Kommentar Nachweis der Elternschaft: Ein Leben im Ungewissen
Jede und jeder sollte das Recht haben, zu wissen, wer die leiblichen Eltern sind. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts fällt anders aus.
S ie wollte wohl keinen Unterhalt, und es ging ihr offensichtlich auch nicht ums Erbe. Trotzdem wollte eine heute 66-jährige Frau aus Nordrhein-Westfalen wissen, wer ihr biologischer Vater ist. Sie hatte einen ganz bestimmten Mann im Blick, von dem auch ihre Mutter behauptete, er sei ihr Erzeuger.
Aber jetzt wird die Frau nie erfahren, ob ihre Vermutung stimmt. Zumindest nicht auf dem Rechtsweg, ebenso wenig per Gentest. Das Bundesverfassungsgericht, über das sie einen Gentest einklagen wollte, hat jetzt bestimmt, dass eine Vaterschaftsüberprüfung in diesem Fall nicht angebracht sei.
Man kann sich die Enttäuschung der Frau vorstellen. Jeder will doch wissen, wer seine Mutter und wer sein Vater ist. Begeben sich ältere Menschen auf die Suche nach ihren leiblichen Eltern – so wie die Klägerin – geht es ihnen in der Regel nicht um finanzielle Ansprüche oder um ein unbekanntes Erbe.
Sie wollen schlicht wissen, wie der vermeintliche Vater aussieht. Wie die Mutter riecht. Ob der Vater einen Bart trägt und die Mutter wild mit den Händen gestikuliert. Ein ganz normales Bedürfnis. Um Ähnlichkeiten zu entdecken – und zu verstehen, warum man so tickt, wie man tickt.
Eine Frau, die den Mann, den sie für ihren Vater hält, zum Gentest zwingen wollte, ist mit ihrer Verfassungsklage gescheitert. Das Recht, die eigene Abstammung zu kennen, sei nicht absolut, urteilten die Karlsruher Richter am Dienstag. Es müsse insbesondere mit den widerstreitenden Grundrechten der von einer Klärung Betroffenen in Ausgleich gebracht werden. (Az. 1 BvR 3309/13)
Lebenslange Unruhe
Menschen, denen diese Erkenntnis verwehrt bleibt, leiden ihr Leben lang unter einer Unruhe und einer Zerrissenheit, die sie selbst nur schwer beschreiben können. Sie fühlen sich getrieben und haben häufig wenig Vertrauen in andere Menschen. Das haben Adoptionsforscherinnen und -forscher hinlänglich bewiesen. Und das bestätigen Frauen und Männer, die sich in einer ähnlichen Situation befinden wie die Klägerin.
Nicht umsonst ist daher das deutsche Recht in dieser Hinsicht mehrfach nachgebessert worden. Kinder können heute in jedem Fall klären lassen, wer ihr rechtlicher Vater ist, verbunden mit allen Rechten und Pflichten. Eine solche Klärung ist heute ohne Vaterschaftstest nicht mehr vorstellbar, sogenannte Kuckuckseltern und Kuckuckskinder fliegen also sowieso irgendwann auf.
Trotzdem kann es zahlreiche Gründe geben, dem Kind die wahre Elternschaft zu verschweigen. Einerseits um das Kind zu schützen. So zumindest stellen es betroffene Eltern gern dar. Andererseits aber auch, um selbst mit heiler Haut davon zu kommen und keine unangenehmen Fragen beantworten zu müssen: Was ist damals passiert? Ein Fehltritt mit unübersehbaren Folgen? Eine Affäre, die anders endete, als sie anfing?
Das Bundesverfassungsgericht hat sachlich geurteilt, es hat persönliche Befindlichkeiten einer Einzelperson gegen das allgemeine Grundgesetz abgewogen. Und unter anderem die Familie des vermeintlichen Vaters ins Spiel gebracht. Könnte die beschädigt werden, wenn jetzt heraus käme, dass es da noch ein weiteres, ein fremdes Kind gibt?
Ja, natürlich würde diese Familie belastet. Aber das ist sie sowieso. Eine Familiengeheimnis, wie auch immer es aussieht, legt sich wie ein dunkler Schatten auf Eltern, Kinder und Enkelkinder. In allen betroffenen Familien. Auch wenn sie davon offiziell gar nichts wissen.
Das kann auch kein Gericht ändern.
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