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Jagd auf WölfeNach Wolfsrissen dürfen Jäger bald ohne Genehmigung schießen

Die Reform des Jagdrechts tritt in Kürze in Kraft. Sie erleichtert es, Wölfe zu töten. Bauern jubeln, Naturschützer warnen.

Der Bund hat wie vom Bauernverband gewünscht den Abschuss von Wölfen erleichtert. Im letzten Schritt des Gesetzgebungsverfahrens stimmte der Bundesrat am Freitag zu, „Entnahmen“ von Wölfen nach Rissen von Weidetieren auch ohne behördliche Genehmigung zu erlauben. Zudem dürfen die Bundesländer künftig die Zahl aller Wölfe in einer Region begrenzen, solange der Zustand des Bestands als günstig eingestuft ist. In Weidegebieten, in denen Vieh sich „nicht zumutbar“ gegen Risse schützen lässt, sollen Wölfe sogar dann geschossen werden, wenn der Erhaltungszustand ungünstig ist.

Mit dem Gesetzentwurf reagierte Bundesagrarminister Alois Rainer (CSU) insbesondere auf Forderungen von Landwirten. Im Jahr 2024 wurden der Vorlage zufolge rund 4.300 Nutztiere durch Wölfe gerissen oder verletzt. Gleichzeitig hätten sich die Ausgaben für Herdenschutzmaßnahmen wie Zäune auf etwa 23,4 Millionen Euro belaufen. Das setzt Bauern zufolge die besonders tierfreundliche Haltung von Tieren auf der Weide zusätzlich unter Druck.

Bisher durften nach Rissen „Problemwölfe“ lediglich mit einer Ausnahmeerlaubnis des zuständigen Amts gejagt werden. Gegen diese Genehmigungen klagten Naturschützer immer wieder erfolgreich. Solche Verfahren fallen nun weg. Die Jäger dürfen „ohne Genehmigung der zuständigen Behörde“ zur Tat schreiten, sobald offiziell festgestellt worden ist, dass der Riss von einem Wolf verursacht worden ist und das Vieh ausreichend geschützt war. Dabei gilt grundsätzlich: „Die Jagd endet, sobald im Radius von 20 Kilometern um den festgestellten Schadensort ein Wolf erlegt worden ist.“

Hat das jeweilige Bundesland einen „Managementplan“ in einer Region aufgestellt, dürfen vom 1. Juli bis zum 31. Oktober alle Wölfe geschossen werden, solange der günstige Erhaltungszustand nicht gefährdet ist. Derzeit stuft die Bundesregierung den Erhaltungszustand der geschützten Tierart fast überall im Land als günstig ein.

Bauernverband will 40 Prozent des Nachwuchses entnehmen

Die örtlichen Behörden können nun auch feststellen, dass bestimmte Weidegebiete sich „aufgrund der Geländebedingungen“ nicht gegen Wölfe schützen lassen. Genannt wurden in diesem Zusammenhang zum Beispiel Almen. In derart deklarierten Weidegebieten sollen alle Wölfe jederzeit, ohne Einzelfallgenehmigung und unabhängig vom Erhaltungszustand des Bestands, geschossen werden dürfen – „zur Abwendung ernster land-, forst-, fischerei- oder wasserwirtschaftlicher oder sonstiger ernster wirtschaftlicher Schäden“.

Die Generalsekretärin des Deutschen Bauernverbandes, Stefanie Sabet, begrüßte die Verabschiedung der Änderungen im Bundesjagd- und im Bundesnaturschutzgesetz, die am Tag nach ihrer amtlichen Veröffentlichung in Kraft treten. „Jetzt brauchen wir eine schnelle Umsetzung in den Ländern“, sagte Sabet. Der Verband forderte „eine generelle und bundesweite Mindestentnahmequote von 40 Prozent des jährlichen Nachwuchses“. Derzeit wird der Bestand auf 2.000 Wölfe geschätzt.

Marie Neuwald, Wolfsexpertin des Naturschutzbunds, lehnte das ab. „Statt pauschal auf Abschüsse zu setzen, braucht es viel mehr flächendeckenden Herdenschutz mit Zäunen und – wo es passt – Herdenschutzhunden“, sagte Neuwald. „Herdenschutz ist das, was wirklich wirkt, und er ist der einzig verlässliche Weg, Konflikte dauerhaft zu reduzieren.“ Das belegten auch die Zahlen zum Rissgeschehen, die seit 2023 sinken würden – ohne Bejagung.

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