Kein Platz im Restaurant für Willi: Der muss raus
Weil ein Gast meckert, verweist ein Kellner den schwer mehrfach normalen Willi seines Restaurants. Das ist verboten, ändert aber erst mal nichts.
Foto: imago/imagebroker
A ls Familie mit Behinderungshintergrund lernt man, Situationen, in denen es zu Diskriminierung kommen könnte – wie etwa einen Restaurantbesuch – zu meiden. Man macht das, um andere Menschen nicht einzuschränken und um sich selbst vor Demütigung zu schützen.
Neulich luden meine Eltern die Familie zur Feier ihres Hochzeitstages in einen Gasthof ein und wir beschlossen, dass Willi mit seinen 19 Jahren dafür nun eigentlich salonfähig genug sei. Er macht nicht mehr in die Hose, kommuniziert weitestgehend, ohne Brokkoli zu werfen, und er kann super am Tisch sitzen, besonders bei der Aussicht auf eine große Portion Bratkartoffeln.
Es war ein herrlicher Tag. Wir kamen gut gerüstet mit reichlich Spielsachen und Wechselklamotten. Der Außenbereich war voll, aber der für uns reservierte Tisch lag ideal, ganz hinten in einem kaum besetzten, großen Raum.
Nur leider schaffte ich es mit Willi nicht mal bis dahin. Er war gerade noch damit beschäftigt, sich im Lokal zu orientieren und mir auf den Tellern anderer begeistert lautierend zu zeigen, dass er auch gerne Pommes, Schnitzel, Kartoffeln, Pommes und Schnitzel essen wollte, als schon der Kellner kam, mit ausgestrecktem Finger auf ihn zeigte und die Worte „Der muss raus“ sprach. Ein Schock!
Die Tränen waren schneller
Gerade schaute mein Mann um die Ecke, um zu sehen, wo wir blieben. Er verstand meine Geste mit dem Finger über meinem Hals sofort: Abbruch Operation Familienausflug.
Ich brachte noch ein klägliches „Warum“ heraus und erfuhr, dass es dem Kellner leid täte, aber ein Gast habe sich beschwert. Ich war nicht mehr in der Lage, darauf hinzuweisen, dass auch Willi ein Gast war. Die Tränen waren schneller. Außerdem musste der arme Willi, der jetzt zu seinem Opa und seinem Schnitzel wollte, davon überzeugt werden, nun doch lieber in die Pommesbude zu fahren.
Meine ganze Familie hat dieser Vorfall tief getroffen. Ich hatte nicht schlecht Lust, den blöden Drecksladen an den Social-Media-Pranger zu stellen. Aber wenn die Kackeschlacht losgeht, trifft einen nur doch wieder die Hälfte davon selber. Ich hätte direkt im Restaurant jemanden gebraucht, der sich für uns einsetzt, statt zu glotzen. Aber das passiert nie.
Ich schrieb dann nur einen Brief an die Geschäftsführung, mit der Bitte, anstelle eines Rauswurfs in solchen Fällen lieber eine Lösung zu suchen. Wir hätten letztlich auch zufrieden an einem Klapptisch hinterm Haus gegessen. Sollte allerdings die reine Anwesenheit eines Behinderten das Problem gewesen sein, bat ich darum, sowohl gut sichtbar vor dem Restaurant als auch auf der Website kenntlich zu machen, dass Menschen mit Behinderung nicht erwünscht sind.
Ich wusste natürlich, dass niemand so ein Schild aufstellen darf. Aber gibt es das Hausrecht her, einen Willi so vor die Tür zu setzen? Ich googelte. Über die Klarheit der Rechtslage war ich mindestens so erstaunt, wie über den Fakt, dass ich das 19 lange Willijahre nicht wusste: Solange es nicht den Restaurantbetrieb unmöglich macht, ist es laut Gleichstellungsgesetz streng verboten, einen Menschen aufgrund der Folgen seiner Beeinträchtigung rauszuwerfen – egal, wie er aussieht, zappelt, sabbert oder tönt!
Wir sind also eindeutig rechtswidrig diskriminiert worden. Trotzdem ziehe ich keine Anzeige in Betracht, obwohl wir das Recht auf Entschädigung hätten – um die 1.000 Euro könnten drin sein. Aber behördlich werde ich den Vorfall jetzt wohl doch melden, besonders weil ich nicht mal eine Antwort auf meinen Brief bekommen habe. Es kann doch nicht sein, dass etwas, was uns so verletzt, am Verursacher völlig vorbeigeht.
Immerhin planen die wehrhaften Betreuerinnen aus Willis Einrichtung eine angemessene Rache. Sie wissen jetzt, wohin sie demnächst mit der ganzen Gruppe mal richtig schön essen gehen. Die wirft keiner raus, das ist mal sicher.
Wenn sie dann noch erfolgreich die Zeche prellten, wäre ich quitt mit dem Scheißladen.
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