Kommentar Handys von Flüchtlingen: Prüfen? Ist doch nur legitim
Die Identität von Flüchtlingen über ihr Handy zu überprüfen, ist weder neu noch verfassungswidrig – sondern kann helfen.
E in noch nicht veröffentlichter Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Telefone, Tablets und Laptops von Asylantragstellern untersuchen darf, wenn diese (wie häufig) keinen Pass vorlegen können oder wollen. So soll deren Identität und Staatsbürgerschaft festgestellt werden.
Ganz neu ist die Maßnahme nicht: Ausländerbehörden dürfen das schon heute, um Abschiebungen zu erleichtern. Künftig soll das BAMF aber gleich bei der Registrierung der Flüchtlinge zugreifen. Man hofft, dass auf den Geräten dann noch eher Informationen zum Reiseweg und zu Kontakten in der Heimat zu finden sind. So soll erschwert werden, dass sich Nordafrikaner und andere als Syrer, Iraker oder Ägypter ausgeben.
Verfassungsrechtlich ist dagegen nichts einzuwenden. Telefone und Computer dürfen schon immer beschlagnahmt werden. Wenn dies offen und nicht heimlich geschieht, hat auch das Bundesverfassungsgericht keine Probleme damit. Bei der Auswertung der Daten muss zwar der Kernbereich privater Lebensgestaltung beachtet werden. So steht es auch im Gesetzentwurf. Informationen über Name und Herkunft gehören allerdings wohl kaum zum Kern der Intimsphäre.
Ob die geplante Bestimmung praktisch relevant wird, wird sich erst zeigen. Von großen Erfolgen der Ausländerbehörden bei der Handy-Auswertung hat man bisher aber noch nichts gehört. Beim BAMF stellt sich die Situation insofern etwas anders dar, als hier der Asylantragsteller etwas von der Behörde will, nämlich seine Anerkennung als Flüchtling. Wer dann zur Registrierung ohne Handy erscheint oder mit einem frisch gekauften Ersatzhandy, macht sich bei der Identitätsprüfung nicht glaubwürdiger.
Der tunesische Berlin-Attentäter Anis Amri hatte sich zunächst als Ägypter ausgegeben. Das fiel auf, ohne dass dafür eine Handyprüfung nötig war.
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