Kommentar Schlecker-Urteil: Arschlochmanagement in Reinform
Kein Urteil bringt verlorene Arbeitsplätze wieder. Die Rücksichtslosigkeit Anton Schleckers ist zwar mies, aber leider nicht justiziabel.
D er einstige Drogeriekönig Anton Schlecker ist krachend gescheitert. Dabei hatte der gelernte Metzgermeister eigentlich die richtige Idee: Schon 1975 verstand er, dass Selbstbedienung in Discountläden die Zukunft sein würde. Auch die zweite Strategie war richtig: Schlecker setzte auf brachiale Expansion. Immerzu eröffnete er neue Geschäfte. Denn wer hohen Umsatz macht, hat Marktmacht und kann die Lieferanten zu enormen Rabatten zwingen.
Es gab nur ein Problem: Flexibilität war nicht Schleckers Stärke. Stur blieb er seinen Ursprungsideen treu, auch als die Konkurrenz schon längst auf größere Flächen und ein breiteres Angebot setzte.
Es folgte nicht nur eine Pleite, sondern auch ein beispielloser Prozess: Schlecker erhielt jetzt zwei Jahre auf Bewährung wegen vorsätzlichen Bankrotts. Seine beiden Kinder müssen sogar ins Gefängnis, weil sie kurz vor der Insolvenz noch diverse Millionen abzweigten.
Das Urteil geht in Ordnung, obwohl Schlecker nun nicht in Haft muss. Denn wahrscheinlich wollte und konnte er selbst bis zum Schluss nicht glauben, dass er pleite ist. Dafür spricht schon seine Unternehmensstruktur: Schlecker firmierte als „Einzelhändler“. Er muss also mit seinem gesamten Vermögen haften. Jeder andere Unternehmer hätte den Milliardenkonzern längst in eine GmbH umgewandelt, um den Privatbesitz vor eventuellen Verlusten zu schützen.
Mitleid ist allerdings nicht angebracht. Denn Schlecker war ein rücksichtsloser Arbeitgeber, der seine Angestellten bluten ließ. Löhne in Millionenhöhe wurden gegen Ende nicht mehr ausgezahlt und sind durch den Konkurs verloren. Aber ein solches Arschlochmanagement ist nicht justiziabel.
Ihren Job wären die 25.000 Schlecker-Angestellten in jedem Fall los. Der Markt für Drogerien ist gesättigt. Die Jobs, die es bei Schlecker nicht mehr gibt, sind zu dm und Rossmann gewandert.
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