Imker klagte wegen Monsanto-Maisfeld: Gentechnik-Schaden nur halb ersetzt
Ein Imker bekommt Schadenersatz für durch Gentechnik verunreinigten Honig. Das Geld deckt aber nur die Hälfte der entstandenen Kosten.
Die bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft hatte vor rund zehn Jahren auf einem Feld gentechnisch veränderten Mais der Sorte MON 810 von Monsanto angebaut. Der Feldversuch fand zwei Kilometer von Kaisheim entfernt statt, dort, wo der Imker Karl Heinz Bablok seine Bienen fliegen lässt. Eine Laboranalyse bestätige die Vermutung des Imkers: Sein Honig enthält Pollen des gentechnisch veränderten Maises. Da dieser damals zwar als Futter, aber nicht als Lebensmittel zugelassen war, galt der Honig als unverkäuflich – Bablok musste ihn in der Müllverbrennungsanlage entsorgen, um den notwendigen Entsorgungsnachweis zu liefern.
Die 6.000 Euro sollen nun sowohl den Schaden durch Einkommensausfälle abdecken, als auch Kosten für die Analyse des Honigs und Umzüge mit den Bienenvölkern zur Blütezeit des Maises. Babloks Anwälte schätzen, dass die Summe in etwa die Hälfte der entstandenen Kosten ausmacht. So würden etwa die Kosten für Analysen, bei denen keine gentechnisch veränderten Bestandteile nachgewiesen wurden, nicht berücksichtigt.
Gentechnik legal im Honig
Der Verein für wesensgemäße Bienenhaltung, Mellifera, wertete den Vergleich daher überwiegend negativ. „Die Imker bleiben auf den Kosten für die Prävention sitzen“, sagt Sarah Bude von Mellifera. Sie befürchtet zudem, dass Gentechnik-Konzerne bei künftigen Anbauten eine Lebensmittelzulassung beantragen. Gemeinsam mit der im vergangenen Jahr geänderten EU-Richtlinie zum Honig, dürfe der dann ganz legal gentechnisch veränderte Bestandteile enthalten.
Aktuell gibt es keinen Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen in Deutschland. Bude will sich damit allerdings nicht zufrieden geben. Denn das heiße nicht, dass es hierzulande auch künftig gentechnikfrei bleibe. „Daher brauchen wir besondere Schutzmaßnahmen für Imker.“ Am liebsten wäre ihr ein komplettes Anbauverbot, notfalls ein Schutzabstand von drei Kilometern. Auch das von Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) präferierte Verfahren, das einzelnen Bundesländern Anbauverbote ermögliche, sei zwar nicht ideal, gebe Imkern aber zumindest Planungssicherheit.
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