Israels Siedlungspolitik: Grünes Licht für Annexion
Deutschland sollte helfen, die Straflosigkeit der israelischen Siedlungspolitik zu beenden, statt Netanjahu zu stützen.
D eutschland ist zu Recht stolz auf die langjährige Unterstützung des Internationalen Strafgerichtshofs, dessen rechtliche Grundlage mit dem Römischen Statut 1998 geschaffen wurde. Heute ist Deutschland der zweitgrößte Finanzgeber und sieht den Gerichtshof als zentral an „im Ringen um mehr Gerechtigkeit und beim Kampf gegen die Straflosigkeit schwerster Verbrechen“. Im Widerspruch dazu hat sich die Bundesregierung jüngst gegen eine Untersuchung im Fall Palästinas positioniert und mit Blick auf die Annexionspläne der israelischen Regierung ein fatales Signal gesendet.
Im Dezember 2019 hatte die Chefanklägerin des Internationalen Strafgerichtshofs, Fatou Bensouda, erklärt, dass alle „Kriterien nach dem Römischen Statut erfüllt sind, um eine Untersuchung [zur Situation in Palästina] einzuleiten“. In einem weiteren ausführlichen Bericht von Ende April hat sie das nochmals ausführlich begründet. Eine abschließende Einschätzung zur rechtlichen Zuständigkeit, die eine weitere Kammer des Gerichts abgeben soll, steht wegen der Coronakrise noch aus.
Ausgerechnet Deutschland hat sich ins Zeug gelegt, um eine solche Untersuchung im Grundsatz zu verhindern. Das Auswärtige Amt legte eine Einschätzung vor, laut der Palästina nicht die Definition eines Staats nach dem Römischen Statut erfülle und Deutschland den Beitritt zum Gericht auch nie offiziell anerkannt habe. Das ist ein formalistischer Einwand, denn Deutschland hat weder gegen die Aufnahme Palästinas in verschiedene internationale Organisationen noch die Aufwertung als „Beobachterstaat“ in den Vereinten Nationen 2012 gestimmt. Auch als Palästina am 1. April 2015 als 123. Land mit Zustimmung des UN-Generalsekretärs dem Römischen Statut beitrat, gab es keinen Protest der Bundesregierung.
ist Nahostexperte beim European Council on Foreign Relations (ECFR). Zuvor arbeitete er für Amnesty International und leitete das Büro der Heinrich-Böll-Stiftung in Ramallah.
Der deutschen Ablehnung vorangegangen ist massiver Druck seitens des israelischen Ministerpräsidenten Netanjahu und seiner Unterstützer – Netanjahu selbst bezichtigte den Gerichtshof des Antisemitismus, ein Vorwurf, mit dem Netanjahu gegenüber den Kritikern seiner Politik leichtfertig umgeht. Dass Deutschland hier nicht lautstark widersprach, dürfte er als Ermutigung für die Fortsetzung seiner Besatzungspolitik interpretieren – und schlimmer noch, als grünes Licht für die aktuell diskutierte und von der neuen israelischen Einheitsregierung in Aussicht gestellte Annexion weiter Teile des Westjordanlands.
Gefahr für Zweistaatenlösung
Obwohl Deutschland und die Europäische Union bereits mehrfach deutlich gemacht haben, dass sie eine Annexion ablehnen und als Gefahr für die Zweistaatenlösung sehen, haben sie noch nicht erläutert, welche Konsequenzen ein solcher Schritt für Israel haben könnte. Auch auf den sogenannten Trump-Plan, der israelische Souveränität über palästinensisches Territorium in Aussicht stellt, hat die EU bisher keine Antwort formuliert. Außenminister Maas kündigte im Januar lediglich an, man werde sich mit „dem Vorschlag intensiv auseinandersetzen“.
Mit der Ablehnung einer Untersuchung des Internationalen Strafgerichtshofs hat sich Deutschland an die Seite einer kleinen Gruppe von Staaten gestellt, die innerhalb der EU konsequent eine kritischere Linie gegen Netanjahus Politik blockieren, darunter Ungarn, Tschechien und Österreich. Damit verkompliziert die Bundesregierung die Suche nach Handlungsoptionen, um die israelische Regierung nicht nur für die Besatzungs- und Siedlungspolitik zu kritisieren, sondern sie auch von weiteren Schritten – insbesondere der Annexion – abzuhalten. Außerdem untergräbt sie die Autorität des Gerichtshofs, der zuletzt von den USA wegen Ermittlungen zu möglichen Kriegsverbrechen in Afghanistan massiv unter Druck gesetzt wurde.
Gerade jetzt wäre es nötig, dass Deutschland und andere EU-Staaten die Unparteilichkeit des Gerichts verteidigen. Eine Untersuchung wäre außerdem eine seltene Gelegenheit, Menschenrechtsverletzungen im Rahmen der seit über 50 Jahren andauernden israelischen Besatzung nicht nur zu verurteilen, sondern durch ein Ende der Straflosigkeit auch einen wichtigen Schritt zu ihrer Vermeidung zu machen. Während Deutschland und die EU in ihren Erklärungen immer wieder den Ausbau von Siedlungen, Siedlergewalt oder potenzielle Kriegsverbrechen in Gaza kritisieren – ebenso wie unterschiedslose Angriffe palästinensischer Militanter auf israelische Zivilisten –, haben sie bisher keine Maßnahmen ergriffen, um Täter zur Rechenschaft zu ziehen.
Eigene Vorgaben nicht eingehalten
Bisher halten sich zahlreiche EU-Staaten, darunter Deutschland, noch nicht einmal konsequent an ihre eigenen Vorgaben, zum Beispiel die Richtlinien zur Kennzeichnung von Siedlungsprodukten oder der klaren territorialen Differenzierung zwischen Israel und israelischen Siedlungen. Dieses 2016 in UN-Resolution 2334 festgeschriebene Prinzip soll verhindern, dass Siedlungen in den Genuss von Vorteilen im Rahmen von Verträgen zwischen Israel und der EU kommen. Aufgrund der zahnlosen EU-Politik kann sich die israelische Regierung sicher sein, dass trotz anhaltender Verletzungen internationalen Rechts die engen Beziehungen nicht gefährdet werden.
Angesichts der nun konkreten Aussicht auf Annexion von Teilen des Westjordanlands sollte Deutschland sich für eine Untersuchung des Internationalen Strafgerichtshofs einsetzen. Auch eine formale Anerkennung eines palästinensischen Staats durch die EU sollte wieder auf die Tagesordnung gesetzt werden. Das EU-Mantra einer „nur für beide Parteien akzeptablen, verhandelten Zweistaatenlösung“ ist wohlfeil, denn vor Ort werden von Premier Netanjahu und seinen Bündnispartnern längst Fakten geschaffen. Mit einer israelischen Annexion wäre das Thema endgültig vom Tisch, die Verfestigung einer konfliktreichen Einstaatenrealität die Folge. Für die Umsetzung der Zweistaatenlösung mag es zu spät sein, nicht aber für den Einsatz für die Völker- und Menschenrechte vor Ort.
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