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Die Piratenpartei hat da einen sehr guten Programmpunkt zu den Rechten Prostituierter: Stärkung der Rechte Prostituierter
Die Entscheidung zur Ausübung der Prostitution fällt
unter das Recht auf freie Berufswahl sowie
unter das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung.
Die Entscheidung zur Ausübung der Prostitution ist daher von Staat und Gesellschaft zu akzeptieren. Eine Diskriminierung und Kriminalisierung von Sexarbeitern und ihren Kunden lehnt die Piratenpartei ab.
Selbstbestimmt tätige Sexarbeiter sind keine Opfer. Vielmehr üben sie ihren Beruf eigenverantwortlich auf der Grundlage einer freien Entscheidung aus. Ihre Tätigkeit bedarf besonderer Fähigkeiten und Kenntnisse und verdient gesellschaftliche Anerkennung.
Deshalb werden wir alle Sonderregelungen zur Reglementierung von Prostitution dahingehend prüfen, ob sie geeignet, erforderlich und angemessen sind, die Anerkennung und die Rechte von Sexarbeitern sicherzustellen.
Die Stärkung der Rechte selbstbestimmt tätiger Sexarbeiter ist das beste Mittel gegen jedwede Fremdbestimmung. Sie dient der rechtlichen Gleichbehandlung sowie der freien und ungehinderten Berufsausübung.
" Gewerberecht ist Bundesrecht, und auf Bundesebene war es bislang schwer, eine Mehrheit zu finden."
Das ist, mit Verlaub, Unsinn. Als ob man derartige Dinge im Bundestag bundeseinheitlich regeln muss.
Die Verhinderung von Ausbeutung und sonstiger Kriminalität ist Aufgabe der Ordnungsämter. Die sind an sich zuständig.
Deshalb wird hier mit dem Finger auf eine falsche Stelle gezeigt. Richtiger Ansprechpartner für Unterbindung von Auswüchsen der Prostitution wären die jeweiligen Länderparlamente. Die versagen offenbar, nicht der Bundestag.
Sehe gerade: Der Vorschlag kam von 'D.J.' und nicht von 'Velofisch'. Sorry!
Ausgesprochen guter und - abgesehen vom letzten Absatz - auch sehr sachlicher Kommentar.
Problemlösungskompetenz in dieser Angelegenheit bei der SPD zu suchen, ist aber ziemlich blauäugig. Für diese Annahme gibt es leider nicht den geringsten Hinweis.
Die Kritiker des vielgescholtenen Prostitutionsgesetzes vergessen immer, dass Prostituierte erst durch das Gesetz einen Rechtsanspruch auf Bezahlung erhalten haben. Leider werden auch heute noch Prostituierte und Freier wie rechtlose Wesen behandelt, die sich nicht "artgerecht" verhalten.
Der Lösungsansatz von 'Velofisch' mit den selbstverwalteten Genossenschaften könnte da durchaus in die richtige Richtung gehen.
Seltsam, ein Kommentar ohne Autor_in (der / die namentlich genannt wird).
Nachdem in der TAZ-Debatte ausschließlich Juanita Hennings Beitrag veröffentlicht wurde. Die inzwischen verdächtigt wird, Bordellbetreiberinteressen zu vertreten.
Es kann doch nicht wahr sein, oder?
Ein gutes Thema für die Grünen, ihr liberales Profil zu schärfen und ihren Ruf als Verbotspartei wenigstens etwas abzubauen. Zumal wir gerade bei Sexualthemen in der Gefahr eines hysterisierenden Roll-Back stehen.
Noch als Hinweis: Im Artikel wird auf Reaktionäre verwiesen, jedoch die Problematik eines feministischen Maternalismus (wie etwa von Frau Schwarzer vertreten) nicht erwähnt.
@Velofisch,
glücklicherweise ist es heute aufgrund des Internet leichter denn je, tatsächlich auf eigene Rechnung zu arbeiten. Bei Frauen, denen das zu riskant ist, sollten selbstverwaltete Häuser oder Wohnungen die Lösung sein (Art Genossenschaft). Vorbilder dafür gibt es übrigens im gar nicht so dunklen Mittelalter.
Angenehm sachlich und lösungsorientiert Ihr Kommentar, Frau Frommel. Gerade kürzlich hat sich von einer Ihrer Kollegin hier in der taz echauffiert, dass die Prostitution (wie viele andere Berufe auch) beworben wurde.In St.Pauli mit roten Plastikfrauenssilhauetten. Wesendlich unsachlicher als Ihr Kommentar. Angenehm finde ich auch, dass Sie nicht mit Verunglimpungen arbeiten. So wurde bei Ihrer Kollegin aus dem Freier gleich der "Papi". Mit dem Kalkül den Freier in die Ecke der Ehebrecher und Betrüger zu rücken. Hut ab vor Ihnen, dass Sie in Sinne der Huren schreiben und auf Dreckschleuderei in Richtung Männer verzichten.
Die Reduzierung auf "Opferschutz" und "Kampf gegen Menschenhandel" ist sicherlich verkehrt.
Bei anderen Tätigkeiten sind ausbeuterische Scheinselbständigkeiten gesetzlich verboten - wer abhängig arbeitet, soll auch den Schutz eines Angestelltenverhältnisses geniessen.
Wie können Prostutierte davor geschützt werden, durch konstruierte Kosten und Mieten in eine finanzielle Abhängigkeit zu ihren Zuhältern zu geraten?
Angestellte Sexarbeiter-innen sind wohl auch keine Lösung?
Helfen würde vielleicht ein Katalog von vertraglich nicht ausschliessbaren Mindestbedingungen - vergleichbar dem Ausgleichsanspruchs des Handelsvertreters (§89b HGB)? Auf jeden Fall sollten Regelungen diskutiert werden, die finanzielle und andere Abhängigkeiten reduzieren und einen fairen Lohnanteil garantieren. Ohne Regulierung bleibt Sexarbeit Wildwest.
Seinen Körper zu verkaufen als Beruf zu bezeichnen - mir als Frau sträuben sich dagegen die Nackenhaare.
@Hella Ähm, man kann seinen Körper nicht verkaufen! Den behält man immer selbst. Man kann nur seine Dienstleistungen verkaufen. Und so verdiene mir lieber ehrliches Geld in ner Stunde, für dass ich sonst im Call Center nen ganzen Tag Leute übers Ohr hauen müßte...
Hinter welche Ideologie verstecken sich die Partein? Rechtsextemismus, Linksextremismus oder Islam?
Eine von den Genannten gehören lt. Wulf bereits zu Deutschland.
In der Tat - eine ernsthafte sachliche Debatte zum Thema Sexarbeit scheint wieder mal in weite Ferne gerückt zu sein.
Die FDP fordert in einem neuen Fraktionspapier nur noch „Bett, Seife, Brot“ für ausreisepflichtige Geflüchtete. Die SPD zeigt sich genervt.
Kommentar Prostitution: Sexarbeit ist ein Beruf
Nicht einmal die Grünen bieten Vorschläge an, die Branche zu regulieren. Wie andere Parteien verstecken sie sich hinter Ideologien.
Käufliche Liebe, käufliche Frauen: Sexarbeit wird in der kommenden Legislaturperiode erneut Thema werden Bild: dpa
Es war 2002, als die Grünen mit dem Prostitutionsgesetz eine überzeugende Antidiskriminierungspolitik begannen. Sie haben sie nicht fortgesetzt. Eine starke frauenpolitische Gruppe meinte, die wirklich Diskriminierten seien nicht die Sexarbeiter_innen, sondern die Opfer von Menschenhandel. Das ist ein verhängnisvoller Irrtum.
Keine Berufsgruppe würde es sich gefallen lassen, wenn die Regulierung ihrer Branche ausschließlich unter den Stichwörtern „Opferschutz“ und „Menschenhandel“ stattfände. Wenn man strittige Fragen nicht in Tarifverhandlungen klären würde. Oder wenn Selbstständigen statt normalem Berufsrecht eine Opferschutzberatung angeboten würde.
Bei Sexarbeiter_innen geschieht genau dies, und keiner merkt es. Dabei gilt der Menschenhandelsparagraf für alle Branchen. Bestraft wird danach die Vermittlung in ausbeuterische Arbeitsverhältnisse. Nur bei Prostituierten wird darüber geredet. In allen anderen Branchen werden kluge Alternativen zu einer strafrechtlichen Repressionspolitik zumindest gesucht.
Einen rationalen Grund für diese Ungleichbehandlung gibt es nicht. Offenbar hat sich die Ideologie, Prostitution sei kein Beruf, geschickt hinter den Vokabeln „Opferschutz“ und „Menschenhandel“ verborgen.
Dabei gab und gibt es geeignete Straftatbestände. Das seit 2002 gültige Prostitutionsgesetz (ProstG) hat ja nicht alles legalisiert, sondern verbietet sehr wohl die ausbeuterische Prostitution. Laut Paragraf 180 a Strafgesetzbuch „wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft“, wer „gewerbsmäßig einen Betrieb unterhält oder leitet“, in dem Prostituierte „in persönlicher oder wirtschaftlicher Abhängigkeit gehalten werden“.
Kaum Unterschiede zwischen den Parteien
Ein solches Verbot verlangt eigentlich, dass es eine Institution gibt, die festlegt, wann Mindeststandards unterschritten sind und der legale Betrieb eines Bordells umschlägt in illegale Ausbeutung. Fatal ist nur, dass diese Stelle – es kann eigentlich nur die Gewerbeaufsicht sein – nie geschaffen wurde. Gewerberecht ist Bundesrecht, und auf Bundesebene war es bislang schwer, eine Mehrheit zu finden.
Aber ich habe in den letzten acht Jahren auch keinen geeigneten Gesetzesvorschlag gelesen. Wie kommt es zu einer solchen Fehlleistung? Wieso stehen die Grünen nicht zu ihrem Gesetz aus dem Jahr 2002?
Stattdessen reden alle, leider auch die Grünen, seit 2005 davon, den Menschenhandelsparagrafen zu verschärfen, zu erweitern und zu einem Instrument des „Opferschutzes“ auszubauen (Bleiberecht für Zeuginnen). Sie sind sich in diesen Fragen mit allen Parteien einig, nur das Bleiberecht für Ausländerinnen, die sich als Zeuginnen zur Verfügung stellen, ist und wird strittig bleiben.
In der Opferdebatte gibt es also nur einen winzigen Unterschied zwischen den Parteien: während Konservative und unverbesserlich Reaktionäre nur noch von Menschenhandel und Opferschutz reden, hoffen rot-grüne Politiker_innen auf eine Verbesserung von Opferrechten und meinen das Aufenthaltsrecht für Zeuginnen. Aber Vorschläge für ein Verfahren, um erst einmal die Branche zu regulieren, um „Ausbeutung“ festzustellen und dann zu unterbinden, fehlen.
Selbst die taz hat sich von diesem Sprachspiel mitreißen lassen und schrieb am 28. Juni 2013: „Die Regulierung der Prostitution geht ein zweites Mal baden. Schon das erste Prostitutionsgesetz von 2002 war eine untaugliche Konstruktion aus Ideen vorpreschender Grüner, bremsender SPDlerInnen und einem Bundesrat, der gegen alles war. Das Ergebnis: Prostitution wurde ein halbwegs normaler Beruf.“
Besinnung auf Tradition
Am 28. August 2013 heißt es über die angeblich unzureichende Umsetzung der EU-Richtlinie zum Menschenhandel: Die schwarz-gelbe Koalition „hat sich auf einen Gesetzentwurf geeinigt. Bordelle sollen stärker kontrolliert werden. Die Opferrechte bleiben dagegen, wie sie sind“.
Was soll man dazu sagen? Am 20. September 2013, also direkt vor der Bundestagswahl, werden die rot-grünen Bundesländer den umstrittenen und im Ergebnis zweifellos untauglichen schwarz-gelben Gesetzesentwurf in den Vermittlungsausschuss schicken. Dann gilt es kluge Argumente zu verwenden.
Denn in der nächsten Legislaturperiode wird Sexarbeit ein Thema werden. Als Wählerin kann ich nur hoffen, dass sich die Grünen wieder auf ihre bürgerrechtliche Tradition besinnen und die SPD ihre Erfahrung mit unselbstständig Arbeitenden nutzt, um Selbstständige in prekären Arbeitsverhältnissen besser zu vertreten. Das können sie auch als starke Opposition.
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Kommentar von
Monika Frommel
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