Jens Spahn will Masern bekämpfen: Bundestag beschließt Impfpflicht
Jens Spahn setzt sich durch: Viele Menschen müssen bald gegen die Masern geimpft sein. Nur die AfD war dagegen. Grüne und Linke enthielten sich.
Diese Errungenschaft wird demnächst für einige Menschen Pflicht: Ein entsprechender Gesetzentwurf von Spahn wurde am Donnerstag vom Bundestag in namentlicher Abstimmung mit 459 Ja-Stimmen bei 89 Gegenstimmen und 105 Enthaltungen beschlossen. Gegen das Vorhaben stimmte lediglich die AfD. Grüne und Linkspartei enthielten sich – eine Haltung, die Spahn zuvor als „kraftlos“ bezeichnet hatte. Damit gilt ab 1. März 2020 eine Impfpflicht für Kindertagesstätten, Schulen, andere Gemeinschaftseinrichtungen, bei der Tagespflege und in Flüchtlingsunterkünften.
Ziel des neuen Gesetzes ist es, die Masern in Deutschland auszurotten. Das kann erst bei einer Durchimpfungsquote von 95 Prozent erreicht werden. Nach Informationen der WHO beträgt die Quote in der Bundesrepublik jedoch nur 92 Prozent. In diesem Jahr sind in Deutschland bisher 501 Menschen an Masern erkrankt, wie aus der Online-Datenbank des Robert-Koch-Instituts hervorgeht.
Spahns Kalkül ist, diese Zahl durch verpflichtende Masern-Impfungen zu senken. Zumindest für Kinder, die mindestens ein Jahr alt sind, in Kitas und Schulen sowie für Erzieher, Lehrer, medizinisches Personal und Asylbewerber soll der Zwang gelten. Sie alle treffen in öffentlichen Einrichtungen aufeinander.
Konkret bedeutet das, dass Eltern ab kommenden März vor der Aufnahme ihrer Kinder in Kitas oder Schulen nachweisen müssen, dass diese geimpft sind. Bei Verstößen sollen Bußgelder bis zu 2.500 Euro drohen.
Für Kinder, die schon in der Kita oder in der Schule sind, müssen ihre Eltern bis zum 31. Juli 2021 nachweisen, dass sie geimpft sind oder die Masern schon hatten. Der Nachweis kann durch den Impfausweis oder das gelbe Kinderuntersuchungsheft erbracht werden – oder durch ein ärztliches Attest, wenn jemand bereits die Masern hatte.
Mit Bußgeld bestraft
Nicht geimpfte Kinder können dann von der Kita ausgeschlossen werden, von der Schule wegen der allgemeinen Schulpflicht jedoch nicht. Allerdings müssen Eltern, die ihre Schulkinder nicht impfen lassen, mit Bußgeldern von bis zu 2.500 Euro rechnen. Auch Kindertagesstätten, die nicht geimpfte Kinder betreuen, können mit einem Bußgeld bestraft werden.
Wer sich als Mitarbeiter einer Gemeinschafts- oder Gesundheitseinrichtung verweigert, darf dort keine Tätigkeiten aufnehmen. Menschen, die vor 1971 geboren wurden oder denen gesundheitliche Schäden drohen, sind von der Impfpflicht ausgenommen.
Grüne und FDP kritisierten den Gesundheitsminister am Donnerstag deutlich. Der öffentliche Gesundheitsdienst sei in den letzten Jahren „kaputtgespart“ worden, monierten sie etwa. Deshalb seien heute nicht ausreichend Bürger geimpft.
Während ein AfD-Abgeordneter während einer Kurzintervention auf „tausende Fälle von Impfschäden“ aufmerksam machte, die es angeblich gebe, hatte die Kritik von Detlev Spangenberg, Obmann der AfD-Fraktion, deutlich rassistische Untertöne. Nicht bei den Jungen gebe es einen Handlungsbedarf in Sachen Impfungen, sondern bei Erwachsenen. Hier seien besonders „die Zuwanderer“ das Problem. Druck erzeuge „nur Unmut“, sagte Spangenberg, in seiner Partei habe man den „mündigen Bürger“ vor Augen.
Gesundheitsminister Jens Spahn machte im Gegenzug deutlich, dass er einen anderen Freiheitsbegriff vertritt: „Freiheit heißt auch, dass ich nicht unnötig gefährdet werde“, sagte er im Plenarsaal.
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