Kommentar Autobahnprivatisierung: Unten mit den ÖPP
Öffentlich-Private Partnerschaften (ÖPP) funktionieren nicht, sie richten Schaden an. Politik und Wirtschaft müssen klarer getrennt sein.
W enn es noch eines Beweises bedurft hätte, dass privat finanzierte öffentliche Bauvorhaben Unfug sind, so wäre er jetzt anscheinend erbracht. Das Betreiberkonsortium aus Baufirmen und Finanzinvestoren, das die A1 zwischen Hamburg und Bremen ausgebaut hat, verklagt den Bund. Denn die Einnahmen aus der Lkw-Maut, mit denen die Investitionen und der Gewinn der Investoren bezahlt werden sollen, reichen nicht aus.
Ein Argument für öffentlich-private Partnerschaften (ÖPP) war stets, dass Privatunternehmen besser wirtschaften könnten. Können sie offenkundig nicht. Die zweite Zusicherung, die schon mehrere Bundesregierungen unters Volks streuten, zielt auf eine Entlastung des Bundeshaushalts ab. Tatsächlich übernehmen die „Partner“ erst einmal die Kosten. Doch im Falle der A1 könnte die Rechnung am Ende doch beim Bund landen. Dann stehen beide Seiten als Verlierer da. Finanziell, weil die Bilanz des Projekts mies ist, politisch, weil die Befürworter der ÖPP keine schlüssigen Argumente mehr vortragen können.
Auf Dauer können ÖPP schon rechnerisch nicht günstiger sein als ein direktes Engagement des Staates. Schließlich müssen mit einem Infrastrukturprojekt neben den Baukosten auch die Erträge der Unternehmen erwirtschaftet werden. Der Staat aber muss keine Gewinne erzielen. So ist der Einsatz öffentlicher Mittel günstiger. Das gilt gerade in der Niedrigzinsphase, in der Kredite die öffentliche Hand kaum etwas kosten.
Statt auf ÖPP zu setzen, ist eine klare Abgrenzung zwischen Staat und Wirtschaft gefragt. Wenn ein privater Betrieb politisch gewollt ist, sollte es eine echte Privatisierung geben. Unter dem Gesichtspunkt der Daseinsvorsorge ist das aber nicht erstrebenswert. Alternativ bleibt die Infrastruktur in öffentlicher Hand. Damit fahren die Bürger in der Regel besser. Das gilt nicht nur für die Verkehrswege, sondern auch für andere Infrastruktureinrichtungen.
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