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Kommentar NRW-PolizeigesetzVon wegen Misstrauen

Jörg Wimalasena
Kommentar von Jörg Wimalasena

Die NRW-Landesregierung hat die gerade erst eingeführte Kennzeichnungspflicht für Polizisten gekippt. Das offenbart ein ungesundes Rechtsstaatsverständnis.

Bereitschaftspolizisten in Nordrhein-Westfalen wird künftige keine persönliche Kennung mehr tragen Foto: imago / hoffmann

U nd dann war sie wieder weg – die Kennzeichnungspflicht. Gerade einmal elf Monate, nachdem die rot-grüne Landesregierung Identifikationsnummern für Bereitschaftspolizisten in Nordrhein-Westfalen eingeführt hat, wird die Regelung schon wieder aufgegeben. Die schwarz-gelbe Mehrheit im Düsseldorfer Landtag hat mit Unterstützung der AfD am Mittwoch die Abschaffung der Kennzeichnungspflicht beschlossen. Die Streichung des Paragraphen 6a des Landespolizeigesetzes ist ein Lieblingsprojekt des CDU-Innenministers Herbert Reul, der die Kennzeichnung „unnötig und überflüssig“ nannte.

Zum Hintergrund: Die Vorgängerregierung hatte im Dezember 2016 eine individuelle und anonyme Kennung für die Bereitschaftspolizei eingeführt. Diese kommt bei Großeinsätzen wie Demonstrationen oft als Hundertschaft zum Einsatz, in deren Rahmen es häufig zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Aktivisten und Polizeibeamten kommt.

Bereitschaftspolizisten treten dabei der Regel in Schutzausrüstung mit Helm auf – und sind für Opfer von Polizeigewalt und Beleidigungen entsprechend kaum identifizierbar. Das erschwert die Strafverfolgung verdächtiger Beamter.

Die gekippte Kennung in NRW bestand aus einem Zahlencode, der keine Rückschlüsse auf die Identität des Beamten zulässt. Dem besonderen Schutzbedürfnis von Polizisten wird damit Rechnung getan.

Ein gutes System sollte man meinen. Und deshalb gilt die Kennzeichnungspflicht in unterschiedlicher Ausprägung auch in acht deutschen Bundesländern und in den meisten Ländern Europas.

Umso seltsamer mutet Innenminister Reuls Begründung für die Abschaffung der Regelung an. Die Kennzeichnung habe Polizisten „belastet und einem Gefühl des Misstrauens ausgesetzt“, sagt der Innenpolitiker.

Was Reul als „Misstrauen“ bezeichnet, könnte man aber auch „Rechenschaftspflicht“ nennen – und die ist in deutschen Behörden gute Praxis. Die Urheber einer staatlichen Maßnahme sind im Normalfall identifizierbar. Wer einen Bescheid vom Arbeitsamt erhält, erfährt den Namen seines Sachbearbeiters. Das gleiche gilt für die meisten Verwaltungsakte.

Die Identifizierbarkeit von Sachbearbeitern sendet ein wichtiges Signal der Transparenz an die Bevölkerung. Der Staat soll dem Bürger nicht als anonyme Gewalt gegenüberstehen, sondern vertreten durch Mitbürger, deren Entscheidungen nachprüfbar und hinterfragbar sind.

Disziplinierende Wirkung

Und diese Nachprüfbarkeit sollte für Polizisten in besonderem Maße gelten. Im Gegensatz zu Mitarbeitern des Bundesverwaltungsamts und der Dokumentausgabe beim Bezirksamt sind Polizisten gegenüber ihren Mitbürgern zu physischer Gewaltanwendung und Einschränkungen der persönlichen Freiheit berechtigt. Gerade wegen der Sensibilität dieser Aufgabe muss eine persönliche Nachverfolgung der Handlungen einzelner Polizisten auch in unübersichtlichen Situationen möglich sein.

Eine Kennzeichnung kann auch eine disziplinierende Wirkung haben. Wer für die eigenen Handlungen zur Verantwortung gezogen werden kann, verhält sich womöglich verantwortlicher.

Andere Bundesländer haben mit der Kennzeichnungspflicht gute Erfahrungen gemacht. In Hessen tragen Polizisten seit 2014 eine Identifikationsnummer. Eine Anzeigenwelle gegen Beamte blieb aus. Die Anzahl der Aufsichtsbeschwerden und Strafanzeigen gegen Polizisten ist seit 2014 sogar zurückgegangen. Lediglich eine Anzeige wegen Beleidigung ging unter Nennung der individuellen Kennung bis Juli 2016 ein. Anhaltspunkte für einen massenhaften Missbrauch der Kennzeichungsfplicht gibt es also nicht.

Der NRW-Landesregierung offenbart mit ihrer Entscheidung zur Kennzeichnungspflicht eine ungesunde Einstellung gegenüber rechtstaatlichen Standards. Das diffuse Gefühl eines „Misstrauens“ von Polizeibeamten bewertet Schwarz-Gelb höher als das Recht der Bürger, effektiv gegen als ungerechtfertigt empfundene Polizeimaßnahmen vorzugehen.

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Jörg Wimalasena
Redakteur Inland
bis Januar 2022
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13 Kommentare

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  • Wer hatte jetzt von Schwarz-Gelb anderes erwartet?

  • Die AfD treibt auch - nach den Wahlen - die Etablierten vor sich her...

    Das IV. Reich wird vorbereitet.

  • Das war die Antwort auf die Frage, ob sich die FDP geändert hat. Ob da heute mehr ist als ideologisch bedingter ökonomischer Beton.

    Die Antwort ist klar. Gar nichts hat sich geändert.

    • @Kaboom:

      "Liberal" bezieht sich bei der FDP offensichtlich nur auf die Wirtschaftspolitik. Bürger_innenrechte, och nö.

    • @Kaboom:

      So ist es Kaboom. Die FDP hat sich gar nicht verändert. Als betroffener NRW Bürger habe ich schon einige Aktionen der noch relative jungen Landesregierung zu bemängeln. Mietpreisbremse wurde gelockert. Ein Minister mußte zurückgezogen werden, da Großaktionär der Funke Gruppe ist und es erhebliche Interessenskonflikte gegeben hätte. Im Agrarministerium sitzt Christina Schulze Föcking steht unter dem Verdacht der Tierquälerei im eigenen Schweinezuchtbetrieb. Kommentar: Es gab einige ungewöhnliche Krankheitsverläufe bei den Tieren. Das ist also Schwarz-Gelb. Ich frage mich ob das die richtigen Partner für Grün im Bund sein können.

  • Mit grosser Macht kommt grosse Verantwortung. Dieser Verantwortung sollen sich die Polizeibeamten in NRW offenbar nicht stellen. Als Polizist in NRW wuerde ich mich schaemen.

     

    Dabei mangelt es Deutschland sowieso an einer objektiven rechtlichen Aufarbeitung von Fehlverhalten der Polizei. Unabhaengige Ermittlungen gegen Polizisten gibt es, anders als z.B. in Amerika, in Deutschland nicht. Polizeigewalt findet in einem "rechtsfreien Raum" statt, wie Politiker es sonst immer gerne nennen.

    • @PS:

      Polizeidienst und Gewaltanwendung im rechtlichen Rahmen gehören zusammen, um den vom Bürger geforderten Auftrag zu erfüllen.

      Keine Polizeigewalt findet im rechtsfreien Raum statt, wir sind hier in einem der freiheitlichsten Länder der Welt.

      Ermittlungen gegen Beamte, wie gegen jeden Bürger, sind unabhängig, da wir eine unabhängige Justiz haben. Oder bezweifeln Sie das?

      Ich respektiere Ihr Rechtsstaatsverstännis, zweifel es aber an und halte es zumindest für merkwürdig.

      • @Hans-Georg Breuer:

        Die Ermittlungsarbeit macht afaik die Polizei für die Staatsanwaltschaft.

         

        Sie müssen ja ein schönes Kollegenschwein sein, wenn Sie Ihre Kollegen so einfach ans Messer liefern. Das macht aber nicht jeder, deshalb ist es besser, die Ermittlungen unabhängigen Stellen zu übertragen, die aufgrund der Kennung Arbeitserleichterungen haben.

      • @Hans-Georg Breuer:

        So absolut, wie sie ihren Kommentar formulieren strotzt dieser mMn nur vor Naivität. Wie kommen Sie zu solchem Staatsvertrauen? Da muss ich an folgendes Zitat denken: "Wer sich nicht bewegt, spürt ihre/seine Fesseln nicht."

      • @Hans-Georg Breuer:

        @HANS-GEORG BREUER Ich spreche von illegaler Polizeigewalt, also Straftaten durch Polizisten.

         

        Und: Nein, diese werden in Deutschland nicht konsequent rechtlich verfolgt. Ich zitiere Amnesty International (aber wenn Sie Zeitung lesen, kennen Sie selber genug Beispiele):

         

        "Vielfach ermitteln Polizei und Staatsanwaltschaft bei Anzeigen gegen Polizisten wegen Misshandlung nicht konsequent. Oft verlaufen die Verfahren schleppend und oberflächlich, Täter gehen straffrei aus: Zeugen werden nicht vernommen, Beweise spät oder gar nicht gesichert. Polizisten ermitteln gegen Polizisten, Verfahren werden ergebnislos eingestellt. Andere europäische Länder sind hier weiter: In Großbritannien, Norwegen und Irland sorgen unabhängige Untersuchungskommissionen bei Vorwürfen gegen Polizisten für objektive Aufklärung."

      • 8G
        81331 (Profil gelöscht)
        @Hans-Georg Breuer:

        ...unabhängige Ermittlungen gegen Polizeibeamte? In der BRD?

        Ich halte das für ein Gerücht.

      • @Hans-Georg Breuer:

        Wenn ein Polizist unrechtmäßig Gewalt anwendet und nicht indentifiziert werden kann, weil er komplett vermummt ist und keine Kennzeichnung besitzt, dann findet die Gewalt im rechtsfreien Raum statt.

         

        Ermittlungen gegen Polizeibeamte werden von Polizeibeamte durchgeführt, sehr häufig von der gleichen Einheit/Revier. Und die sollen objektiv sein? O.o

      • @Hans-Georg Breuer:

        Wo ist dann das Problem einer Kennzeichnung?

         

        Ich versteh euch Typen nicht.