Klage gegen Klinikkonzern: 1:0 für Asklepios
Der Landkreis Goslar wird wohl keine 16 Millionen Euro Schadenersatz dafür bekommen, dass der Klinikkonzern ein Krankenhaus kaputtspart.
HANNOVER taz | Es sieht schlecht aus für den Landkreis Goslar. Das ließ die Richterin am Landgericht Braunschweig bei der ersten Güteverhandlung am Donnerstag durchblicken. 16 Millionen Euro Schadenersatz fordert der Landkreis vom privaten Klinikkonzern Asklepios.
Der Vorwurf: Asklepios habe das Krankenhaus in Clausthal-Zellerfeld kurz und klein gespart, obwohl im Kaufvertrag von 2003 stehe, dass alle drei damals im Paket erworbenen Standorte – Clausthal, Goslar und Bad Harzburg – zu erhalten und weiterzuentwickeln seien. Das sei aber nun ein bisschen zu vage formuliert, findet die Richterin – jedenfalls zu vage, um gleich eine Vertragsstrafe von einer Million Euro pro Jahr geltend zu machen.
Asklepios – anwaltlich vertreten von Ex-CSU-Politiker Peter Gauweiler – triumphiert. Das Unternehmen findet die in Clausthal angebotene Versorgung vollkommen ausreichend, um seine vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen. Auch wenn der Vorstandsvorsitzende Kai Hankeln den Standort schon einmal als überflüssig bezeichnete.
Der Landkreis findet dennoch, dass Abteilungen zu schließen, Ärzte abzuziehen und das Gebäude verkommen zu lassen nicht als „Weiterentwicklung“ zu betrachten sei. Für die Menschen vor Ort ist der Standort vor allem deshalb wichtig, weil die größere und modernere Klinik im nahe gelegenen Goslar im Winter oft schlecht erreichbar ist.
Auch die Kassen scheiterten schon mal vor Gericht
Auch die Krankenkassen hatten schon einmal vergeblich versucht, den Versorgungsvertrag für das Krankenhaus in Clausthal zu kündigen, weil dort keine Akut- und Notfallversorgung mehr stattfand, sondern nur noch Geriatrie-Patienten behandelt wurden. Auch das scheiterte letztlich aus formalen Gründen vor Gericht.
Beide Seiten – der Landkreis und Asklepios – beharren auf ihren Positionen, betonen aber gleichzeitig, Interesse an einer konstruktiven Lösung zu haben. Der Versuch einer gütlichen Einigung, den auch das Gericht nachdrücklich empfahl, scheiterte aber am Donnerstag erneut. Wenn sich daran nichts ändert, wird die Vorsitzende Richterin im Januar eine Entscheidung verkünden
Leser*innenkommentare
Bolzkopf
Ich frage mich da schon, was sich die diversen "Dr. jur" auf Seiten des Landkreises da so aus den Fingern gesaugt haben "Jurisprudenz" (=„genaue Kenntnis des Rechts“) war es ja offenbar nicht.
Friderike Graebert
das konnt davon, wenn öffentliche Kliniken kurzsichtig privatisiert werden.
Das gesundheistsystem sollte als eine hoheitliche Aufgabe beandelt werden.