piwik no script img

Kommentar Urteil Zeugen JehovaDrückeberger in Karlsruhe

Christian Rath
Kommentar von Christian Rath

In seinem Beschluss zu den Zeugen Jehova lässt das Bundesverfassungsgericht eine klare Haltung vermissen. Aber genau die wäre dringend nötig.

Wollen Anerkennung: Zeugen Jehovas, hier bei einer Taufe. Foto: dpa

W ozu haben wir ein Verfassungsgericht? Eine seiner wichtigsten Aufgaben ist der Schutz von unbeliebten Minderheiten. Religiöse, politische und sexuelle Außenseiter werden von der Mehrheit oft diskriminiert und die Politik macht auch noch mit, um damit Pluspunkte bei den Wählern zu sammeln.

Auch die Zeugen Jehovas sind eine seltsame Sekte, die kaum jemand mag. Deshalb ist es kein Zufall, dass das Verfahren zur Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts in manchen Bundesländern nach 25 Jahren immer noch nicht abgeschlossen ist.

Zwar gab es durchaus ernsthafte Bedenken gegenüber der Sekte, insbesondere im Umgang mit Kindern und Ausstiegswilligen. Doch diese sind inzwischen von der Rechtsprechung weitgehend geprüft, widerlegt oder für irrelevant erklärt worden. Seit dem Jahr 2006 ist die Lage eigentlich klar, seitdem findet nur noch politische Obstruktion statt.

Leider hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe den Zeugen Jehovas mit seinem jüngsten Urteil nun auch nicht wirklich weitergeholfen. Die Richter haben ausführlich und gründlich über Föderalismus und Gewaltenteilung diskutiert. Doch am Ende hat die Richtermehrheit die – für die Zeugen entscheidende – Frage einfach offen gelassen, ob sie nun einen Anspruch auf Anerkennung haben oder nicht.

Gesellschaft braucht Entscheidungen

Die Richter des Bundesverfassungsgerichts mögen an den staatsrechtlichen Debatten ihren Spaß gehabt haben. Die Gesellschaft braucht aber ein Verfassungsgericht, das Fälle auch entscheidet, wenn sie entscheidungsreif sind.

Nicht nur in Bremen, auch in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen wartet die Politik auf die Weisung aus Karlsruhe – vielleicht weil sie sich selbst die Finger nicht schmutzig machen will. Doch diesmal hat sich sogar das Bundesverfassungsgericht gedrückt. Mal sehen, ob es jetzt auch ohne Vorgabe der Roten Roben geht.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Christian Rath
Rechtspolitischer Korrespondent
Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).
Mehr zum Thema

14 Kommentare

 / 
  • Die Stuttgarter Landesregierung unter dem damaligen Ministerpräsidenten Stefan Mappus (CDU) stellte Anfang 2011 der Glaubensgemeinschaft den Ablehnungsbescheid zu. Zuvor hatte das Justizministerium Aussteiger aus der Glaubensgemeinschaft befragt und ihre zum Teil sehr negativen Erlebnisse in einem Gutachten dokumentiert.

     

    Im Berliner Rechtsstreit hatten die Gerichte darauf VERZICHTET.

     

    In Berlin hat man ein Fehler gemacht es wurde NICHTS wie im Artikel behauptet geprüft und wiederlegt.

    http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.umstrittene-gemeinschaft-zeugen-jehovas-lassen-klage-ruhen.076190e3-cb1b-49cc-b9a8-f55e87eb443e.html

  • Das Verfassungsgericht ist - genauso wie der Bundespräsident - keine allgemeine Korrekturinstanz für "Fehlentscheidungen" der Politik sondern ein Gericht, das - übnrigens ohne nennenswerte demokrastische Legitimation - über konkrete Klagebegehren zu entscheiden hat. Ich wäre daher mit der in diesem Kommentar durchschimmernden Sehnsucht nach so einer letzten Instanz, die mit der Autorität einer (vermeintlich) absoluten Gerechtigkeit die Demokratie jederzeit aus den Angeln heben kann, extrem vorsichtig.

     

    Deshaklb ist dann das Urteil des Autors in der Überschrift auch völlig überzogen.Wie Yohak Yohak schon richtig dargestellt hat, hätte das BVerfG die Frage der Anerkennung gar nicht selbst entscheiden können, ohne seinerseits das Prinzip der Gewaltenteilung zu verletzen. Dass sich die Richter dann auch noch als "Drückeberger" beschimpfen lassen müssen, weil sie ihren Job tun und NICHT ihre Kompetenzen überschreiten, spricht nicht für die Fachkompetenz des Schimpfenden. Das Wort "Kommentar" sollte nicht von der journalistischen Sorgfaltspflicht entbinden, sich auch mal wenigstens rudimentär mit der Materie zu befassen, über die man da wohlfeile Wertungen abgibt.

    • @Normalo:

      korrekt -

       

      & für die Hüter der netikette et al -

      Jura - ist gehobener Dreisatz - ja.

      Aber das verfassungsrechtlich intendierte Zusammenspiel

      der drei Gewalten & des BVerfG - &!

      auch & gerade zu den Gerichten im übrigen ist ne heikle Kiste -

       

      & genau deswegen bis heute seit

      Hans Kelsen - auf dessen hervorragenden Mist ist das Ganze nämlich mal in den 20ern gewachsen -beliebter Dauerbrenner in entsprechenden Seminaren.

      kurz - Hochreck.

       

      Herr Rath machts sich halt - warum auch immer genau - hier & das eben ist durch die Bank Konsens - a weng Karo einfach. Punkt.

  • Religionen haben schon viel Schaden angerichtet. Fragen Sie die Indianer, die Sie allerdings überwiegend in den Ewigen Jagdgründen aufsuchen müssen! Oh nein! Dort sind ihre Seelen nicht, denn sie wurden beim Völkermord sogleich in den Christenhimmel verschleppt zum lieben Jesulein.

    • @Emma Dorfener:

      Wie kommen jetzt "die Indianer", die früher wohl überwiegend animistischen Religionen angehörten, hier ins Spiel? Sind/waren diese Religionen besonders schädlich? Inwiefern?

  • Die Argumente innerhalb von Körperschaften des öffentliches Rechts sollten grundsätzlich logisch und auch im Detail beweisbar sein, womit ich meine, daß unbeweisbare Behauptungen darin nichts zu suchen haben.

     

    Der Streit bzgl. der Zeugen Jehovas ist deshalb schon im Ansatz ein Irrweg. Die Säule aller Religionen ist die Unbeweisbarkeit der Glaubensgrundlage, verbunden mit mehr oder weniger Unlogik in der Argumentation. Deshalb sollte keine Glaubensgemeinschaft als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt werden. Anderenfalls müßte man am Ende der Kette auch noch solche anerkennen (und auf diese Weise aus Steuermitteln fördern), die an den Kaffeesatz, an Horoskope usw. glauben. Die Förderung der Unvernunft gehört aber nicht zu den staatlichen Aufgaben.

  • Ich finde (im Gegensatz zum taz-Kommentator) das BVerfG-Urteil als absolut richtig. Bremen hat das Prinzip der Gewaltenteilung verletzt, indem die Frage der Anerkennung religiöser Gemeinschaften sachwidrig der Bürgerschaft und nicht der Verwaltung übertragen wurde. Dadurch wurde den Zeugen Jehovas ein korrektes Verfahren versagt. Die richtige Antwort darauf ist nicht, die Zeugen Jehovas einfach

    ohne korrektes Verfahren anzuerkennen, sondern vielmehr, ein korrektes Verfahren durchzuführen. Genau das hat das Bundesverfassungsgericht angeordnet. Zu Recht.

    • @yohak yohak:

      Schredderkamp die n-te

      Ich glaubs ja nicht -

      Alle im Königreichssaal ¿

      ->

       

      Ja - wenn ich die schmale Meldung der sz richtig verstehe - scheint mir Ihre Einschätzung zutreffend -

      Herrn Raths Ausführungen enthalten hingegen schlicht keine inhaltliche

      Substanz - sehr merkwürdig das.

      http://www.taz.de/Kommentar-Urteil-Zeugen-Jehova/!5219351/

       

      Quarantaine du taz

       

      Bitte haben Sie Geduld und senden Sie ihn nicht mehrfach ab. - ok -

       

      mit F.K.Waechter - NÖ WIESO!

    • @yohak yohak:

      Ja - wenn ich die schmale Meldung der sz richtig verstehe - scheint mir Ihre Einschätzung zutreffend -



      Herrn Raths Ausführungen enthalten hingegen schlicht keine inhaltliche



      Substanz - sehr merkwürdig das.



      Anm. d. Mod.: Es handelt sich bei diesem Text um die journalistische Darstellungsform Kommentar.

      • @Lowandorder:

        Dazu dürfte aber schon gehören - wie ja hier 2x angemahnt - die Konstruktion der Karlsruher Entscheidung Revue passieren zu lassen

        (Wer kann was von wem voraus verlangen - gilt auch im Öffentlichen Recht;)

        Dann aber - wird hier - zur recht von @YOHAK YOHAK kritisiert - von Christian Rath letztlich ein obiter dictum via KA eingefordert - das kann das Gericht machen/macht es schon mal - ja.

        Zwingend ist das aber gerade nicht.

        (vs Superrevisionsonstanz &! abschließende Sachentscheidung abwarten.

        & hier aus den angeführten Gründen wie geschehen - naheliegender.

         

        Bei Herrn Rath - bleibt das alles - mit Verlaub - im Nichtbenannten - im Vagen.

  • Im Bereich "Glaubensgemeinschaften" wird es für alle staatlichen Institutionen immer blitzartig äußerst heikel und zwar seit spätestens den 60ern des 20. Jhdt. Letztlich laufen alle solchen Fragestellungen immer darauf hinaus, ob man den gesamten Krempel runterstuft auf reines Privatrecht bzw. Vereinsrecht, evtl. mit ein bißchen Steuervergünstigung - das hieße neben vielem anderen Aufkündigung Konkordat mit allen seinen unüberschaubaren Folgen auf viele Institutionen usw. -, oder aber "konsequent" allen möglichen und vor allem unmöglichen Gruppierungen ebenfalls Sonderrechte zukommen läßt. Das eine wäre ein bißchen "USA" und verbindbar mit der Erwartung, dass zahlungskräftige Vereine wie die zigtausende von Evangelikalen massiv Vortrieb bekämen, das andere würde bedeuten, dass neben das FSM auch alle denkbaren anderen Absurditäten-"Glauben" (inkl. rk und ev) zu z.B. Trägern sozialer Einrichtungen im Sinne staatlicher Ziele werden *sollten* und in jedem Fall könnten.

     

    Wäre ich ein Gericht, würde ich mich aus so einem Minenfeld mit Sicherheit auch raushalten. Soll sich doch die Polit-Kaste damit beschäftigen, die Würmer in der Dose zu belassen oder sich zumindest mit einer Klärung gar nicht erst zu beschäftigen.

    • @ajki:

      Schon die Entschädigungsleistungen wg. Reichsdeputationshauptschluss waren quasi "säkularer Landesverrat" und werden bis Heute nicht sanktioniert.

       

      Das es nach den Erfahrungen des 3. Reihs noch möglich sein soll besimmte Gruppen mit Sonderrechten zu bevorzugen oder zu benachteiligen ist eien Art Dauerskandal ders chon lange abgesteltl gehört. Da ist der privatrechtliche Ansatz sicher erwägenswert.

      • @KarlM:

        "Sonderrechte" nennt sich im Falle von Minderheiten Minderheitenschutz und ist eine zentrale Notwendigkeit nach der Erfahrung "Drittes Reich".

  • 2G
    24636 (Profil gelöscht)

    Unter diesem Daumenhoch/Daumenrunter-Syndrom mit seinem permanent antizipierten Shitstorm wird vermutlich noch einiges zusammenbrechen. Wielands "Geschichte der Abderiten" wird heute vermutlich auch nicht mehr in den Schulen gelesen, wenn sie es denn überhaupt je wurde.