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Koalitionsausschuss in BerlinKompromiss bei der Grundsteuer

Beim Treffen der Koalitionsspitzen hat sich die Große Koalition auf die Reform der Grundsteuer verständigt. Keine Einigung gab es bei der Grundrente.

Die Spitzen der Koalition um Angela Merkel vor Beginn des Treffens am Bundeskanzleramt Foto: dpa

Berlin dpa | Die Koalitionsspitzen von Union und SPD haben sich nach monatelangem Streit auf eine Reform der Grundsteuer verständigt. Am frühen Montagmorgen gab es im Koalitionsausschuss in Berlin einen Kompromiss, der dem Vernehmen nach auch die vor allem von der CSU verlangte Einführung von Öffnungsklauseln für die Länder vorsieht. Die Länder bekämen damit Spielraum für Gestaltungsmöglichkeiten bei der Grundsteuer. Wie die Klausel genau aussehen soll, wurde nicht erläutert.

Keine Einigung gab es beim Streitthema Grundrente. „Zur zielgenauen Ausgestaltung der Grundrente gibt es derzeit weiteren Gesprächsbedarf zwischen den Partnern“, hieß es nach gut sechsstündigen Beratungen. Die SPD will die Grundrente ohne, die Union mit Bedürftigkeitsprüfung. Für den Abbau des Solidaritätszuschlages sowie für Wohnen und Klimaschutz legte die Koalitionsspitze Fahrpläne vor.

Die erste Lesung zur Grundsteuerreform soll noch vor der Sommerpause des Bundestags Ende Juni stattfinden, sodass die Gesetzesreform – wie vom Bundesverfassungsgericht verlangt – noch in diesem Jahr in Kraft treten kann.

Kanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte vergangene Woche überraschend angekündigt, dass die Regierung in dieser Woche mit großer Wahrscheinlichkeit einen Gesetzentwurf dazu vorstellen werde. Dem Vernehmen nach waren Finanzminister Olaf Scholz (SPD) und das Land Bayern aufeinander zugegangen. Scholz hatte bisher Öffnungsklauseln für alle Bundesländer abgelehnt.

Der Vizekanzler setzte bisher für alle Bundesländer einheitlich auf ein wertabhängiges Modell, bei dem vor allem der Wert des Bodens und die durchschnittliche Miete eine Rolle spielen sollen. Bayern will ein Modell, bei dem sich die Höhe der Abgabe pauschal an der Fläche des Grundstücks orientiert. Das Bundesverfassungsgericht hatte wegen veralteter Bemessungsgrundlagen eine Neuregelung der Grundsteuer bis Ende 2019 verlangt.

Die Einigung soll wohl auch als Signal verstanden werden, dass nach den herben Verlusten bei der Europawahl die Spitzen von Union und SPD auch in neuer Besetzung handlungsfähig sind. Der Koalitionsausschuss kam am Sonntagabend zusammen, um den Kurs der Koalition zu überprüfen. Union und SPD hatten angekündigt, nach der Europawahl und mit Blick auf die im Herbst anstehenden Landtagswahlen in Brandenburg, Sachsen und Thüringen die bisherige Schwerpunktsetzung des Bundeshaushalts zu überprüfen.

Kennenlern-Treffen

Das Treffen diente auch zum Kennenlernen, hieß es. Denn nach dem Rücktritt von Andrea Nahles als Fraktions- und –Parteivorsitzende der SPD ist nun Rolf Mützenich kommissarischer Fraktionschef. Malu Dreyer, Manuela Schwesig sowie Thorsten Schäfer-Gümbel fungieren als Interimsparteivorsitzende. CSU-Chef Markus Söder nahm wegen eines lange geplanten Urlaubs an dem Treffen nicht teil.

Solidaritätszuschlag: Die Koalitionsfraktionen von Union und SPD hatten sich bei ihrer Klausurtagung in der vergangenen Woche bereits darauf verständigt, den Solidaritätszuschlag nun doch nur für 90 Prozent der Solizahler abzuschaffen – wie im Koalitionsvertrag vorgesehen. Die Union wollte ihn zuletzt komplett streichen.

Die Koalition beauftragte nun die Bundesregierung, dem Bundestag bis Ende August einen Gesetzentwurf zur Abschaffung des Solidaritätszuschlages für rund 90 Prozent der Soli-Zahler durch eine Freigrenze vorzulegen.

Dieser Schritt soll den bisherigen Plänen zufolge ab 2021 greifen. Der Fiskus würde damit auf rund 10 Milliarden Euro Steuereinnahmen pro Jahr verzichten, was etwa der Hälfte des heutigen Aufkommens aus dem Soli entspricht.

Wohnen: Für bezahlbares Wohnen will die Koalition bis Ende August ein Paket vorlegen.

Klimaschutz: Die Koalition will auf der Grundlage der Ergebnisse des Klimakabinetts in der zweiten Septemberhälfte „ein in ökologischer, sozialer und ökonomischer Hinsicht tragfähiges Gesamtkonzept zur gesetzlichen Umsetzung der Klimaziele bis 2030 vorlegen“.

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