zum eigentlichen Beitrag zu diesem Kommentar:

    http://www.taz.de/!5490255/

     

    Leider taucht der auf der taz.de-Seite nirgends mehr auf, obwohl erst von gestern (Abend) ist.

  • Endlich hat die dt. Justiz begriffen, dass die Taten der nunmehr Verurteilten eben nicht als „Dumme-Jungen-Streiche“ abgetan werden dürfen. Nun sollten auch Andere zur Verantwortung gezogen werden, die z. B. PolizistInnen zu Freiwild machen wollen. In der Hoffnung nämlich, dass sich ideologisch Verblendete und Radikalisierte aufgefordert fühlen, nach dem „Freitaler“ Muster, das „Problem“ z. B. mit Sprengstoff zu lösen!

     

    Besonders negativ ist mir in diesem Zusammenhang der TAZ-Beitrag //http://www.taz.de/!5486607/#bb_message_3601395 aufgestoßen, der von Autonomen durchaus als Aufforderung zum Handeln verstanden werden könnte.

    Muss es erst wieder so weit kommen, wie im „deutschen Herbst“? Den Opfern kann es egal sein, ob die Täter durch rechte oder linke Ideologie verblendet waren!

  • 9G
    97796 (Profil gelöscht)

    Bei aller Widerwärtigkeit dieser Taten. Ein leeres Gebäude anzünden ist Brandstiftung und Sachbeschädigung. Kein versuchter Mord. Versuchter Mord ist dann eher einen Pflasterstein auf einen Polizistenkopf zu schmeißen. Immer schön sachlich bleiben. Das hilft. Gerade Journalisten.

  • Bis zu 20 Millionen Einheiten von Schusswaffen sollen laut Experten im illegalen Besitz hierzulande sein.

    http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/in-deutschland-gibt-es-bis-zu-zwanzig-millionen-illegale-waffen-14030574.html

     

    Es sollte geprüft werden, ob nicht viele weiteren organisierten rechten Terrornetzwerke existieren, die im Waffenbesitz sind.

    • @Stefan Mustermann:

      1. Illegale Waffen finden Sie - bis auf Ausnahmen - hauptsächlich im Bereich der organisierten Kriminalität.

      2. Der FAZ Artikel ist schlecht, er entwirft ein falsches Bild. Eine Dekowaffe nach deutschem Recht bekommen Sie nicht mal eben "in einer Stunde mit Werkzeug aus dem Baumarkt" wieder scharf. Da brauchen Sie funktionierende Ersatzteile, die auch nicht fre erhältlich sind und sehr wohl einiges an Fachwissen.

    • @Stefan Mustermann:

      Und was ist mit den bewaffneten linken Netzwerken?

  • 6G
    60440 (Profil gelöscht)

    Wichtig ist vor allem das Signal an das braune Umfeld der Täter, an potentielle Nachahmer und nicht zuletzt an die laschen - auf dem rechten Auge stark kurzsichtigen - sächsischen Strafverfolgungsbehörden; letztere wollten die Taten der Gruppe Freital quasi als Lausbubenstreiche einordnen und - wie gewohnt - an Amtsgerichten einzeln anklagen und mit geringen Konsequenzen verfolgt wissen, wobei der nazistische, terroristische Hintergrund systematisch verharmlost wurde. Wider besseres Wissen natürlich und wider der Erkenntnisse der eigenen Kriminalbeamten.

    Als hätte es den NSU nie gegeben.

    Stattdessen hat glücklicherweise der Generalbundesanwalt die Angelegenheit an sich gezogen und was folgte ist wie eine heilsame Lehrstunde für all die gewaltbereiten Nazis, deren Unterstützer, die Verharmloser und eben die Strafverfolger: GSG-9-Einsatz bei der Festnahme, Helikopter-Flug nach Karlsruhe zum Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs, Anklage wegen Bildung einer terrororistischen Vereinigung und mehrfachen Mordversuchs vor einem Strafschutzsenat des Oberlandesgerichts Dresden mit heftigen und völlig berechtigten Strafen wegen genau dieser Delikte; nach insgesamt 73 Verhandlungstagen, bei denen jede widerwärtige und unmenschliche Regung der selbsternannten herrenmenschlichen Terroristen ausführlich zur Sprache kam (schon weil die Dummbratzen den Behörden genügend Beweise für ihre Untaten auf dem Silbertablett servierten).

    Keine Banalisierung der Mordversuche als Polenböllerei irregeleiteter "besorgter" Bürger wegen Merkels "verfehlter Flüchtlingspolitik", sondern Mordversuche von Terroristen.

    Vielen Dank dafür !

    • @60440 (Profil gelöscht):

      Das hört sich mit umgekehrten Vorzeichen ein bischen an, wie ein braver Bürger, der es in den 70ern toll fand dass mit Rasterfahndung, Hubschraubern, schwerbewaffneter Polizei alles gejagt wurde was links war und das in einem Leserbrief beklatscht. Schneidig die Polizei, mit Hubschraubern! Wow. Immer drauf, es trifft nur die richtigen, der Staat muss nur mal richtig durchgreifen... soviel "starker Staat" Verständnis hört man selten von links. Offensichtlich muss ein autoritärer Staat nur auf die richtigen einschlagen und plötzlich sind alle repressiven Machtinstrumente in Ordnung, und eine hochgerüstete Polizei wird bejubelt. Naja. Kann man machen, wenn man die Begriffe austauscht, die Denke dahinter scheint allerdings schwerlich progressiv zu sein.

      Nach der Party kommt der Kater, wenn der Staat dann mit der selben Freude gegen linke Aktivisten ähnlich durchgreift - nach der Logik müsstest du Beifall klatschen für jeden G20-Straftäter, der als Terrorsympathisant 10 Jahre einfährt für das werfen eines Böllers einer Flasche oder eines Steines gegen die Polizei, und ebenfalls ein paar Jahre bekommt für Plünderung u.ä. kassiert.

      Nichts gegen die Höhe der Freital-Urteile, aber das löst ja gar nix, und wer denkt, dass man politische Akteure (egal welcher Herkunft) mit exemplarischen Bestrafungen "abschrecken" kann, der hat 1000 Jahre Geschichte verschlafen...

  • Mal sehen, ob die Begeisterung anhält, wenn auch andere Straftaten, oder keine Straftaten als “Terrorismus“ abgeurteilt werden.

    • @Gerhard Krause:

      Die selbe Linie wird seit Ewigkeiten schon gegen Links gefahren. Das sie nun auch gegen Rechts zur Anwendung kommt ist nur konsequent.

      ABER: Das Bedeutet noch immer nicht das diese Linie gut und richtig ist. Ich mag nicht warm werden mit einem Staat der bei politischen Fällen versucht das schärfstmmögliche Urteil raus zu schlagen auch wenn Gesetze dazu zweckentfremdet werden müssen.

      Nicht das es schlecht wäre das Rechtsradikale ausnahmsweise Probleme mit dem Staat haben, aber eine progressive Entwicklung ist es dennoch nicht. Wann immer die Herrschenden mehr Macht und Mittel bekommen kann von links keine Zustimmung kommen

    • @Gerhard Krause:

      Können Sie das bitte näher erläutern?

       

      Ich verstehe ihre Aussage mit diesen Worten nicht.

      • @Hanne:

        Ist doch nicht schwer zu verstehen: wer „hartes durchgreifen“ beim politischen Gegner befürwortet, darf sich nicht beschweren, wenn der Staat ebenso „hart“ durchgreift bei Vergehen von politisch motivierten Tätern aus dem eigenen Spektrum. Ruckzuck sind alles Terroristen.

         

        „Es ist das Strafgesetzbuch, das eine Terrorgruppe definiert: feste Struktur, langfristiges Agieren, ein übergeordnetes Interesse, die Einschüchterung der Gesellschaft, jedenfalls eines Teils von ihr. All das war bei den Freitalern gegeben.“

         

        Nichts für ungut, aber diese 08/15 Definition trifft praktisch auf jede kriminelle Bande zu, inkl. „Araberclans“, Schleuser, Menschen- und Drogenhändler. Am Ende sogar auf Linke Zentren, wenn diese Demonstrationen organisieren auf denen es öfter zu Gewalt kommt.

         

        Plötzlich kann das ganze rechtstaatlich grenzwertige Arsenal polizeilicher Antiterrormaßnahmen angewendet werden, ebenso harte Gesetzesanwendung durch die Gerichte. Ich hab im Freital-Fall kein Problem mit dem Urteil, aber man muss schon aufpassen, dass man nicht doch eine politische Justiz erhält.

         

        Oft rudert die Justiz höherinstanzlich auch zurück, siehe „Rasermordurteil“ von Berlin - nun doch wieder kein Mord. Sollte auch ein „Schauurteil“ sein, dass eine neue politische Linie unterstreicht. Die Justiz hat hier in höherer Instanz ihre unpolitische, einzelfallorientierte Unabhängigkeit unterstrichen. Mal sehen wie das in Zukunft läuft bei „politisch motivierter Gewalt“.

        • @hup:

          beim Raserurteil geht es darum, dass die im Urteil genannte Begründung nicht Mord rechtfertigt.

          Das heisst nicht, dass im neuen Verfahren eine entsprechende anderee Begründung für Mord doch in Frage kommen kann.

          Auch Mörder haben ein Anrecht auf eine anständige Begründung

        • @hup:

          Sorry, aber hier ging es nicht um Demos organisieren - das war denen ja definitiv zu wenig/langweilig.

           

          Und der Vergleich mit dem Drogen dealen hinkt schon auch sehr: Einer verkauft illegal (und von mir aus organisiert) und der andere kauft illegal (privat für sich persönlich). Maximal schaden diese beiden also sich selbst, der eine auch gesundheitlich bis tödlich.

           

          Hier aber handelten Erwachsene, mit dem Plan andere Menschen, die ihnen einfach nicht passten, zu töten bzw. das zumindest in Kauf zu nehmen. Und die Pläne wurden auch in die Tat umgesetzt, dankenswerterweise (noch) ohne Tote.

           

          Ich weiß nicht, ob Sie sich vorstellen können, was so ein Urteil in und aus Sachsen bedeutet. Auch kann ich mir nicht vorstellen, dass Sie solchen Leuten schon begegnet sind und selbst kurz davor waren, von solchen abgemetzelt zu werden. Einige Dresdner und Leipziger haben das schon hinter sich. Unter den Angreifern waren auch einige Freitaler, wenn sie sich zu größeren Gruppen "gegen Linke" verabredet haben (u.a. 1. Geburtstag PEGIDA, 1. Geburtstag LEGIDA).

          https://kreuzer-leipzig.de/2018/01/31/netzwerke-sind-intakt-und-angriffsfaehig/

          http://www.connewitz-leipzig.de/leipzig-connewitz-kiez/dokumentation-ueberfalls-nazis-connewitz-januar-2016/20180108

          • @Hanne:

            Genau wegen der nicht nur gegen Dinge gut abgegrenzten Gewalt finde ich das Urteil gerechtfertigt - es hätten tatsächlich Personen zu Schaden kommen können, und das geht gar nicht. Für reine Sachbeschädigung hätte ich das Urteil für ziemlich knackig gehalten - viele Täter, die tatsächlich Totschlag begangen haben bekommen geringere Strafen.

             

            Was den Vergleich mit Drogenhändlern angeht: der Dealer auf der Strasse ist Freelancer oder abhängig angestellter einer Organisation die über Zwischenhändler und Schmuggler zu absolut mörderischen Kartellen führt, die teilweise direkt Terrorismus finanzieren. Wenn das nicht die Definition des Artikels für eine Terrororganisation erfült, dann weiss ich auch nicht.

             

            Das ist das Problem, wenn man alles was man nicht mag als Terrorismus bezeichnet: Ratzfatz ist eigentlich alles Terrorismus um zwei Ecken. Und Terrorismus wird immer als Argument benutzt um Rechte zu beschneiden.

             

            Aber ja: Die Freitalgruppe hat durch die Anschläge terroristische Aspekte. Für echte Terroristen halte ich sie aber für zu dilettantisch - es sind militante Schwerkriminelle.

        • @hup:

          Danke, sehr geehrter User, richtig.

        • @hup:

          HUP hat vollkommen Recht. Mir scheint, dass unsere Gerichte in politisches Fahrwasser geraten. Schön das Mordurteil im Berliner Räderprozess war offensichtlich rechtsmissbräuchlich (und würde deshalb auch aufgehoben). Hier geht es nun munter weiter. Die Justiz verliert ihr Mass, ich gehe davon aus, dass das Urteil in höherer Instanz gemildert wird. Wo bleiben sonst die lebenslangen Freiheitsstrafen für lebensgefaehrdende G20-Verbrecher? Oder ist unsere Justiz tatsächlich auf dem linken Auge blind?

    • @Gerhard Krause:

      Finden Sie dieses Urteil nicht gut?