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Kommentar Anklage wegen SuizidhilfePolitische Justiz

Christian Rath
Kommentar von Christian Rath

Organisierte Suizidhilfe steht noch nicht unter Strafe. Doch Funktionäre vom Verein „Sterbehilfe Deutschland“ werden angeklagt. Eine Kampagne?

Falls Roger Kusch (l.) und der Psychiater Johann Friedrich Splitter verurteilt werden, sind sie stigmatisiert. Bild: dpa

E igentlich ist die Selbsttötung in Deutschland nicht strafbar. Und deshalb ist die Beihilfe zur Selbsttötung ebenfalls straffrei. Letzteres will eine interfraktionelle Mehrheit der Bundestags-Abgeordneten jedoch ändern. Die organisierte Hilfe zur Selbsttötung soll künftig unter Strafe stehen, so ihr Ziel, es soll keinen „Anreiz“ zur Selbsttötung geben.

Treffen wollen die Abgeordneten damit vor allem den Hamburger Verein „Sterbehilfe Deutschland“ von Ex-Justizsenator Roger Kusch. Nach eigenen Angaben hat er seit seiner Gründung vor vier Jahren bereits 118 Menschen beim Suizid geholfen, meist indem man den Sterbewilligen todbringende Medikamente besorgte, die diese dann selbständig einnahmen.

Vor wenigen Tagen jedoch hat die Hamburger Staatsanwaltschaft Anklage gegen Kusch und den Arzt Johann Friedrich Spittler wegen Totschlags erhoben. Sie sollen den Tod von zwei alten Frauen verursacht haben. Diese haben sich zwar selbst getötet, aber weil Kusch und Spittler die „Tatherrschaft“ hatten, sieht die Staatsanwaltschaft die beiden als „mittelbare Täter“ an.

Was für ein Konstrukt! Die Tatherrschaft sollen Kusch und Spittler übernommen haben, weil sie die Damen nicht über Alternativen zum Suizid aufgeklärt haben - so als ob lebenserfahrene Frauen dieses Alters nicht von selbst wüssten, dass man auch weiterleben könnte. Und deshalb sollen die beiden Frauen nicht selbstbestimmt gehandelt haben, sondern fremdbestimmte Werkzeuge ihrer eigenen Tötung gewesen sein. Wäre es nicht ein so ernstes Themas, müsste man lachen angesichts der bizarren Begründung.

Für eine selbstbestimmte Lebensbeendigung

Nur ein Punkt der bisher bekannt gewordenen Anklage-Argumentation macht wirklich nachdenklich. Danach habe sich eine der alten Damen am vorgesehenen Todestag betroffen gezeigt, geweint und mit ihrer Entscheidung gehadert. Spittler habe daraufhin die Suizid-Vorbereitungen aber nicht abgebrochen, sondern die zweifelnde Dame wieder in ihrem Entschluss bestärkt. Wenn die Vereinsaktivisten das nicht ausräumen können, haben sie zurecht ein Problem.

Die politische Diskussion in Berlin wird das Hamburger Verfahren aber auf jeden Fall befeuern. Falls Kusch und Spittler am Ende verurteilt werden, sind sie stigmatisiert. Dann ist es leichter, die Vereinstätigkeit generell strafrechtlich zu verbieten – obwohl sich in Umfragen immer eine Mehrheit der Bevölkerung für die Möglichkeit einer selbstbestimmten Lebensbeendigung ausspricht.

Und falls Kusch und Spittler am Ende freigesprochen werden, dürfte dies als Beleg für die angebliche Strafbarkeitslücke gelten, die dringend geschlossen werden muss – indem der Bundestag die Vereinstätigkeit generell unter Strafe stellt.

Die Annahme liegt also nahe, dass die Hamburger Anklage vor allem politisch motiviert ist. Und dennoch könnte sie sich als Eigentor erweisen. Wenn der Fall erst bei der Justiz liegt, dann könnten viele zweifelnde Abgeordnete sagen, nun solle erst einmal eine höchstrichterliche Klärung abgewartet werden, bevor der Bundestag einen Schnellschuss macht. Und so könnte auch diese Wahlperiode vergehen, ohne dass der Bundestag ein Strafgesetz zur organisierten Suizidhilfe beschließt. Und in der nächsten Wahlperiode ist dann vielleicht wieder eine liberale Partei in der Regierung.

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Christian Rath
Rechtspolitischer Korrespondent
Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).
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14 Kommentare

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  • Außer Kusch&Spittler gibt es noch die Ärzte de Ridder und Arnold, die sog. Gesellschaft für Humanes Sterben u.a. Und die alle legen sich krumm aus Mitgefühl für die leidende Menschheit? Ich glaub's nicht. Sterbehilfe ist eine gesellschaftliche Verfahrenstechnik zur Beseitigung Unerwünschter, Tötung als Mittel der Sozialpolitik. Ist schon mal aufgefallen, dass die Tötungs-Organisationen in allen Ländern nach immer genau dem gleichen Schema vorgehen: einen Menschen töten, angeblich aus Mitleid, dies öffentlich machen per Selbstanzeige mit dem Ziel eines Gerichtsverfahrens, dann die (gewollte) Verurteilung aufgrund der geltenden Gesetze, und schließlich die lancierte Fragestellung (große Debatte!), ob das geltende Tötungsverbot nicht unmenschlich etc. sei. Dann: man solle das Töten künftig erlauben, aus humanen Gründen, wegen des unerträglichen Leids der Betroffenen und wie die todeskalten heuchlerischen Sprüche alle heißen. Die "Selbstbestimmung" ist dabei nur der propagandistische Köder, das gesellschaftlich längst geplante Töten dem Einzelnen als seine angeblich eigene, freie Entscheidung unterzujubeln. Für meine Behauptung eines organisierten Vorgehens der Tötungsorganisationen verweise ich auf diesen Text: Iatrokratie im Weltmaßstab (im Netz abrufbar).

  • Sollte Sterbehilfe je gesetzlich erlaubt werden, so wird es für all diejenigen, die jetzt so vehement dafür streiten, ein böses Erwachen geben. Die „Selbstbestimmung“ wird dann so aussehen, dass man vor einem Ärztegremium seine Gründe darlegen muss. Als erstes werden die Ärzte eine psychiatrische Untersuchung durchführen und prüfen, ob der Sterbewunsch auf dem beruht, was die Ärzte „psychische Störung“ bzw. „Geisteskrankheit“ nennen. Wird dies diagnostiziert, so kann sich der Sterbewillige unversehens in einer geschlossenen Anstalt wiederfinden, wegen sog. "Selbstgefährdung“(s. Unterbringungsgesetze). Wehrt er sich dagegen, eingesperrt zu werden und zeigt damit das Symptom „Krankheitsuneinsichtigkeit“, so ist ein Betreuer schnell zur Hand. Der Betreuer entscheidet ab sofort an seiner Stelle, z.B. welche Medikamente er zu nehmen hat, auch gegen seinen Willen. Auch das Sterben ist also so organisiert und reglementiert, wie alles hier und heute: nach ärztlichen Vorgaben und unter ärztlichem Diktat. Wem es tatsächlich um Selbstbestimmung zu tun ist, egal auf welchem Gebiet, der sollte sich schleunigst umsehen nach Möglichkeiten, wie man sich vom Diktat der Ärzte befreien kann. Mehr im Netz unter Patientenfront.

    • @RosaLuchs:

      "Sollte Sterbehilfe je gesetzlich erlaubt werden, so wird es für all diejenigen, die jetzt so vehement dafür streiten, ein böses Erwachen geben. D..."

      Bitte keine allzu dümmliche Propaganda , ja . Beihilfe zum Suizid ist straffrei und wird es auch bleiben . In der gesetzgeberischen Diskussion ist , ob und unter welchen Voraussetzungen das beihilfeweise(!) Tätigwerden von Sterbehilfeorganisationen unter Strafe gestellt werden soll .

  • In der Presse war zu lesen: Eine ältere Frau erwartete den Hausbesuch von Kusch&Co, um sich töten zu lassen. Die Enkelin, die von all dem nichts wusste, kam überraschend hinzu. In ihrer Wut und Empörung warf sie Herrn Kusch die Treppe hinunter. Kusch erlitt Blessuren, die Oma lebt heute noch. Beim letztjährigen Philosophiefestival in Köln gab es einen Boykottaufruf gegen den Arzt Dr. Johann Spittler, der für den Kuschverein die Tötungs-Gutachten macht. Hier der Text des Boykottaufrufs: www. scribd. com/doc/149545385/Offener-Brief-an-phil-COLOGNE-2013-EuthaNAZI-Arzt-ausladen. Siehe auch Kölner Anzeiger vom 27.06.2013: Boykottaufrufe gegen phil. Cologne.

  • Ein kritischer Artikel zur Justiz in Deutschland von Christian Rath - ich bin positiv überrascht.

  • Ach, Ihr "Linksliberalen".

     

    Wann immer (natürlich böse) Arbeitgeber, Verkäufer, Vermieter, Darlehensgeber, Männer etc. am Werke sind, wollt Ihr das arme kleine, unwissende und verwirrte Individuum nicht mal im Centbereich Entscheidungen auf eigene Faust ohne schützende (und besserwissend führende) staatliche Hand treffen lassen. Der "kleine Mann" hier, der "kleine Mann" da - muss immer davon abgehalten werden, sich selbst unglücklich zu machen.

     

    Aber wenn es um eins Eurer Steckenpferde geht, ist auf einmal jeder Mensch voll entscheidungsfähig und für sich selbst verantwortlich, kann getrost den Einflüsterungen von geistig überlegenen, kühler denkenden Menschen überlassen werden, die selbst eine Agenda verfolgen. Es muss nur im Großen und Ganzen Eurer Idee von "richtig" entsprechen, was diese Einflüsterer wollen, dann darf der "kleine Mann" auch ruhig nach entsprechender Überredung sein Leben dafür lassen. Ist er doch selbst schuld...

     

    Inkonsequenz lässt sich kaum schöner zelebrieren.

    • @Normalo:

      Dann unterstelle ich einmal, dass du von der konservativ-freiheitlichen Fraktion bist. Nicht dass das schon eigentlich ein Widerspruch in sich ist.

       

      Ist es nicht dann auch inkonsequent von dir, dem alten, kranken, ausgelaugten sterbewilligen Menschen die Hilfe zur freiheitlichen hoffentlich selbstbestimmten Handlung zu verweigern?

       

      Insbesondere scheiße, wenn man bedenkt das vieles Leid gerade chronisch kranker von den Regierungen der letzten Jahrzehnte nicht gelindert wurde. Stichwort Stammzellenforschung und Embryonenschutzgesetz. Das noch nicht existierende Leben ist hierzulande wichtiger als das real existierende menschliche Leid. Genau so wie die eigene überholte Dogmatik in der Drogenpolitik.

       

      Man gucke sich nur einmal an, was möglich ist, wenn man den Kopf mal aufmacht.

      https://www.tagesschau.de/videoblog/zwischen_mittelmeer_und_jordan/videoblogschneider314.html

      • @Pleb:

        Ich habe mich nicht gegen Sterbehilfe an sich ausgesprochen, sondern gegen das Schleifenlassen sonst vehemment eingeforderter, rechtsstaatlicher Maßstäbe bei Jenen, die mitnichten leiden, sondern den Leidenden ihre Unterstüztung beim Freitod - offenbar teilweise recht offensiv - andienen. Der Grat zwischen Sterbehilfe und Euthanasie ist ist eben nicht so breit und sauber gezogen, wie Manche das gerne hätten.

         

        Man muss kein verbohrter Konservativer sein, um die Gefahren zu erkennen, die in einer Legalisierung der Sterbehilfe lauern. Die denkbaren Motivationen für den "Hilfeleistenden" reichen von reiner Nächstenliebe über Kommerz (auch gemeinnützige Vereine zahlen ihren hauptamtlichen Mitarbeitern teilweise üppige Gehälter) bis hin zu ganz düsteren politischen Motiven, von denen das Konzept vom "sozialverträglichen Frühableben" noch die harmloseste Variante ist. Wer also so tut, als sei Sterbehilfe grundsätzlich human und daher Jeder, der sie gewährt, automatisch ein Wohltäter, dem man gefälligst nicht mit dem Prügel des Strafrechts kommen soll, der läuft in eine Falle, vor der gerade wir Deutschen eigentlich gefeit sein sollten.

         

        Es geht um die Abwägung der beiden höchsten Güter, die unsere Rechtsordnung kennt: Würde und Leben. NIEMALS würden die meisten Linken, die ich kenne, eine solche Abwägung in die Hände privater, am Ende noch mit ökonomischem Eigeninteresse handelnder Interessenträger legen. Also warum auf einmal so freigiebig?

        • @Normalo:

          "... nicht gegen Sterbehilfe an sich ausgesprochen, sondern gegen das Schleifenlassen sonst vehemment eingeforderter, rechtsstaatlicher Maßstäbe bei Jenen, die mitnichten leiden, sondern den Leidenden ihre Unterstüztung beim Freitod - offenbar teilweise recht offensiv(?) - andienen."

           

          Irgendwas klemmt da bei Ihnen mit der Chronologie beim typischen Ablauf in solchen Fällen . Im Regelfall wendet sich ein/eine Sterbewillige/r initiativ an die Sterbehilfeorganisation mit dem Wunsch nach Beihilfe zum Suizid . Wenn Sie ein "Andienen" schon allein darin sehen wollen , dass sich eine Sterbehilfeorganisation öffentlich als solche bekanntmacht , hielte ich das für abwegig . Und was Sie unter "offenbar teilweise recht offensiv" Andienen verstehen , ist das 'schwarze Loch' in Ihrer Argumentation , in das Sie Sterbehilfeorganisationen ganz versenken wollen .

          • @APOKALYPTIKER:

            Rath hat es in seinem Kommentar doch erläutert: Einmal auf dem Plan, ist es eine ganz klare Frage der persönlichen Integrität des Sterbehelfers, ob und inwieweit Zweifel des oder der "Geholfenen" noch berücksichtigt werden. Da wird ein "Bin mir doch sehr unsicher" schon mal in so eine Art "Sie ziert sich noch." umgedeutet (klingt das irgendwie bekannt?). Davon abgesehen gibt es durchaus Foren, in denen aktives Martketing von Sterbehilfeleistungen denkbar wäre (Palliativstationen, Seniorenheime etc.) - natürlich getarnt als "barmherziges Aufzeigen von Möglichkeiten". Die Chronologie des Ablaufs ist also mitnichten festgeschrieben.

             

            Und "Versenken" war auch nicht meine Absicht. Ich habe mich nur über den rechtschaffenen Furor lustig gemacht, mit dem Herr Rath den Sterbehelfern zur Seite springt - obwohl er sogar selbst eingesteht, dass an den Vorwürfen einer allzu aktiven Sterbehilfe in diesem konkreten Fall durchaus etwas dran sein könnte.

             

            Daher meine Frage, woher auf einmal diese - von der taz doch sehr ungewohnte - Betonung der Entscheidungsfähigkeit und Selbstverantwortung des Betroffenen kommt. Wieso sind Arbeitnehmer, Mieter, Frauen, Verbraucher immer per se Opfer, denen ein böser Eigeninteressenvertreter etwas aufschwatzt, was sie objektiv(?) gar nicht wollen, so grundsätzlich schutzwürdiger als von Krankheit gezeichnete verzweifelte Menschen, die in Kontakt mit zielstrebig vorghehenden privaten Sterbehilfeorganisationen kommen?

  • 8G
    889 (Profil gelöscht)

    Wie sich manche vielleicht noch erinnern, hat Roger Kusch im Jahre 2002, bevor er sich auf ältere Damen verlegte, als Justizsenator die Ausgabe von sterilen Spritzen an Häftlinge gestoppt. Wissend, dass er damit Süchtige in den Tod treibt. Ole von Beust, damals Bürgermeister, hat sich durch Gewährenlassen zum Mittäter gemacht.

  • Der Staat muss sich an dieser Stelle durchsetzen, will er seine Bürger auch weiterhin als Mündel behandeln.

  • Falsch! Es gibt durchaus den Anhaltspunkt, dass die beiden Angeklagten die Tatherrschaft hatten, indem sie den Suizidwillen bestärkt haben statt dem möglicherweise doch vorhandenen Lebenswillen. Erwiesen ist dies nicht, daher wird der Sachverhalt in einem Gerichtsverfahren geklärt. Hier muss der Rechtsstaat auf den Plan treten, wenn es Anhaltspunkt für ein solches Verhalten gibt, v.a. dann, wenn gar Druck zum Suizid bestanden haben könnte. Die Staatsanwaltschaft handelt völlig richtig, denn eines der höchsten Rechtsgüter überhaupt ist möglicherweise verletzt worden. Daran, dass ParlamentarierInnen dieses Rechtsgut durch die ihnen gegebenen Möglichkeiten schützen möchten, ist ebenfalls nichts auszusetzen. Im Gegenteil: Es ist gut, dass es im Parlament solche Debatten gibt! Deshalb eine "politische Justiz" hinter der Sache zu vermuten ist jedenfalls abwegig und zeigt Tendenzen zur Verschwörungstheorie.

    • @Nicholas Williams:

      Bestärken des bereits vorhandenen Willens ist noch weniger als Hervorrufen des Willens, also weniger als die in diesem Zusammenhang straflose Anstiftung, soll daher also strafbare Tatherrschaft begründen?

      Das ergibt aber Sinn.

       

      Bestärken heißt moralische Beihilfe leisten. Beihilfe, die hier straflos ist.