Kommentar EU-Datenschutzverordnung: Der Buhmann aus Brüssel hat recht
Das „Recht auf Vergessen“ ist das Herzstück der neuen EU-Datenschutzverordnung. Es hat seine Berechtigung – auch wenn es aus Brüssel kommt.
D ie Europäische Union ist immer der Buhmann. Die Gesetze aus Brüssel bedrohen, so lautet ein beliebtes Argument in Berlin, die bewährten deutschen Standards, die doch über denen der Nachbarländer liegen. Die EU soll sich nicht einmischen.
Bei Gurkenkrümmung oder Verpackungsgrößen mag das vielleicht richtig sein. Im Falle der geplanten europäischen Datenschutzverordnung ist es aber grundfalsch. Der Vorschlag der EU-Kommission, der nun im Europäischen Parlament diskutiert wird, ist der einzige richtige Schritt im Internetzeitalter. Er wäre endlich eine effektive Waffe gegen exzessive Datensammler wie Facebook und Google.
Sicher: Zunächst ist es die Verantwortung jedes Einzelnen, welche Kommentare oder Fotos er ins Netz stellen will. Oft ist es für den Verbraucher aber gar nicht ersichtlich, welche Daten von den Unternehmen gespeichert werden – geschweige denn, ob sie womöglich an Dritte weitergegeben werden. Und was der Bürger auf seiner Internetseite löscht, ist damit noch lange nicht aus den Datenbanken der Anbieter verschwunden. Dort werden ohne sein Wissen oft dennoch die Daten weiter vorgehalten.
ist EU-Korrespondentin der taz in Brüssel.
Ein Ende genau dieser Praxis fordert nun die Europäische Kommission. Das „Recht auf Vergessen“ ist das Herzstück der neuen Datenschutzverordnung. Es hat seine ganze Berechtigung – auch angesichts von Internetmobbing, das in einigen Fällen schon zum Suizid der Betroffenen geführt hat.
Jeder muss über seine Daten selbst entscheiden können. Dafür haben die Anbieter, die mit den Daten ihr Geld machen, zu sorgen – ob sie wollen oder nicht. Dass sich die deutsche Bundesregierung dagegen sträubt, ist ein Armutszeugnis. Und dass der deutsche Datenschutz dafür als Argument ins Feld geführt wird, eine Täuschung der Bürger.
Denn zurzeit gilt auf Facebook- oder Google-Seiten kein deutscher Datenschutz, auch wenn der Nutzer die deutsche Staatsbürgerschaft hat. Derzeit gilt der Datenschutz des Landes, in dem die Firma ihren Sitz hat. Darauf hat die Bundesregierung keinen Einfluss. Noch nicht. Mit der neuen EU-Verordnung würde sich das ändern: Diese Regeln sollen nämlich überall dort gelten, wo Daten von EU-Bürgern verarbeitet werden. Ganz gleich, in welchem Land. Das wäre ein erheblicher Fortschritt. Und als solcher sollte die Verordnung gesehen werden – auch wenn sie aus Brüssel kommt.
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