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Juristische Hintergründe zu HambachWie es zum Rodungsstopp kam

Das Oberverwaltungsgericht Münster will im Hambacher Forst bisher nur „vollendete Tatsachen“ verhindern. Was bedeutet das konkret?

Alle Räder stehen still, wenn der juristische Arm es will Foto: Reuters

Mit dem Baustopp, den das Oberverwaltungsgericht Münster verhängt hat, ist die Rodung des Hambacher Forsts nicht dauerhaft verboten. Die Eil-Entscheidung stellt nur sicher, dass bis zum endgültigen Urteil keine „vollendeten Tatsachen“ geschaffen werden.

Im Hauptsacheverfahren geht es um den Hauptbetriebsplan 2018–2020 der RWE Power AG, in dem auch die fortgesetzte Rodung des Hambacher Forsts vorgesehen ist. Der Plan wurde von der Bezirksregierung Arnsberg, die in NRW für Bergbau zuständig ist, im März 2018 genehmigt.

Gegen diese Genehmigung hat der Umweltschutzverband BUND geklagt. Der Umweltverband hält den Hambacher Forst für ökologisch wertvoll und will erreichen, dass er nachträglich in das Naturschutz-Programm Fauna-Flora-Habitat (FFH) aufgenommen wird. Dann könnte dort wohl nicht gerodet werden. Der BUND argumentiert vor allem mit dem Schutz von Bechsteinfledermäusen.

Eigentlich hat die Klage gegen einen Verwaltungsakt aufschiebendeWirkung. Doch in diesem Fall hat die Bezirksregierung Arnsberg eine „sofortige Vollziehung“ angeordnet. Damit entfällt zunächst die aufschiebende Wirkung der Klage und muss vom Kläger im Eilverfahren gesondert beantragt werden. Einen solchen Eilantrag stellte der BUND und argumentierte, dass ein Erfolg vor Gericht wenig nütze, wenn der Forst bis dahin schon abgeholzt wäre.

Den Rodungsstopp begründete das OVG dann mit einer Folgenabwägung: Wenn der Wald jetzt gerodet werde, seien das nicht rückgängig zu machende Tatsachen.

In erster Instanz des Eilverfahrens scheiterte der Umweltverband BUND im Juli 2018 beim Verwaltungsgericht Köln. Dieses sah keine großen Erfolgsaussichten des BUND in der Hauptsache. Das Gericht unterstellte zwar, dass der Forst die Bedingungen eines FFH-Gebiets erfüllt. Es sei aber schon fraglich, ob eine Nachmeldung möglich sei, denn Deutschland habe insgesamt genügend FFH-Flächen ausgewiesen. Jedenfalls dränge sich eine Nachmeldung nicht auf, denn es gebe allein in NRW bereits rund 30 FFH-Gebiete mit Bechsteinfledermäußen. Die Kölner Richter stützten sich dabei auf ein eigenes Hauptsache-Urteil von November 2017. Damals war die Klage des BUND gegen den Hauptbetriebsplan 2015-2017 und den 3. Rahmenbetriebsplan abgelehnt worden. Dieses Urteil von 2017 ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Das OVG Münster ordnete in zweiter Instanz des Eilverfahrens nun doch einen vorläufigen Rodungsstopp an. Anders als die Kölner Richter hält das OVG die Erfolgsaussichten der BUND-Klagen gegen die beiden Rahmenbetriebspläne für „offen“. Es gehe auch um grundsätzliche Fragen, etwa ob überhaupt FFH-Gebiete nachgemeldet werden können und, wenn ja, unter welchen Voraussetzungen. Möglicherweise will das OVG in der Sache also nicht dem VG Köln folgen. Jedenfalls sei alles sehr kompliziert, es gebe Kisten voller Akten zu prüfen.

Den Rodungsstopp begründete das OVG dann mit einer Folgenabwägung: Wenn der Wald jetzt gerodet werde, seien das „nicht rückgängig zu machende Tatsachen“. Dies könnte nur dann in Kauf genommen werden, wenn die sofortige Rodung „als unaufschiebbare Maßnahme im Interesse des Gemeinwohls“ notwendig wäre, vor allem weil sonst die Energieversorgung bundes- oder landesweit in Gefahr käme. Das hatte aber nicht einmal RWE mit Substanz behauptet. Dieses Argument betrifft zunächst nur die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage.

Gegen den jetzigen OVG-Beschluss sind keine Rechtsmittel mehr möglich. Er dürfte gelten bis das OVG Münster über die FFH-Frage entschieden hat. Zunächst wird sich das OVG mit dem Hauptbetriebsplan 2015–2017 und dem 3. Rahmenbetriebsplan beschäftigen. Hier hat der BUND die Zulassung der Berufung gegen das Kölner Urteil von 2017 beantragt. Wie das OVG darüber entscheidet, dürfte bereits wichtige Hinweise auf den Ausgang der Hauptsache geben.

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6 Kommentare

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  • Die Frage ist auf welcher Rechtsgrundlage ein solches Gericht das verfügt, das ist spannend.

  • Bumm, eine 80-V'er-Donnerkugel... Treffer, versenkt...

  • Eigentlich sollte es unmittelbar einleuchten, dass man so einen Wald nicht einfach mal aus einer zweifelhaften Laune heraus roden darf, obwohl es insgesamt überhaupt keine überzeugenden Gründe dafür gibt. Der wäre dann schließlich weg für immer. Aus die Maus.



    Wenn ein Gericht hierzulande tatsächlich soweit reflektieren kann, ist das schon sehr bemerkenswert. Skeptisch macht allerdings, dass es darüberhinaus noch eines „Fauna-Flora-Habitats“ bedürfen soll. Da drängt sich mir gleich die Parallele zur Elbvertiefung auf, wo man einem insgesamt völlig unnötigen und letztlich sinnlosen Unterfangen mit dem „Schierlings-Wasserfenchel“ begegnen wollte. Der kriegt jetzt ein Reservat, damit er den Baggern nicht mehr ernsthaft schaden kann.



    Seitdem man die Berggorillas schützt, sterben sie zwar weiterhin aus, aber wenigstens werden ihre Tage gezählt.

  • Danke. Kann mir als 9 1/2Jährchen



    Suerland=Westf.Sibirien (dort u.a. für Umweltrecht zust.;)Geschädigter -



    &



    Kölner-Immi-Rentier - das Schmunzeln.



    Denn doch nicht verkneifen.



    &



    Daß hück die Damen&Herren Ober&Öberschte Richters - hie&da - Weniger - öh Staatstragend sind - als



    Jugend forsch 1.Instanz - ;)(



    Daß hat sich einst ein gewisser Dr. Helmut Bimbes Kohl - brownnosing -



    MilitärischWirtschaftIndustrieBankenKopmplex - Sich nicht träumen lassen.



    (Hochziehen der Großverfahren -



    Eingangsinstanz OVG/VGH - AtomR - komplett systemwidrig BVerwG!;)((

    unterm— Aperçu am Rande ;) —



    Fein - daß dies von damals - “Na - da werden die Herren Oberrichter einiges zu lernen haben!“ - “Der Herr Kollege ist ja für seine freche Klappe bekannt -



    Aber recht hat er ja!“



    Erkennbar - Früchte trägt! Woll.

    kurz - “Dann schaugnmer mal - dann.



    Sehgnmers schonn!“



    &



    Dies hier & Leipzig zur Elbvertiefung lassen gut Luft nach oben. Gellewelle.

  • FFH Gebiete weiß ich aus Schuttgart haben nur den Effekt, Fußvolk zu domestizieren: wenn es Baustellenfahrzeuge und Immobielieninteressen gibt ist "Schutzgebiet" Nebensache!



    rosenstein-park.de...urerbe_Naturschutz



    www.bei-abriss-auf...park-gehen-weiter/

    • 9G
      91672 (Profil gelöscht)
      @Maria Vorwerk:

      Meine Hoffnung:



      Im Jahre 2020 werden wir eine andere Regierung haben, die schwelenden und gar nicht gelösten Dieselprobleme mit den dazugehörigen Fahrverboten werden den intelligenten Teil der Leute weiter sensibilisieren, Herr Juncker in Brüssel wird ausgetauscht sein, ein weiterer Supersommer 2019 und Stürme und Hochwasser könnten manchem die Augen öffnen.



      Aber nur meine Hoffnung.