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Jogginghosen-Verbot in NRWJuristen sehen Schule im Unrecht

Unterrichtsausschluss wegen des Tragens einer Jogginghose? Die Schulleitung in Wermelskirchen hält daran fest. Rechtswissenschaftler sagen: Das geht nicht.

„Chillen“ in der Schule? Geht gar nicht, findet die Schulleitung in Wermelskirchen Foto: dpa/Christoph Schmidt

Münster/Wermelskirchen dpa | Das von der Sekundarschule Wermelskirchen ausgesprochene Jogginghosen-Verbot für Schüler ist nach Ansicht von Rechtswissenschaftlern rechtlich nicht haltbar. „Es gibt keine Grundlage für ein individuelles Verbot. Die Rechtslage ist ziemlich eindeutig“, sagte Professor Hinnerk Wissmann, Hochschullehrer von der Uni Münster.

Das nordrhein-westfälische Schulgesetz lasse in der Sache wenig Spielraum. „Die Schulkonferenz kann in Fragen der Kleiderordnung eine Empfehlung aussprechen, mehr aber auch nicht.“ Entsprechend könne das Tragen einer Jogginghose nicht als Pflichtverstoß gewertet werden, der einen Ausschluss vom Unterricht rechtfertigt. Damit werde das Recht auf Bildung unterlaufen, sagte Wissmann.

Die Schule könne zwar im Einzelfall Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen gegen Schüler verhängen. Dafür müsste aber ein Pflichtverstoß vorliegen, den das bloße Tragen einer Jogginghose nicht darstelle. „Da müsste schon noch mehr dazu kommen“, sagte Wissmann, der das Land NRW in Fragen des Schulrechts beraten hat.

Wenn ein Gespräch mit der Schulleitung nicht fruchte und eine Eingabe beim Schulamt auch nicht, könnten Betroffene gegen den Ausschluss vom Unterricht Rechtsschutz bei den Verwaltungsgerichten suchen.

Ähnlich äußerte sich Professor Markus Ogorek von der Uni Köln: „Eine Empfehlung kann schon dem Wortsinne nach keine Verpflichtung sein.“ Der Ausschluss von mit Sporthosen bekleideten Schülern dürfte daher rechtlich nicht gedeckt sein: „Wer Sanktionen aus dem Nichtbefolgen einer Empfehlung ziehen will, verkennt schlichtweg deren mangelnde Bindewirkung“, so der Rechtswissenschaftler.

Angesichts der bewussten Festlegung des Gesetzgebers bestehe zudem kein Raum, über Konstruktionen wie einer Gefährdung des Schulfriedens eine Verpflichtung doch noch pauschal durchzusetzen, erklärte Ogorek.

Die Leitung einer Sekundarschule in Wermelskirchen hatte Schüler in Jogginghosen zum Umziehen nach Hause geschickt. Dies hatte unter Schülern und Eltern für Ärger gesorgt. „Trotz Kritik in den Medien“ wolle man die Kleiderordnung aufrechterhalten, hatte die Schule mitgeteilt. „Wir möchten unsere Schü­le­r:in­nen dazu animieren, Kleidung zu tragen, die nicht zum „Chillen“ verleitet.“ Für die Vorbereitung auf das Berufsleben sei eine Abkehr von der Jogginghose wichtig.

Wie die Bezirksregierung Köln auf Nachfrage mitteilte, haben sich laut Auskunft der Schule sechs Eltern von betroffenen Schülern beschwert, weil diese nach Hause geschickt wurden, um sich umzuziehen.

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8 Kommentare

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  • In welchem Jahrhundert leben die denn in Wermelskirchen?

    • @Willi Müller alias Jupp Schmitz:

      Wieste an le petit cheflereporter sei Liebling - “dem alten Blödmann 🤬“ ©️ PU sei Perle - ständig ablesen kannst:



      In Wermelskirchen könnse nich bis drei zählen! Woll.

  • Der Jurist und das Recht mögen recht haben.



    Ich halt es da mit Lagerfeld.

    • @Reisehank:

      Das können Sie ja machen: Aber nun stellen Sie sich mal den umgekehrten Fall vor, eine Schule mit der Kleiderordnung "Jogginghose" ....

    • @Reisehank:

      Ok - dann aber mit Zopf! Woll.

      Als ich*45 in der Obersekunda nen Bart zulegte - also ne Fräse - mehr war nich!



      Kam PUB (Pastor Ulrich Böhme) - der Berufsdenunziant so “Soll das ein Bart werden?“ “Ja. Und der bleibt auch dran!“ Und zack - ab ins Lehrerzimmer!



      Er blieb dennoch dran! (ok außer zur Klassenfahrt Berlin - Oberprima: “Soso! Nicht im Persi! Du willst doch im Herbst zur Regatta nach Italien - oder?“ Direx!

  • Die Pädagogen sollten mit gutem Beispiel vorangehen. Die Pflicht zur einheitlichen Lehrer-Uniform wäre da mE nur der erste Schritt den die GEW mal fordern müsste. Progressiverweise käme dann die Einheitsfrisur und das Tattoverbot bald nach!

    Anderenfalls wird der Lehrkörper ja nur zum Chillen im Lehrerzimmer animiert!

    Wie viele Schüler nicht mehr haben als zwei Jogginghosen und eine "Normale" fragt mal wieder keiner..

  • Alle Blätter zitieren zu diesem Aufreger den Jura-Prof.



    Alle? Nein, die FAZ konsultiert, in Ermangelung an Schnittmengen zwischen Redaktion und aktuellem Jahrhundert, die "Knigge-Gesellschaft" ^^

  • Booey. “Kleidung ist Sache der Eltern!“



    Furzte ich einst in den 60ern auf Klassenfahrt in Würzburg olln KLeu Jacken an!



    Als ich mit Ami-Mütze von der Jugendherberge downtown wollte!



    Das sei schon ok. Nur gab er - amerikanische Besatzung - zu Bedenken!



    Bei aller Hartmäuligkeit wandelte ich ohne gen Tintoretto. But.



    Wermelskirchen - hat doch wahrlich schon schlimmeres als ne Jogging-Hose ertragen!



    Hier ist naturellement Peter Unfried im Wort! Woll.



    Zitier seine kluge Perle ©️ “der alte Blödmann 🤬 “



    Superhyper von PU supergehyperpipert - Genau Genau -



    Christian Flacheisen Lindner - & das bei dem Haarputz auffe Penne!



    Christian Lindner in 1997 - Reaktion auf alte sternTV Doku | Finanzfluss Twitch Highlights



    m.youtube.com/watch?v=uwInBvLRnh4



    & keinen Gebrauchtwagen von diesem Luffi - wa!



    www.rga.de/bilder/...0-12tzTvU3mgea.jpg



    Und denn Bostklopper (breiter Schlips!)

    kurz - Jogginghose! Echt getzt mal!



    Nich to glöben un rein tonn katolsch warrn •