Kommentar Antiboykottgesetz in Israel: So funktioniert Gewaltenteilung
Die EU ist der größte Kunde israelischer Siedlerprodukte, kritisiert aber gleichzeitig so scharf wie nie zuvor den Siedlungsbau. Man muss sich schon entscheiden.
D ie Richter am Obersten Gerichtshof in Jerusalem mahnen die Regierung zur Wahrung der Grundrechte. Gegen die Mehrheit der Parlamentarier, die den Aufruf zum Boykott von Siedlerprodukten unter Strafe stellen wollten, entschied man für die Meinungsfreiheit. So funktioniert Gewaltenteilung.
Das höchste israelische Gericht mischt sich nicht immer ein, wenn die Knesset über Rechtsreformen entscheidet. Der Treueschwur auf den „demokratischen jüdischen Staat Israel“ gehört genauso zu diesen umstrittenen Reformen wie das „Nakba“-Gesetz, das arabischen Bürgern öffentliche Gelder für Zeremonien entzieht, die an den Beginn der Flüchtlingskatastrophe erinnern.
In einer Demokratie entscheidet die Mehrheit, aber sie trägt auch die Verantwortung für die Gleichberechtigung von Minderheiten. Der Boykott ist eine der edelsten Formen des Protestes. Anstelle von verbaler oder physischer Gewalt steht die schlichte Verweigerung zur Kooperation. Die Mehrheit der israelischen Öffentlichkeit ist wenig daran interessiert, welcher Wein oder welcher Gartenstuhl in einer Siedlung produziert wurde.
In Europa wächst hingegen der Unmut gegen das Unrecht der Siedlungspolitik. Ohne die entsprechende Markierung der Ware bleibt dem europäischen Konsumenten aber nur die Wahl zwischen dem Boykott sämtlicher Produkte „made in Israel“ oder dem Risiko, sich zum Unterstützer der Siedler zu machen.
Die EU ist laut medico international der größte Kunde von Siedlungsprodukten. Paradoxerweise sind es die europäischen Regierungen, die Israel so scharf für die neuen Baupläne verurteilen wie nie zuvor. Wenn man keine Siedlungen haben will, sollte man nicht mit ihnen kooperieren.
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