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Werden Strom oder Gas abgestellt, sind hohe Gebühren fällig. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen fordert mehr Schutz für betroffene Kund:innen

Von Anja Krüger

Ver­brau­cher­schüt­ze­r:in­nen fordern mehr Rechte für Kund:innen, denen Energieversorger den Strom oder das Gas absperren wollen. Die Kosten einer Sperrung für die betroffenen Ver­brau­che­r:in­nen unterscheiden sich erheblich, zeigt ein noch unveröffentlichter Marktvergleich des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (VZBV), der der taz vorliegt.

Einer Energiesperre geht immer ein Zahlungsrückstand voraus. Sie kann bereits ab einem Zahlungsverzug von 100 Euro vom Lieferanten eingeleitet werden. Das ist kein Randproblem. Dem Monitoringbericht 2025 der Bundesnetzagentur und des Bundeskartellamts zufolge – der derzeit aktuellste Bericht – erhielten im Jahr 2024 rund 4,6 Millionen Haushalte eine Sperrandrohung für Strom. Bei Gas waren es knapp eine Million.

Tatsächlich in Auftrag gegeben wurden für Strom 981.000 Sperrungen, von denen die Mehrzahl abgewendet werden konnte. Vollzogen wurden etwa 239.300 Lieferstopps, nach 204.400 im Jahr 2023. Bei Gas lag die Zahl der in Auftrag gegebenen Versorgungsunterbrechungen bei rund 218.000. Abgeklemmt wurden rund 34.400 Haushalte, nach 28.100 im Jahr 2023. Anders als beim Strom wird nicht jeder Haushalt mit Gas versorgt, deshalb gibt es auch weniger Lieferunterbrechungen. Für 2025 rechnet die VZBV mit einem weiteren Anstieg der Sperren.

Dabei sehen sich immer mehr Kun­d:in­nen schlecht von den Energielieferanten behandelt, wie die Zunahme der Beschwerden bei den 16 deutschen Verbraucherzentralen zeigt. 2025 wandten sich mit 1.700 Kun­d:in­nen 36 Prozent mehr aus diesem Grund an eine der insgesamt 200 Beratungsstellen. Im Vergleich zu 2023 waren es doppelt so viele.

Ver­brau­cher­schüt­ze­r:in­nen fordern mehr Vorsorge

Energiesperren treffen Kun­d:in­nen meistens in schwierigen Lebenslagen, wenn sie etwa wegen Arbeitslosigkeit, einer Trennung oder verzögerten Sozialleistungszahlungen kein Geld haben. Der fehlende Zugang zu Strom oder Gas hat harte Folgen für die Betroffenen, die unter anderem kein Licht mehr haben und nicht mehr kochen oder kühlen können. Die Ver­brau­cher­schüt­ze­r:in­nen fordern deshalb mehr Vorsorge. „Wer in Zahlungsschwierigkeiten gerät, muss frühzeitig Unterstützung erhalten, bevor es zu einer Sperre kommt“, sagt VZBV-Energieexperte Florian Munder.

Nach Auffassung der Ver­brau­cher­schüt­ze­r:in­nen sind die gesetzlichen Fristen von vier Wochen zwischen Sperrdrohung und Vollzug sowie die acht Werktage zwischen der Sperrankündigung und der tatsächlichen Versorgungsunterbrechung zu kurz. Diese Fristen reichten nicht, damit die Betroffenen eine Lösung finden können, indem sie etwa Beratungsangebote wahrnehmen, Ratenzahlungen aushandeln oder Sozialleistungen beantragen können. Der VZBV plädiert dafür, diese Fristen zu verdoppeln. Er fordert, dass Sperrverfahren ruhen müssen, wenn eine Schuldner- oder Verbraucherberatung in den Fall einbezogen wird.

Auch wollen die Ver­brau­cher­schüt­ze­r:in­nen mehr Möglichkeiten, eine Sperre abzuwenden, etwa durch Stundungsvereinbarungen. Nach Auffassung des VZBV sind Energielieferanten beim Eintreiben offener Rechnungen nicht flexibel genug, zum Beispiel was Ratenzahlungen angeht. Außerdem dringt der Verband auf die Einführung eines gesetzlichen Wintermoratoriums, damit im Winter die Heizung nicht abgestellt wird.

Stornokosten, wenn die Sperre abgewendet wird

Eine Stromsperre sollte die finanzielle Lage der Betroffen nicht noch weiter verschärfen

Eine Stromsperre sollte die finanzielle Lage der Betroffen nicht noch weiter verschärfen, betonen die Verbraucherschützer:innen. „Wer ohnehin mit steigenden Energiepreisen kämpft, gerät durch zusätzliche Sperr- und Entsperrkosten schnell in eine Schuldenspirale“, sagt Munder.

Denn wird der Anschluss gekappt und wiederhergestellt, entstehen zusätzliche Kosten. Der VZBV hat die Preise dafür von den Betreibern von 58 Energienetzen verglichen. Bei Strom lag die Preisspanne zwischen 92 Euro und 231 Euro, bei Gas zwischen 92 Euro und 315 Euro. Teilweise sind Stornokosten fällig, wenn die Sperre noch abgewendet werden kann. Die Ver­brau­cher­schüt­ze­r:in­nen fordern eine klare Definition, was angemessene Sperrkosten sind. Weichen die Lieferanten davon nach oben ab, sollen sie das begründen müssen.

Der VZBV begreift die Sperren als Ausdruck struktureller Energiearmut, also einer systematischen finanziellen Überforderung bei der Zahlung von Gas- oder Stromrechnungen. Die trifft nicht nur Sozial­leistungs­empfänger:innen. Gleichzeitig ist eine Ursache für Lieferstopps der ungünstige Zeitpunkt bei der Auszahlung staatlicher Zahlungen. „Dies kann als Indiz dafür gewertet werden, dass der Sozialstaat bislang nicht ausreichend auf Symptome der Energiearmut reagiert und betroffene Haushalte nicht verlässlich auffängt“, hießt es in einem Positionspapier des VZBV.Anja Krüger

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