Nach Verfassungsgerichtsurteil: Bundestag beschließt Grundsteuer
Die CSU setzt in der Neuregelung durch, dass die Länder Spielraum für eigene Modelle haben. Mietern drohen durch die Änderung höhere Nebenkosten.
Der Bundestag hat mit den Stimmen von Union, SPD, FDP und Grünen die Neuregelung der Grundsteuer beschlossen. Linke und AfD stimmten dagegen. Damit erfüllt der Gesetzgeber die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, der aufgrund veralteter Berechnungsgrundlagen eine Neuregelung bis Ende 2020 verlangt hatte.
Nach monatelangen Verhandlungen kann vor allem die CSU die Neuregelung als Sieg verbuchen. Das Bundesfinanzministerium unter Olaf Scholz (SPD) hatte ein Modell vorgeschlagen, bei dem der Wert der Immobilien für die Berechnung der Grundsteuerhöhe ermittelt wird.
Bayern bevorzugte dagegen ein sogenanntes Flächenmodell, bei dem die Eigentümer von Grundstücken in Bestlagen denselben Steuersatz zahlen wie solche in armen Regionen. Ministerpräsident Markus Söder hatte zwar im Bundesrat nicht genügend Verbündete für eine Blockade des Scholz'schen Modells, konnte aber in der Bundesregierung sein Veto erfolgreich einbringen. Die CSU argumentierte vor allem mit dem Bürokratieaufwand des Scholz-Modells.
Mit der Neuregelung gilt nun grundsätzlich Scholz' wertabhängiges Modell, den Bundesländern wird aber eine Öffnungsklausel eingeräumt, mit der sie ein anderes Modell beschließen können. Dafür war eine Grundgesetzänderung und damit eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag erforderlich.
Für die Kommunen von großer Bedeutung
Die FDP hatte in dieser Woche ihre Zustimmung signalisiert, nachdem die Große Koalition einer Vereinfachungsklausel zustimmte. Da die Grundsteuer auch in die Berechnung des Länderfinanzausgleichs einfließt, dürfen unterschiedliche Berechnungsarten für die Steuer nicht dazu führen, dass Länder sich dadurch ärmer rechnen als sie sind. Die FDP wollte mit der Klausel einen daraus resultierenden erhöhten Bürokratieaufwand vermeiden.
Die Grünen stimmten zu, nachdem die Große Koalition bei der Grundsteuer C nachgab und deren Anwendung auf baureife, aber unbebaute Grundstücke nicht auf Gebiete mit Wohnungsnot beschränkte. Damit soll der Bodenspekulation entgegengewirkt werden.
Keinen Erfolg erzielten SPD, Grüne und Linke bei der Umlagefähigkeit der Grundsteuer auf Mieter. Das war vor allem der Taktik der SPD geschuldet. Die Sozialdemokraten forderten zwar frühzeitig, dass künftig die Grundsteuer nicht mehr auf Mieter umgelegt werden darf, wollten dies aber erst in die Verhandlungen einbringen, nachdem die Einigung auf ein Berechnungsmodell stand. Als diese gefunden worden war, fehlte ihnen auch angesichts der knappen Zeit für eine Neuregelung jegliches Druckmittel.
Vor allem nach dem wertabhängigen Modell drohen damit Mietern in beliebten Innenstadtbezirken höhere Nebenkosten. Die Folgen werden allerdings erst ab 2025 zu spüren sein, weil das Bundesverfassungsgericht nach der Neuregelung eine Übergangsfrist für das Inkrafttreten bis Ende 2024 gelassen hat. Die Grundsteuer ist für die Kommunen von großer Bedeutung. 2018 nahmen sie rund 14 Milliarden Euro über die Grundsteuer ein.
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