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Kommentar MassenüberwachungBND handelt illegal

BND gerüffelt: Die Metadaten von Telefongesprächen in Deutschland abzufangen und zu speichern, ist nicht rechtens – weil ein Gesetz dazu fehlt.

Der BND darf nicht ohne gesetzliche Grundlage Metadaten in Deutschland abfangen, so das Urteil Foto: dpa

Über das Verkehrsdaten-Analysesystem (VerAS) des Bundesnachrichtendienstes ist wenig bekannt. Es wurde zwar schon 2002 eingerichtet, doch die Öffentlichkeit erfuhr erst 2014 davon, als sich ein Untersuchungsausschuss des Bundestags nach den Snowden-Enthüllungen auch näher mit dem BND beschäftigte.

Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Datei, die faktisch eine geheime Vorratsdatenspeicherung ist, nun für illegal erklärt. Der einfache rechtsstaatliche Grund: Es fehlte ein Gesetz für die damit verbundenen Grund­rechts­eingriffe. Das Urteil ist die vielleicht schärfste juristische Folge des NSA-Skandals in Deutschland.

Es geht diesmal auch nicht um die (hochbrisante und noch ungeklärte) Frage, ob deutsche Grundrechte den BND auch in Afghanistan oder Nahost binden. Nein, im VerAS waren auch Millionen Personen erfasst, die in Deutschland leben und telefonieren, also im eindeutigen Geltungsbereich des Grundgesetzes.

Dennoch hat der Bundesnachrichtendienst argumentiert, bei der Speicherung von Verbindungsdaten seien keine Grundrechte betroffen. Dabei hat das Bundesverfassungsgericht dies zu Recht längst anders entschieden. Wer mit wem wie oft telefoniert, betrifft natürlich die Privatsphäre und manchmal sogar die Intimsphäre.

Das Urteil ist die vielleicht schärfste juristische Folge des NSA-Skandals in Deutschland

Gut möglich, dass das VerAS nun alsbald durch ein neues Gesetz legalisiert wird. So war es ja auch schon mit der sogenannten Auslands-Auslands-Überwachung des BND, die im Oktober 2016 erstmals gesetzlich geregelt und dabei nur leicht eingeschränkt wurde. Aber wenn der BND ein VerAS-Gesetz haben will, müsste er zumindest genauer erklären, was er mit diesen Daten eigentlich macht.

Gesetzgebung schafft zumindest eine gewisse Transparenz. Ein Auslandsgeheimdienst, der auch Daten von Inländern erfasst, müsste schon gut begründen, wozu eine solche gewaltige Datenauswertung erforderlich ist. Und ein Gesetz könnte dann auch vom Bundesverfassungsgericht geprüft werden.

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6 Kommentare

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  • Die illegale Sammlung und Speicherung dieser Daten ist strafbar. Auf einen Verbotsirrtum kann sich der BND spätestens seit diesem Urteil auch nicht mehr berufen.

    Allerdings wird der BND weitermachen. Strafverfolgung muss er ja nicht fürchten. Die Staatsanwaltschaft ermittelt einfach nicht - und wenn sie tatsächlich mal ermitteln sollte, ermittelt sie die Vorwürfe einfach weg. Die Politik will es so und könnte das auch jederzeit anordnen. Die Staatsanwält_innen wissen das und üben sich in vorauseilendem Gehorsam. Wenn sie etwas anderes tun würden, wären sie sofort weg vom Fenster. Zeit für eine unabhängige Staatsanwaltschaft: https://www.change.org/p/parlament-einf%C3%BChrung-einer-unabh%C3%A4ngigen-staatswanwaltschaft-in-deutschland?recruiter=24880619&utm_source=share_petition&utm_medium=copylink&utm_campaign=share_page&utm_term=triggered

  • Im Zeitalter von Facebook, Twitter, usw.machen wir uns Sorgen, ob Telefonate abgehört werden.

    Die Büchse der Pandora ist geöffnet, wer glaubt nur der Staat ist der Böse, dem wünsche ich kein zu hartes aufwachen.

  • Der erste Schritt der Prüfung eines Gerichts ist logischerweise ob das gesetzlich legitimiert ist. Ist es das nicht ist das Verfahren schon beendet.

     

    Und wenn es ein Gesetz gibt wird es auf die Verfassungsmäßigkeit geprüft und da sieht es auch Zappenduster aus.

  • WO IST DIE KANZLERIN...

    die diese misere endlich beendet und den zuständigen minister de misère nach all seinen miserablen vorstellungen feuert: läuft hier eigentlich alles aus dem ruder ... ? warum lassen wir uns das eigentlich alles gefallen ? warum schreien die medien nicht ?

    • 3G
      33710 (Profil gelöscht)
      @hanuman:

      Bitte seien Sie nicht so NAIV !!!

       

      Liebe Grüße,

  • Wer überwacht die Überwacher_innen der Überwacher_innen der Überw...