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Kommentar Neues SexualstrafrechtDanke, Gina-Lisa

Simone Schmollack
Kommentar von Simone Schmollack

„Nein heißt Nein“ wird endlich Gesetz. Der Fall der früheren Teilnehmerin von „Germany's Next Top Model“ dürfte dazu beigetragen haben.

Das Model Gina-Lisa Lohfink im Juni in Berlin Foto: dpa

D as hätte sich Gina-Lisa Lohfink nicht träumen lassen: Dass ausgerechnet sie eine neue Feminismus- und Sexismusdebatte entfacht und womöglich ein Gesetzgebungsverfahren beschleunigt. Man darf davon ausgehen, dass die laufenden Verfahren um die Ex-Teilnehmerin bei „Germany's next Topmodel“ und ihre Vergewaltigungsvorwürfe dazu beigetragen haben, dass nun sogar noch vor der parlamentarischen Sommerpause ein „Nein heißt Nein“ im Sexualstrafrecht verankert wird.

Ungeachtet dessen, dass Justizminister Heiko Maas (SPD) seine Reformvorschläge schon länger in der Schublade hatte. Und auch wenn die massenhaften sexuellen Übergriffe auf Frauen in der Kölner Silvesternacht die Forderungen nach schärferen Paragrafen seit Monaten befeuert haben.

Nun haben sich Union und SPD endlich darauf geeinigt, dass es künftig schon ausreichen soll, die verbal oder anders geäußerte Ablehnung eines sexuellen Angebots zu missachten, um den Täter zu bestrafen. Es soll künftig also reichen, wenn das Opfer klar und deutlich Nein sagt, wenn es weint oder mit Handbewegungen an ihm vorgenommene sexuelle Handlungen zurückweist. Auch Grapschen, das unerlaubte Berühren im Genitalbereich, soll bestraft werden. So eindeutig ist das hierzulande bislang nicht geregelt.

Sollte es tatsächlich zu einem „Nein heißt Nein“ im Gesetz kommen, wäre das ein echter Paradigmenwechsel im deutschen Sexualstrafrecht. Einen, den Frauen- und Menschenrechtsorganisationen, Frauenhäuser und -beratungsstellen, Juristinnen sowie aufgeklärte Politikerinnen seit Jahrzehnten fordern. Und den mittlerweile eine deutliche Mehrheit der Bevölkerung unterstützt – laut des jüngsten Deutschlandtrends für die ARD sind es 86 Prozent.

Die Gesellschaft hat sich verändert

Die hohe Zustimmung zur Verschärfung des Sexualstrafrechts zeigt auch, wie sich die Gesellschaft diesbezüglich gewandelt hat: Eine Vergewaltigung ist eine Vergewaltigung ist eine Vergewaltigung. So sehen das mittlerweile die meisten Menschen. Egal, ob das Opfer sich offen wehrt oder ob es die sexuelle Gewalt erträgt, weil es sich in einer Lage befindet, die keinen Widerstand zulässt. Etwa, weil im Nebenzimmer die Kinder schlafen und davon nichts mitbekommen sollen. Oder, weil offene Gegenwehr zu noch dramatischeren Folgen führen könnte, beispielsweise zum Mord.

Ein „Nein heißt Nein“ räumt mit allen Vergewaltigungsmythen und Mythen zu Partnerschaftsgewalt auf: Sie wollte es doch auch, weil Sex „rein anatomisch“ nur funktioniert, wenn sie „mitspielt“. Sie hat stillgehalten, weil sie nicht „so heiß war“ wie er. Sie hat gar nichts gesagt – woher soll er denn wissen, dass sie nicht wollte? Sie kennt ihn doch, und Vergewaltigung gibt es nur zwischen Unbekannten. Sie ist selbst Schuld, warum zieht sie sich auch so sexy an? Außerdem hat sie ihn heftig animiert. Und dann noch dieses „Nein heißt eigentlich Ja“: Frauen wollen „erobert“ werden und spielen daher ein bisschen Katz und Maus. Alles Quatsch.

Vor 50 Jahren, als in Köln das erste autonome Frauenhaus entstand, konnte es sich der damalige Sozialdezernent Hans Erich Körner noch leisten zu behaupten, sexuelle und häusliche Gewalt existiere nicht. Männer, die so etwas täten, könnte man in einer einzigen Schubkarre wegfahren. Mittlerweile ist vielfach nachgewiesen, dass sexuelle Gewalt häufiger vorkommt, als an die Öffentlichkeit dringt. Jede vierte Frau zwischen 16 und 85 Jahren erlebt einer Studie des Familienministeriums zufolge mindestens einmal in ihrem Leben körperliche und/oder sexuelle Gewalt. Jede siebte Frau kann von sexuellen Übergriffen bis hin zu einer schweren Vergewaltigung berichten.

Die Täter sind meistens keine Fremden

Fakt ist auch, dass physische und psychische Gewalt und Vergewaltigung vor allem in Paarbeziehungen und zwischen Menschen vorkommen, die sich kennen. Den fremden Mann, der im Park lauert, die Joggerin anspringt und sie vergewaltigt, den gibt es eher selten. Auch die beiden Männer, die mit Gina-Lisa Lohfink Dinge veranstalteten, die die Frau offenbar nicht wollte, waren für sie keine Unbekannten. Die Nähe zum Täter hält viele Frauen ab, die Taten anzuzeigen. Jedes Jahr werden etwa 8.000 Vergewaltigungen gemeldet. Das sind Schätzungen zufolge nur 5 bis 15 Prozent. Die meisten sexuellen Übergriffe bleiben also unerkannt.

Das hat auch etwas damit zu tun, dass sich die Frauen nicht nur schämen, über das Erlebte zu sprechen. Sondern dass sie wissen, wie schwierig es vielfach ist, bei der Polizei über das Erlebte auszusagen und den Vorfall vor Gericht bis ins letzte Detail schildern zu müssen. Sie wissen auch, dass sie eindeutige Beweise bringen müssen, ihnen möglicherweise nicht geglaubt und unterstellt wird, jemanden zu Unrecht zu beschuldigen.

Das neue Gesetz befreit die Sexualität

Bei der Polizei gehört ein sensibler Umgang mit Opfern von Sexualdelikten seit einigen Jahren zum Curriculum der Ausbildung. Beamte werden geschult, genau hinzuhören und hinzuschauen und dem Opfer auch dann zu glauben, wenn es in den Augen der ErmittlerInnen nicht chronologisch oder „verworren“ erzählt. Opfer – egal welcher Taten – sind häufig traumatisiert und vielfach zunächst nicht in der Lage, reflektiert zu berichten. Unabhängig davon beziffern ExpertInnen die Zahl der Falschbeschuldigen bei Sexualstraftaten auf 5 bis 7 Prozent.

Ein „Nein heißt Nein“ begünstigt die freie Entfaltung von Sexualität. Ein Gesetz, das auf einem Einverständnis derjenigen beruht, die miteinander Sex haben (wollen), gewährleistet die Selbstbestimmung aller Beteiligten. Alles andere sollte nicht mit Sexualität gleichgesetzt, sondern eindeutig als Gewalt und Vergewaltigung verurteilt werden.

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Simone Schmollack
Ressortleiterin Meinung
Ressortleiterin Meinung. Zuvor Ressortleiterin taz.de / Regie, Gender-Redakteurin der taz und stellvertretende Ressortleiterin taz-Inland. Dazwischen Chefredakteurin der Wochenzeitung "Der Freitag". Amtierende Vize-DDR-Meisterin im Rennrodeln der Sportjournalist:innen. Autorin zahlreicher Bücher, zuletzt: "Und er wird es wieder tun" über Partnerschaftsgewalt.
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39 Kommentare

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  • Ja ja, rennende Männer, denen die Polizei hinterherrennt, werden das Straßenbild prägen...

  • 3G
    33523 (Profil gelöscht)

    MAIKE123 hat geschrieben "...die Vergewaltigung in der Ehe wieder erlaubt werden würde, damit Sie Rechtssicherheit haben?..."

    Das ist eine ziemlich klare Implikation.

     

    Ich hätte in der Tat gerne ein Gesetz das sich nicht nur an den Interessen von 50% der Bevölkerung orientiert und für die anderen 50% eine unberechenbare Rechtslage schafft.

     

    Es gibt in vielen Fällen Probleme weil sich die Vorwürfe nicht beweisen lassen. Das ist ein Tatbestand bei dem i.d.R. Aussage gegen Aussage steht. Das heißt es läuft am Ende auf Indizien hinaus und das ist immer eine Heikle Angelegenheit. Das ist in beide Richtungen eine Scheiß Nummer. Die Anklage alleine reicht i.d.R. aus um das Leben des Angeklagten zu zerstören, unabhängig davon ob er schuldig ist oder nicht. Auf der anderen Seite muss das Opfer zweifelsfrei beweisen das die Tat sich so abgespielt hat und das ist ohne Zeugen quasi nicht möglich, insofern nicht rechtzeitig eine entsprechende forensische Untersuchung vorgenommen wurde.

     

    Dieses Situation wird sich, solange es eine Unschuldsvermutung gibt aber, nicht auflösen lassen.

     

    Ich habe es weiter oben schonmal geschrieben: Es gibt kaum verlässliche Zahlen zu Falschaussagen. Wie Sie so sicher sein können das diese Zahl vernachlässigbar sei ist mir entsprechend ein Rätsel. Bei der Dunkelziffer gehen die Schätzungen inetwa so weit auseinander wie bei den Falschanzeigen.

    Die Schätzungen bewegen sich von 3% bis 80%. Genau wie bei der Dunkelziffer glaube ich auch hier nicht daran das die obersten Angaben zutreffen aber auch wenn es "nur" 20% sind ist es das Vebrechen mit den meisten Falschanzeigen.

     

    Der Artikel hat eine einzelne Person angegriffen. Ich habe von einer Gruppe von Personen gesprochen. In dieser Gruppe gibt es sicher auch aufrichtige Menschen. Allerdings hat diese Gruppe ein besonderes Problem damit Fakten korrekt wiederzugeben. Das geht auch weil viele Medien "nicht so ganz richitge" Aussagen aus dieser Richtung gerne ungeprüft wiederkäuen.

    • @33523 (Profil gelöscht):

      In dieser Frage haben Sie eine vernünftige Einstellung, in Konsum-, Ernährungs- und Systemfragen aber weniger. Das ist eine erstaunliche Kombination.

  • laut polizeistatistik stehen falschabzeigen und "echte" vergewaltigungen in einem verhaltnis von 153:1.gleichzeitig geht man davon aus dass ca 15% der vergewaltigungen auch angezeigt werden.

    aber ja,das wichtigste ist,die armen männer vor eventuellen Falschbeschuldigungen zu schützen.

    • 3G
      33523 (Profil gelöscht)
      @pippilotta_viktualia:

      Belegen Sie das bitte umgehend mit einer Quelle.

       

      Ich habe beruflich häufiger mal mit der Polizei zu tun und die Polizisten die mir da über den Weg gelaufen sind reden aber von gänzlich anderen Zahlen.

      Das Problem ist hier das es quasi keine verlässliche Statistik gibt. Aber selbst Frau Schwarzer redet ja von 3% und nicht von 0,6%, wie Sie es tun.

      Die Schätzungen gehen bei Falschanschuldigungen ähnlich wie bei der Dunkelziffer weit auseinander und 3% ist hier die Unterkante dessen was üblicherweise genannt wird, andere Schätzungen (https://goo.gl/0Ct0oG) gehen da sogar noch sehr viel höher.

      • 3G
        33641 (Profil gelöscht)
        @33523 (Profil gelöscht):

        Mit Schätzungen hat auch die taz ihre Probleme. Wenn sie zu Gunsten der Beschuldigten zu hoch sind, werden sie gerne gelöscht. Zugunsten der "Opfer" nie. Tendenziell beteiligt sich auch die taz an der hysterischen Hexenjagd. Es gibt kaum Berichte über Falschbeschuldigungen, aber viele über "Sexualstraftaten".

         

        Auch gewerbsmäßige Denunziantinnen sind der Justiz recht, um "Täter" verurteilen zu können. Mir ist ein solcher Fall bekannt und weiß daher von was ich rede. Es geht hier nicht um Wahrheit und Gerechtigkeit, sondern allein um Karriere und das Ansehen der Justiz!

  • Simone Schmollack erweist den Frauen einen Bärendienst.

     

    Sie tut so, als ob im Jahr 2016 Fälle von Vergewaltigung noch irgendeinen Schutz finden würden und verweist zur Begründung ihrer Thesen auf das Deutschland der 60er Jahre.

     

    Fehlurteile werden weiterhin Fehlurteile bleiben - auch mit dem neuen Strafrecht.

  • Früher brauchte es einen Beweis für die Straftat. Heute braucht es einen Beweis für ein gesprochenes "Nein".

     

    In der Rechtspraxis wird sich nicht viel ändern ...

  • Die Richterin hätte - auch bei jetziger Rechtslage - anders entscheiden können. Hat sie aber nicht - mit anderen Worten, sie hat Gina-Lisa Lohfink nicht geglaubt. Auch bei neuer Rechtslage könnte sie weiterhin so entscheiden - es würde ihr nur deutlich schwerer fallen, dafür eine passende Begründung zu finden.

    • @Lapa:

      Das scheint mir ein kluger Betrag! &

       

      "…

      Danke, Gina-Lisa

      „Nein heißt Nein“ wird endlich Gesetz. Der Fall der früheren Teilnehmerin von „Germany's Next Top Model“ dürfte dazu beigetragen haben.…"

      Das - Frau Schmollack ist mir jenseits der unjournalistischen Kaffeesatzleserei - schlicht unverständlich!

      • @Lowandorder:

        auch jungs berühnbar

        und das nicht nur, wenn sie schwul sind

    • @Lapa:

      Ein "Nein" zum Filmen hat nichts mit einem "Nein" zum Sex an sich zu tun! Durch das Gesetz ändert sich nichts am Fall Gina-Lisa!

       

      Im Übrigen sprach selbst ihr Anwalt von einvernehmlichen, sexuellen Handlungen:

      http://www.sueddeutsche.de/politik/sexualstrafrecht-wenn-schon-das-wort-nein-genuegt-1.3030123-2

       

      Dass völlig uninformierte, oberflächliche Politiker oder Feminstinnen den Fall Gina-Lisa für eine Gesetzesverschärfung populistisch missbrauchen, ist hier der eigentliche Skandal!

       

      Wenn das Beispiel Schule macht, werden in Zukunft ganz andere Boulevard-Fälle zu neuen Gesetzen führen. Es regiert der Alarmismus und die Hysterie!

      • @Kapiert:

        Ja, sehe ich auch so...überall nur noch Hysterie.

         

        Haben die Medien keine anderen Schlagzeilen?! Wo es doch soviel politischen Dreck überall gibt!

         

        Was macht eigentlich der Bundestag? Eingeschlafen? Entlassen oder im Urlaub bereits?

         

        Auch die wichtigsten Gesetze werden nicht in den Medien bekannt gemacht!

         

        Ich fühle mich wieder "Heimatverbunden" ala DDR, wo auch nur unwichtiges Zeugs verbereitet wurde um die Leute ruhig zu stellen.

         

        Wie hatte Nietsche einst richtig festgestellt....Das Christentum ist an Lüge und Heuchelei nicht zu überbieten.

  • "Ein „Nein heißt Nein“ begünstigt die freie Entfaltung von Sexualität. Ein Gesetz, das auf einem Einverständnis derjenigen beruht, die miteinander Sex haben (wollen), gewährleistet die Selbstbestimmung aller Beteiligten."

    ...

    Nein, die Gesellschaft wird durch dieses Gesetz nicht besser. Ungeregelte Sexualität oder "Entfaltung von Sexualität wird für Männer zum Risiko. Kachelmann wäre damit heute im Knast ...

  • 3G
    33641 (Profil gelöscht)

    Scheinmoral und Nazitum gehen Hand in Hand.

  • 3G
    33523 (Profil gelöscht)

    Dieses Gesetzt ist absoluter Unrat und wird vermutlich nachdem es einige Jahre für miese Rechtssprechung gesorgt hat vorm Verfassungsgericht landen.

     

    Ich habe mich recht bald gefragt wie es sein kann das Jahrelang immer wieder gesagt wurde das Sexualstrafrecht müsse nicht nochmal nachgebessert werden, es sei hart genug. Dann auf einmal, nach Köln, wurde das exakte Gegenteil behauptet, als hätte jemand einen Schalter umgelegt.

     

    Nun haben wir den Salat. Mal wieder hat man feministische Lobbygruppen mit ihrem geistigen Unrat gewähren lassen. Ein vernüngtiger Artikel zum Thema findet sich in der ZEIT: http://goo.gl/zsjNNt

    • 7G
      74450 (Profil gelöscht)
      @33523 (Profil gelöscht):

      "Dieses Gesetzt ist absoluter Unrat und wird vermutlich nachdem es einige Jahre für miese Rechtssprechung gesorgt hat vorm Verfassungsgericht landen."

       

      Pure Spekulation ohne die Nennung irgendwelcher Gründe. Sechs, setzen!

      • 3G
        33523 (Profil gelöscht)
        @74450 (Profil gelöscht):

        Lesen Sie den Artikel, den Link finden Sie einen Absatz drunter.

        • 3G
          33523 (Profil gelöscht)
          @33523 (Profil gelöscht):

          Verdammt, waren doch zwei Absätze...

    • @33523 (Profil gelöscht):

      Was ist daran "geistiger Unrat", dass es man es bestrafen möchte, wenn dir jemand ungefragt zwischen die Beine greift?

      Und zu deinem Link: es ist nicht überraschend, dass der guter Thomas Fischer mit seiner Kolumne als " böswillig und diffamierend" empfunden wird. Zum bsp von der FAZ: http://www.faz.net/aktuell/politik/staat-und-recht/wie-thomas-fischer-deutschlands-bekanntester-strafrichter-seine-arbeit-macht-14120606.html

       

      Falls du mit deinem Kommentar allerdings darauf hinaus wolltest, dass die geplante Gesetzesänderung missbraucht werden könnte: ja, du hast recht. Sie könnte.

      Genauso wie das bei allen Straftaten der Fall ist, bei denen es auf "Aussage gegen Aussage" hinaus läuft.

      Aber was ist denn stärker zu bewerten: die Möglichkeit, jemanden der dir Gewalt antut, gerichtlich zu belangen, oder damit leben zu müssen, dass es Menschen gibt, die jemanden falsch beschuldigen?

      • 3G
        33523 (Profil gelöscht)
        @dani wolf:

        Welches Verhalten als Richter angemessen ist und welches nicht darüber lässt sich streiten.

        Dennoch ist der Artikel eben vor allem ein Angriff auf die Person, nicht auf das Gesagte selbst. Das persönliche Diffamierungen zum Repertoire vieler Aktivisten gehören ist nichts neues. Stellt sich nur die Frage warum es wohl nicht mehr inhaltliche Auseinandersetzung gibt,... ein Schelm wer böses denkt.

         

        Das Problem in Köln war nicht die fehlende Strafbarkeit sondern eine kaputt gesparte Polizei die Handlungsunfähig war. Die schärfsten Gestze bringen nichts wenn die Täter nicht gestellt werden können.

         

        Das Begrabschen nicht strafbar sei ist eine Halbwahrheit. Richtig ist das es kein eigenen Straftatbestand ist aber wenn Gewalt angewandt wird ist diese natürlich strafbar und wenn das Ganze ohne Gewalt abläuft kann es auch jetzt schon als Beleidigung zur Anzeige gebracht werden.

         

        Letztlich ist das eine Frage der Verhältnissmäßigkeit und diese wurde hier einfach mal komplett über Bord geworfen. Das Ganze basiert nicht auf der Aufgabe angemessenen Überlegungen, sondern auf einer im Windschatten von Köln entstandenen Welle der Empörung.

    • @33523 (Profil gelöscht):

      Ihnen wäre es wohl lieber, wenn die Vergewaltigung in der Ehe wieder erlaubt werden würde, damit Sie Rechtssicherheit haben???

       

      Das neue Gesetz ist ein wichtiger Schritt, wenn es denn auch wirklich durch Anzeige eingefordert und vor Gericht angewandt wird. Da sehe ich zwei Probleme:

       

      1. Wissen manche Frauen heute noch überhaupt nicht, dass eigentlich nicht mal der eigene Zuhälter / Drink-Spendierer / platonische Freund das Recht hat, sich ihren Körper zu nehmen. Deshalb zeigen sie ihn nicht an.

       

      2. Ist es Männern immer schwerer zu vermitteln, dass ein kurzer Rock, ein tiefer Ausschnitt oder ein Lächeln noch lange keine Zustimmung ist, Sex zu haben. Die Entwicklungen von 2015 haben das Problem leider drastisch verschlimmert. Solche Missverständnisse werden sich vor Gericht strafmindernd auswirken, gerade bei Fremdsprachlern.

      • 3G
        33523 (Profil gelöscht)
        @Maike123:

        Ich habe mir hier ja schon viel anhören müssen und ich hatte bisher ein ein Problem damit aber mir hier zu unterstellen ich würde meine (nicht vorhandene) Ehefrau vergewaltigen ist wirklich das allerletzte.

         

        Nun gut ihre Thesen sind mir schon von einigen Aktivisten auf dem Campus zugetragen worden. Keine von denen war in der Lage für ihre Behauptungen auch nur eine seriöse Quelle zu nennen. Stattdessen durfte ich mir anhören meine kritische Nachfrage sei "Mensplaining" und ich sollte die "Wahrheit" gefälligst einfach hinnehmen.

        • @33523 (Profil gelöscht):

          "Es könnte missbraucht werden" kann einfach kein Grund sein, ein Gesetz nicht zu erlassen. Es kann alles missbraucht werden. Gesetze können auch nicht danach beschlossen werden, wie gut nachweisbar Verstöße sind. Gesetze schreiben den gesellschaftlichen Konsens fest, nicht mehr und nicht weniger, und dann ist es Aufgabe der Rechtsorgane, für die Durchsetzung der Gesetze zu sorgen.

          • @Frida Gold:

            Niemand wird letztlich beweisen können, ob NEIN oder JA gesagt wurde, wenn nicht Beweismittel existieren.

             

            Ein Nein heißt Nein-Gesetz ist daher juristisch nicht umsetzbar.

          • 3G
            33523 (Profil gelöscht)
            @Frida Gold:

            Diesen Grund habe ich nicht genannt!

             

            Die Gründe die ich genannt habe sind: Das Gesetz ist ein Schnellschuss der aus hochemotionalen Debatten heraus entstanden ist. Ein Gesetz sollte aber nicht aus einer Emotionalen Debatte heraus, sondern aus besonnen Überlegungen entstehen.

            Ein Weiterer Grund den ich genannt habe ist die Unverhältnissmäßigkeit.

             

            Ein Gutes Gesetzt orientiert sich übringends sehr wohl daran ob es umsetzbar ist oder nicht. Wenn das nicht der Fall wäre könnte man ja alle möglichen Utopien gesetzlich verordnen.

        • @33523 (Profil gelöscht):

          @ Janus Also MAIKE123 hat dir sicher nicht tatsächlich Vergewaltigung vorgeworfen, sondern ziemlich klar und verständlich, dass du wohl lieber eine Gesetzgebung hättest, die nicht weiter unnötig Tatbestände zugunsten von Frauen ändert, dass könnte ja zum Nachteil der Männer werden.

          Das ist richtigerweise einen Vorwurf wert, weil es nunmal bisher große Schwierigkeiten mit der Bestrafung von Vergewaltigungen gibt. Dagegen ist das Problem der Falschanzeigen ein generelles, das man einerseits nie ausmerzen können wird und andererseits statistisch absolut zu vernachlässigen ist ggü den tatsächlichen Vergewaltigungsopfern. Das ist numal an dieser Stelle ein klarer quantitativer Vergleich.

          Die weiter entscheidende Frage ist: Warum in diesem Bereich die Gesetzeslage probieren sollte die Männer, die die Täter sind, eher zu schützen, als die Frauen, die die Opfer von Vergewaltigung sind, obwohl das Strafrecht ja ua. dem Opferschutz, also der Prävention dient.

          Der Grund aus "feministischer Perspektive" ist dann natürlich, dass es sich hierbei um eine strukturelle sexistische Diskriminierung handelt. Soweit so logisch, Janus. Oder nicht?

           

          Dies bringt mich zu meinem zweiten Punkt. Janus, du sagt zuerst: "Das persönliche Diffamierungen zum Repertoire vieler Aktivisten gehören ist nichts neues." Nach dieser Beschwerde folgt, aber prompt deine dich selbst disqualifizierende Diffamierung: "Mal wieder hat man feministische Lobbygruppen mit ihrem geistigen Unrat gewähren lassen." Dani Wolf hat absolut recht, dass dieser Unrat einfachdem besseren Schutz von Opfern dienen soll. Diese Opfer von Sexualstraftaten

          sind nunmal leider häufig (situativ oder sogar strukturell) benachteiligte Menschen. Es ist eigentlich absurd, dass wir dann noch über eine Abschaffung der bisher bestehenden Täterpriveligierung diskutieren müssen.

  • Gina-Lisas besonderer Fall ändert daran nichts, da die Richterin das Nein nicht auf den Sex, sondern auf einzene Handlungen/Stellungen bzw. das Filmen an sich bezogen hat.

     

    Ansonsten ist dieses Gesetz eine Katastrophe vor allem für die Männer, da von nun an Falschbeschuldigungen erhebliche Konsequenzen haben werden.

     

    Da ein "Nein" im Gegensatz zu körperlichen Spuren fast nie zu beweisen ist, werden Richter schon bei fehlerfreier, widerspruchsloser Vortragung des angeblichen Opfers den Angeklagten verurteilen können! Es ist keinesfalls so, wie Laien oft denken, dass es für eine Verurteilung nachvollziehbarer Beweise braucht! "In dubio pro reo" bei "Aussage gegen Aussage" ist ebenfalls keine feste Regel. Am Ende kommt es auf die Sympathie und den Glauben des Richters an.

     

    Trübe Aussicht für den Rechtsstaat!

    • @Kapiert:

      Beim Richter muss jeder vernünftige Zweifel für eine Verurteilung ausgeschlossen sein.

       

      Bei Gina-Lisa gehen Staatsanwalt und Richter nach Sichtung der Videos offenbar davon aus, dass es für eine Verurteilung reicht und dass der GV einvernehmlich erfolgte. Das ergibt sich aus dem Artikel leider so nicht.

       

      Wenn sich das Nein auf das Filmen und nicht auf den GV bezog, wäre es auch nach neuem Recht keine Vergewaltigung und demzufolge eine falsche Anschuldigung.

    • @Kapiert:

      Bis auf die Tatsache, dass nicht Nur Männer Vergewaltiger sind und sein können, ist dem leider zuzustimmen. Praktische Beweisbarkeit von einem erfolgten "Nein"? Ich kanns mir leider nicht vorstellen.

      Ach, ich habs: Wir brauchen einfach noch viel mehr Überwachung, damit sich das alles vor Gericht rekonstruieren lässt.

      • @Feuerbach:

        Aber wir können doch Gesetze nicht danach beschließen, wie gut nachweisbar Verstöße sind. In meiner Stadt werden ohne Ende Fahrräder geklaut, die nie wieder auftauchen und es wird auch niemand gefasst, der sie klaut. Soll es jetzt legal sein, Fahrräder zu klauen? Nein, weil wir uns als Gesellschaft einigen, dass es falsch ist, sie zu klauen. Und genaus einigen wir uns nun darauf, dass es nicht okay ist, Menschen zu beschlafen, die Nein sagen.

      • @Feuerbach:

        Sie haben Recht. Aber darum schrieb ich ja auch: "vor allem".

         

        Bei allen skandalösen Falschverurteiungen im Bereich Vergewaltigung (z.B. Fall Horst Arnold, bitte googeln) sind m.E. immer Männer Opfer von Anklägerinnen gewesen. Natürlich ist es auch anders herum denkbar.

    • @Kapiert:

      Bis auf die Tatsache, dass nicht Nur Männer Vergewaltiger sind und sein können, ist dem leider zuzustimmen. Praktische Beweisbarkeit von einem erfolgten "Nein"? Ich kanns mir leider nicht vorstellen.

      Ach, ich habs: Wir brauchen einfach noch viel mehr Überwachung, damit sich das alles vor Gericht rekonstruieren lässt.

      • @Feuerbach:

        An alle die hier der Meinung sind, man sollte sexualisierte übergriffe weiterhin straffrei belassen: http://blogs.taz.de/heimweg/

         

        Und, ja, diese Gesetzesänderung könnte von Männern und Frauen missbraucht werden, aber ist das ein Argument?

        • @dani wolf:

          Ich sehe keinen Fall von sexualisierter Gewalt, der in Deutschland straffrei ist - und das schon lange vor dieser geplanten Gesetzesänderung. Die Parole, dass durch diese Änderung Gesetzeslücken gestopft werden, ist wohl doch eher ein Märchen Das einzige was sich ändert ist, dass durch letztlich unüberprüfbare Kriterien der Strafbarkeit Rechtssicherheit weitestgehend aufgehoben wird - und das kann kein Ansinnen eines Rechtsstaates sein, denn es schafft keine Sicherheit sondern umgekehrt die diffuse Angst, dass jede/r Sexualpartner/in nach Gutdünken das Opfer-sein sexueller Gewalt proklamieren kann. Das ist ein gewaltiges Problem, vor allem für Leute die in diesbezüglich empfindlichen Bereichen arbeiten, wie im Sozialwesen oder der Kirche. Denn ob an Vergewaltigungsvorwürfen wirklich etwas dran ist - das wissen wir nicht erst seit Kachelmann - interessiert letztlich keinen mehr. Hier den Missbrauch solcher schwerwiegenden Anschuldigungen so immens zu erleichtern ist mE fahrlässig.

          • @Feuerbach:

            Einen Falschvorwurf kann es doch schon jetzt geben. Ändert sich daran etwas?

             

            Ist ein Griff an die Brust oder zwischen die Beine aktuell strafbar? Wenn jemand das bei der Arbeit macht, ist da sein Kündigungsgrund. Wie ist es im Privaten?

             

            Frage aus der anderen Richtung: Wenn ein Frau ihrem Mann sagt, dass sie sich scheiden lässt, wenn sie keinen Sex bekommt, und er daraufhin mitmacht, ist das eine Vergewaltigung?

        • @dani wolf:

          Wer ist denn hier dieser Meinung?

          Das ist doch genau das hysterische Geschnatter das Frauen im schlechten Licht erscheinen lässt.

           

          Ja liebe Dani, wenn sie einen Freifahrtschein für Verurteilungen auch ohne belastbare Tatsachen oder klar ersichtliche Vergehen wollen ist das ein Problem.

          Genau so lösen wir in Deutschland keine Rechtsfragen - das tun nur Diktaturen.