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Von Frau Bergt kurz gefasst und absolut richtig. Ich möchte nur meine Frage anfügen:
Welche obskuren Personen und Mächte in dieser Koalition bestimmen darüber, daß in einer Hochkonjunkturphase trotzdem alle legitimen Bedürfnisse von Bürgern einfach bei Nacht und Nebel niedergebügelt oder auf klein bis unmöglich zerquetscht werden. Gibt es dafür Namen von Politikern? Bitte her damit.
@91672 (Profil gelöscht) CDU, CSU, SPD, FDP, Grüne das sind die Namen der dafür verantwortlichen Parteien - bei der seltsamen Alternative steht es natürlich auch auf der Agenda. Ein anderes Wort ist Neoliberalismus. Richtig ist, was die Wirtschaftsverbände dafür halten und die finden Verbraucherschutz doof oder zumindest überflüssig.
@75064 (Profil gelöscht) Ja, danke, die Parteien kenne ich schon. Ich hätte nur gerne gewusst, wer die Personen sind, die mal einen Waffendeal nach Saudi-Arabien genehmigen oder die Ablehnung einer Musterfeststellungsklage bestimmen. Sind das Altmeier, Kauder, Merkel, Seehofer, Scholz oder wer sind diese obskuren Kräfte, die verhindern und ermöglichen? Es kann ja nicht sein, daß 'Wirtschaftsverbände' politische Entscheidungen fällen. Es muss doch wohl die Unterschrift eines CDU/CSU-lers und eines SPD-lers drunter stehen. Das hätte ich gern gewusst.
Danke für diesen Kommentar zum Thema Verbraucherschutz. Dem ist nichts hinzuzufügen.
Fragt sich, ob eine künftige andere Regierung das besser machen wird. Ich sehe keine Politiker, die dafür geeignet wären. Die Grünen ja - solange sie nicht mit der CDU und FDP zzsammengehen. Die Linke - die sind meistens mit Grundsatzfragen beschäftigt. Ein Detail wie Verbraucherschutz ist uninteressant. Nebenbei werden sie nie regieren. Die SPD wird, solange es sie gibt, versuchen, den Kurs der CDU noch um weitere unmerkliche 3 Grad zu verändern. Friede sei mit ihnen.
Letzten Endes liegts am Volk, wenn es mit der Zivilisation nichts wird.
Andere Länder sind stolz auf die Demokratie, Deutschland auf seine Wirtschaft. Wie Oliver Decker sich und uns den allgemeinen Rechtsruck erklärt.
Kommentar Musterfeststellungsklage: Bloß nicht zu freundlich
Verbraucherschutzimpulse kommen meist aus den Ländern oder der EU. Die Regierung lahmt, daran ändert auch die Musterfeststellungsklage wenig.
Deutschland bremst. Bloß nicht zu viel Verbraucherschutz Foto: Imago/McPhoto
Allein schon dieses Wort: Musterfeststellungsklage. Es steht im Raum wie ein sperriger Gegenstand, der nur dann bewegt wird, wenn es gar nicht anders geht. Und genauso ist auch die Verbraucherpolitik der Bundesregierung: Sie kommt nur in Bewegung, wenn es unbedingt notwendig ist. Im Abgas-Skandal haben Verbraucherschützer in der Nacht zu Donnerstag die bundesweit erste Klage dieser Art auf den Weg gebracht.
Ob es um eine schnell zu erkennende Kennzeichnung von Lebensmitteln mittels Ampelfarben geht, um Vorgaben für den Ausbau des 5G-Mobilfunknetzes, die im Ergebnis ländliche Gegenden benachteiligen, oder eben darum, Verbrauchern ganz grundsätzlich das Sich-Wehren gegen Unternehmen ein kleines bisschen zu erleichtern: Die Angst davor, es für die Wirtschaft unbequem zu machen, scheint riesig zu sein.
Wenn es wirksame verbraucherschützende Impulse gibt, kommen die derzeit meist nicht von der Bundesebene. Sondern aus den Bundesländern, wie etwa das Veröffentlichen der Namen von Restaurants, die bei Hygienekontrollen durchgefallen waren.
Oder von der EU: Die Datenschutzgrundverordnung beispielsweise gehörte dazu, und im besten Fall wird das auch die E-Privacy-Verordnung, die im nächsten Jahr kommen soll. Und was macht Deutschland in den Verhandlungen? Bremst. Bloß nicht zu viel Verbraucherschutz, auch hier.
Dabei macht die Koalition einen Denkfehler: Es funktioniert nicht, auf der einen Seite den mündigen Verbraucher zu beschwören, der schon selbst entscheiden könne, ob seine Fertigpizza zu viel Salz und sein Bankkonto zu hohe Dispo-Gebühren hat – und ihm gleichzeitig nicht die Möglichkeit zu geben, sich so einfach wie möglich zu informieren. Und darüber hinaus keinen niedrigschwelligen Weg zu bieten, gegen Verstöße vorzugehen.
In dieses Bild passt auch die Musterfeststellungsklage. Sie sollte kommen, dann doch nicht, nach ein paarmal Hin und Her dann doch. Nun können nur Verbraucherverbände klagen – und auch die nur unter bestimmten Bedingungen. Bloß nicht zu verbraucherfreundlich. Der sperrige Gegenstand, er wurde verschoben. Um etwa einen Zentimeter.
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Kommentar von
Svenja Bergt
Redakteurin für Wirtschaft und Umwelt
schreibt über vernetzte Welten, digitale Wirtschaft und lange Wörter (Datenschutz-Grundverordnung, Plattformökonomie, Nutzungsbedingungen). Manchmal und wenn es die Saison zulässt, auch über alte Apfelsorten. Bevor sie zur taz kam, hat sie unter anderem für den MDR als Multimedia-Redakteurin gearbeitet. Autorin der Kolumne Digitalozän.
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