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Klarheit über Schufa-KriterienEtwas Transparenz reicht nicht

Kommentar von Svenja Bergt

Verbraucher haben einen Anspruch darauf, zu erfahren, wie der Schufa-Score zustande kommt. Hier ist nicht Freiwilligkeit gefragt, sondern ein Gesetz.

Ver­mie­te­r:in­nen wollen eine Schufa-Auskunft, bevor sie auch nur ein Vertragsangebot erwägen Foto: McPHOTO/imago

D ie Schufa scheint sich wirklich Mühe zu geben. Bessere Erklärungen und etwas Transparenz bei den Kriterien, die den für Ver­brau­che­r:in­nen so wichtigen Score beeinflussen – was die Auskunftei gerade an Einblicken bietet, ist deutlich mehr als in den vergangenen Jahrzehnten.

Das ist nicht selbstverständlich. Schließlich ist die Schufa – anders als Unternehmen, die ihre Produkte oder Dienstleistungen primär an Ver­brau­che­r:in­nen verkaufen – nicht darauf angewiesen, von ihnen gemocht zu werden. Klar, das über die Jahrzehnte verfestigte Image als intransparente, verbraucherunfreundliche Auster ist lästig. Aber nicht unmittelbar geschäftsschädigend.

Doch so begrüßenswert und überfällig die zunehmende Transparenz auch ist: Sie reicht nicht aus. Denn das System an sich hat diverse Konstruk­tionsfehler. Und die lassen sich nicht mit punktueller Transparenz beheben. Da ist also ein Unternehmen, das maßgeblich darüber entscheidet, wie Ver­brau­che­r:in­nen dastehen im wirtschaftlichen Leben. Ver­mie­te­r:in­nen wollen eine Schufa-Auskunft, bevor sie auch nur ein Vertragsangebot erwägen, und bei Onlinekäufen, Mobilfunkverträgen oder Krediten ist eine Schufa-Anfrage Standard. Eine echte, im Sinne von „freie“, Wahl haben Ver­brau­che­r:in­nen nicht. Ebenso wenig wie einen wirklichen, im Sinne von „vollständigen“, Überblick darüber, welche Daten die Schufa wie verarbeitet.

Und das muss sich ändern. Von den genauen Anteilseignern bis zur Berechnungsformel – es braucht nicht ein mittleres, sondern ein Höchstmaß an Transparenz. Das wird die Schufa nicht von sich aus bieten. Mit dem Geschäftsgeheimnisargument ist sie schließlich vor Gericht weit gekommen. Auch wenn das nicht nachvollziehbar ist. Schließlich ist, ähnlich wie bei Google, nicht mehr der Algorithmus entscheidend, sondern die Masse der gespeicherten Daten. Gefragt ist daher der Gesetzgeber. Verbraucherschutzministerin Steffi Lemke hatte in der Vergangenheit bereits mehr Transparenz gefordert. Es ist nun an ihr, das in Gesetzesform zu gießen.

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Redakteurin für Wirtschaft und Umwelt
schreibt über vernetzte Welten, digitale Wirtschaft und lange Wörter (Datenschutz-Grundverordnung, Plattformökonomie, Nutzungsbedingungen). Manchmal und wenn es die Saison zulässt, auch über alte Apfelsorten. Bevor sie zur taz kam, hat sie unter anderem für den MDR als Multimedia-Redakteurin gearbeitet. Autorin der Kolumne Digitalozän.
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1 Kommentar

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  • Ein Gesetz ? - Ja, gute Idee : Ein Verbotsgesetz für diese Praktiken !!!!



    Entweder legt diese Bande die Karten (sprich: Berechungsgrundlagen) auf den Tisch oder sie gehören verboten.

    Aber eher friert wohl die Hölle ein denn Schufa ist ja gut vernetzt bis in die höchsten Kreise der Politk,

    Und wenn Schufa auf Geschäftsgeheimnisse pocht ist das in jedem Fall an den Haaren herbeigezogen - rauskommen kann dabei aber durchaus dass man verbotene Techniken (z.B. unzulässige Verknüpfungen von Datenbanken) verwendet.