Kein Geoblocking mehr in der EU: Geil, im Urlaub fernsehen
Netflix, Sky Go und Co. können bald auf Reisen im Ausland genutzt werden. Das EU-Parlament stimmt für „grenzüberschreitende Portabilität“.
Der EU-Parlamentarier Tiemo Wölken (SPD) fasst es so zusammen: „Was bezahlt ist, muss auch geguckt werden dürfen.“ Diesem schlichten Grundsatz folgend hat das EU-Parlament am Donnerstag einer „Verordnung der grenzüberschreitenden Portabilität von Online-Inhaltediensten im Binnenmarkt“ zugestimmt.
Während bisher die Nutzung der Dienste an den nationalen Grenzen endete (wenn man nicht gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Anbieter verstoßen wollte), soll ab kommendem Jahr das Abo mitgenommen werden können – ohne zusätzliche Kosten und ohne Qualitätsverlust. Das gilt aber nur für die AbonnentInnen, „die sich vorübergehend in einem anderen Mitgliedstaat der Union aufhalten“. Wie lange „vorübergehend“ ist: unklar.
Wie das Ganze funktionieren soll? Die Anbieter können (und müssen) laut der Verordnung auf „angemessene und wirksame Mittel“ zurückgreifen, „um den Wohnsitzmitgliedstaat ihrer Abonnenten zu überprüfen“. Das kann beispielsweise über den Personalausweis passieren, über die Bankverbindung, über einen daheim im Wohnzimmer fest installierten Decoder, über einen Provider-Vertrag oder über einen Beleg, dass man Rundfunkbeiträge im Wohnsitzland zahlt. Welche Verfahren die Anbieter nutzen, müssen sie den Kunden mitteilen und dafür sorgen, dass „der Schutz der Privatsphäre und der Datenschutz gewährleistet sind“.
Wer sich weigert, nachzuweisen, wo er oder sie gemeldet ist, kann nicht im Ausland auf die Dienste zugreifen.
Rechte nur für den nationalen Markt eingekauft? Egal
Ein Fortschritt für Verbraucher, ein Problem für die Anbieter: Die haben nämlich ihre Rechte für Filme, Serien, Musik oder Sportereignisse nahezu ausschließlich für nationale Märkte eingekauft – mit dem ausdrücklichen Gebot, die Nutzung im Ausland zu verhindern. Geoblocking ist das Stichwort.
Aber: „Vertragsklauseln zur Untersagung oder Beschränkung der grenzüberschreitenden Portabilität von Online-Inhaltediensten“ sollen laut dem Willen des EU-Parlaments nicht mehr durchsetzbar sein, heißt ganz simpel: Was die Sender ihren Kunden anbieten, müssen die auch auf Reisen schauen dürfen. Punkt. Und das gilt nicht nur für zukünftige Verträge: Die Verordnung soll „auch für Verträge und Rechte gelten, die vor ihrem Geltungsbeginn geschlossen beziehungsweise erworben wurden“, heißt es eindeutig.
ARD und ZDF betrifft das alles übrigens nicht. Denn: Was bezahlt ist, muss auch geguckt werden dürfen, gilt ausdrücklich nicht für Inhalte, die über eine Rundfunkgebühr – wie beispielsweise in Deutschland die Programme von ARD, ZDF und Deutschlandradio – bezahlt werden. Da entscheiden die Veranstalter selbst, wo sie ihr Programm ausstrahlen. Ein Recht darauf, sein über den Rundfunkbeitrag bezahltes Programm auch im Ausland sehen zu können, bekommen VerbraucherInnen also nicht.
Die deutschen öffentlich-rechtlichen Programme sind allerdings, zumindest via Satellit, nahezu überall in Europa empfangbar.
Der Gesetzentwurf muss noch vom EU-Ministerrat gebilligt werden. Eine Formsache. Sobald das geschehen ist, tickt die Uhr: Dann haben die Anbieter neun Monate Zeit um die Vorgaben umzusetzen.
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