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Initiative gegen StaatskirchenleistungenEin Verfassungsauftrag

Gastkommentar von Benjamin Strasser

Eine Gesetzesinitiative von FDP, Grüne und Linke fordert die Ablösung der Staatsleistungen für die Kirchen. Die schreibt die Verfassung vor.

Genug ist genug – unser Gastautor fordert die Ablösung der Staatskirchenleistungen Foto: Michael Malorny/imago

V iele Aufträge unseres Grundgesetzes gelten für die Ewigkeit. Doch gleichzeitig gibt es Verfassungsaufträge, die mit einem einzelnen Beschluss erfüllt werden können. Die Ablösung der Staatsleistungen für die Kirchen gehört dazu. Diese Zahlungen entschädigen bis heute die Kirchen für die Enteignung ihrer Güter durch den Staat während der Säkularisierung. Dabei wurde schon 1919 in Artikel 138 der Weimarer Reichsverfassung formuliert: „Die auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften werden durch die Landesgesetzgebung abgelöst. Die Grundsätze hierfür stellt das Reich auf.“ Die Mütter und Väter des Grundgesetzes übernahmen das als Artikel 140.

Doch in den vergangenen 100 Jahren hat keine Mehrheit im Bundestag den Verfassungsauftrag ernsthaft angegangen. Bis heute überweisen die Bundesländer eine halbe Milliarde Euro jährlich an die großen Kirchen. Es wird Zeit, dass wir diesen Auftrag gegenüber den Bürger*innen erfüllen. Gemeinsam haben die Fraktionen von FDP, Linken und Grünen einen Gesetzentwurf erarbeitet, der die Grundsätze für Ablösungsverhandlungen zwischen Ländern und Kirchen aufstellt.

Er sieht vor, dass die Ablösungen sich am Äquivalenzprinzip orientieren und die bis zum Jahr 1919 entstandenen Ansprüche tilgen. Da eine Rekonstruktion der damaligen Werte nicht realisierbar ist, dienen die im Jahr 2020 geleisteten Staatsleistungen als Bemessungsgrundlage. Den Ländern und Kirchen eröffnen wir die Möglichkeit einzelne Ausnahmen von diesen Grundsätzen festzulegen. So ermöglichen wir faire Verhandlungen, die berechtigte Forderungen der Kirchen anerkennen und einen nachvollziehbaren Weg zur Ablösung der Staatskirchenleistungen definieren.

Wir fordern weder eine sofortige Abschaffung, die wegen der bestehenden Rechtsansprüche der Kirchen offenkundig verfassungswidrig wäre, noch wollen wir aus einer falsch verstandenen Freundlichkeit ihnen gegenüber die Verfassung weiter ignorieren. Das sollte auch die Große Koalition so sehen.

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9 Kommentare

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  • Entschädigt für die Enteignung ihrer Güter sind die Kirchen schon lang genug. Öpfer der kirchlichen Macht (Minderheiten Andersdenkende, Ketzer) hingegen haben keine Entschädigung bekommen.



    Und Kirchensteuer ist ein Sonderrecht der grossen, etablierten Kirchen, schon nur deshalb ist es abzuschaffen.

  • "Ablösungsverhandlungen"???

    Wie sagte schon George Carlin:

    God, all powerful, just can't handle money

    Oder zu deutsch: diese "Kirchen" gehören zu den wohlhabendsten Sekten weltweit. Ich denke die sollten Zufrieden sein mit dem was ihnen "gehört"

    Wir sollten auch kein Staatsgeld mehr in die Erhaltung der Gebäude stecken. Das sollen doch bitteschön die Gläubigen zahlen

  • Die Kirchen haben sich doch die Ländereien, um die es geht, selbst widerrechtlich angeeignet, indem sie die vorher bestehende kulturelle Ordnung in Europa zerstört haben. Oft genug wurde dabei nachweislich mit Fälschungen vorgegangen. Die Kirchen können doch gar nicht schlüssig beweisen, daß ihnen all das, was ihnen angeblich weggenommen wurde, auch jemals rechtmäßig gehört hat. Es kommt nur darauf an, wie weit man in der Geschichte zurückgehen will, um sich Argumente zu suchen.

    Aber ja, es wird Zeit, daß die dauernden Zahlungen an diese Leute aufhören. Bewerfen wir also das Problem mit Geld, damit es endlich weggeht. Sonst schröpft man uns bis in alle Ewigkeit.

    • @kditd:

      "Die Kirchen können doch gar nicht schlüssig beweisen, daß ihnen all das, was ihnen angeblich weggenommen wurde, auch jemals rechtmäßig gehört hat."

      Die "Schenkungsurkunden" hat die Kirche bestimmt gut aufgehoben. Wie diese entstanden sind, steht auf einem anderen Blatt...

  • Jo mei, is denn scho Wahlkampf?

    Es wäre seriöser gewesen, auf die Inhalte des Gesetzentwurfes einzugehen und auch, zu erklären, wie der die sattsam bekannten Probleme der Ablösung lösen will.

    Dass dieser Artikel aus Reichsverfassung und GG nach wie vor besteht liegt ganz wesentlich daran, dass bisher niemand eine funktionierende Lösung auf den Tisch gebracht hat.

    Dass der Verfasser sich um ein Darlegung drückt und noch nichtmal ein Link zum Antrag existiert, legt nahe, dass es lediglich um's Klappern geht und überhaupt nicht um eine echte Lösung.

    • @flip flop:

      ",,, zu erklären, wie der die sattsam bekannten Probleme der Ablösung lösen will."

      Die französische Methode wäre doch nicht schlecht...

    • RS
      Ria Sauter
      @flip flop:

      Das befürchte ich auch.



      Kommt immer wieder aus der Mottenkiste, aber wird dann schön brav wieder für die nächsten Jahrzehnte eingepackt.

      • @Ria Sauter:

        Zumal in einem Jahr wohl Grüne und/oder FDP in Koalition mit der Union im Bund regieren werden. Was ist schon eine halbe Milliarde im Jahr? Das kosten Subventionen oder die Bundeswehr jede Woche und der Sozialstaat jeden Werktag. Peanuts.

        • @Wurstprofessor:

          Jedenfalls ist es rausgeworfenes Geld.

          Und davor, dass Schwarz/Grün/Gelb regiert, möge uns das fliegende Spagettimonster bewahren.