Kommentar Urteil für Sven Lau: Problematische Zeugen
Salafisten zu verurteilen, ist schwer: Viele Zeugen aus der Szene sind narzisstisch und nehmen es mit der Wahrheit nicht so genau.
S alafistenprediger Sven Lau muss für fünfeinhalb Jahre ins Gefängnis. Das ist zunächst einmal eine gute Nachricht, denn der Mann ist gefährlich. Er ist einer der erfolgreichsten Verführer der radikal-islamistischen Szene. Und auch in diese sendet das Urteil ein starkes Signal. Der Prozess gegen den Konvertiten hat aber auch gezeigt, wie schwierig Verfahren gegen Mitglieder dieser Szene sind. Ein Grund dafür sind die Zeugen.
In der Regel reden Salafisten nicht mit Sicherheitsbehörden, denn sie erkennen diese schlicht nicht an. V-Leute in der Szene anzuwerben fällt den Sicherheitsbehörden extrem schwer. Und diejenigen, die auspacken, haben häufig „narzisstische Persönlichkeiten“, wie es Frank Schreiber, der Vorsitzende Richter im Lau-Prozess, es in der Urteilsbegründung nennt. Man könnte auch sagen: Sie sind Wichtigtuer, die es mitunter mit der Wahrheit nicht so genau nehmen. Schwierige Zeugen also.
Überraschend ist das nicht. Denn diejenigen, die sich von Salafisten verführen lassen, sind oft labile Menschen mit wenig Selbstbewusstsein, die nach Aufmerksamkeit und Selbstermächtigung lechzen. Das gilt eben auch für die, die irgendwann die Seiten wechseln. Auch die beiden Männer, die mit Laus Hilfe zur syrischen Terrororganisation Jamwa ausgereist sind, gehören in diese Kategorie. Insbesondere Ismail I., der während des Prozesses Lau schwer belastet hat, hat viel geredet, sich widersprochen und auch nachweislich die Unwahrheit gesagt.
Andere Zeugen aber gebe nun einmal nicht, hat der Richter in der Urteilsbegründung gesagt. Dass niemand immer die Wahrheit sage oder immer lüge. Und dass die Strafverfolger auf die Informationen aus der Szene angewiesen sind. Aufgabe des Gerichts sei es, die Aussagen zu überprüfen und einzuordnen. Das stimmt. Aber es ist ein auch Dilemma, wenn für die Verurteilung die Aussagen von Wichtigtuern und Lügnern eine zentrale Grundlage sind.
Wer will schon schuld sein, wenn etwas passiert?
In einem anderen Terrorprozess hat die Lüge eines Salafisten gerade dazu geführt, dass ein Mitangeklagter vielleicht über ein Jahr lang unschuldig in Untersuchungshaft saß. Saleh A., Hauptangeklagter und Kronzeuge im Fall der mutmaßlichen Anschlagspläne in der Düsseldorfer Altstadt, der in eine Pariser Polizeiwache spaziert war und dort von den Anschlagsplänen berichtet hatte, hat jüngst der Richterin erklärt, er habe die Unwahrheit gesagt. Die Mitangeklagten hätten mit dem Plot gar nichts zu tun. Als Grund für die Lüge gab er an, er sei von den französischen Sicherheitsbehörden enttäuscht. Die Mitangeklagten waren vor der Festnahme überwacht worden – ohne Ergebnis. In Untersuchungshaft kam auch der, gegen den sonst nicht viel vorlag.
Mit der hohen Terrorgefahr steigt der Druck auf Polizei und Justiz, auch fragwürdigen Zeugen zu glauben und gegen jene vorzugehen, die gefährlich sein könnten. Wer will schon schuld daran sein, wenn am Ende etwas Schreckliches passiert? Der politische Druck jedenfalls ist groß. Der neue nordrhein-westfälische Innenminister konnte am Mittwoch nicht einmal die Urteilsbegründung abwarten, bis er das Urteil gegen Lau begrüßte.
Schreiber, der Richter im Lau-Prozess, hat ausgeführt, dass die Aussage der beiden Zeugen bei weitem nicht die alleinige Grundlage für Laus Verurteilung als Terrorunterstützer ist; er hat andere Zeugen und zahlreiche Sachbeweise angeführt. Das ist gut so. Dass Lau gefährlich ist, wird niemand bestreiten. Doch wenn er als Terrorunterstützer verurteilt wird, dann sollte er dies auch sicher sein.
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