Illegale Parteispenden für die NPD: Gute Zusammenarbeit

Thüringens Verfassungsschutz wusste durch einen V-Mann von illegalen Parteispenden an die NPD – und unternahm nichts. Die Linke erstattet nun Anzeige.

„Vierstellige Beträgen mit und ohne Spendenquittungen“: Kai-Uwe Trinkaus vor dem Erfurter U-Ausschuss. Bild: dpa

HAMBURG taz | Das Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz (TLfV) wusste von möglichen illegalen Parteispenden an die NPD und unternahm – nichts. Am Montag hat der Fraktionsvorsitzende der Linken im Landtag, Bodo Ramelow, Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Erfurt wegen des Verdachts der illegalen Parteienfinanzierung erstattet.

Am Freitagnachmittag erhärtete sich im Untersuchungsausschuss 5/2 der Verdacht. In dem Ausschuss wird der Affäre um den Neonazi und V-Mann Kai-Uwe Trinkaus nachgegangen, der bei der NPD Namen von „linken Verdächtigen“ veröffentlich haben soll. Die Namen soll er vom TLfV bekommen haben.

Am Freitag hielt die Linke dem als Zeugen geladenen amtierenden Präsidenten des TLfV, Roger Derichs, Teile von TLfV-Akten aus dem Jahr 2007 vor. Aus den Aufzeichnungen geht hervor, dass Trinkaus, damals V-Mann und Vorsitzender des NPD-Kreisverbands Erfurt-Sömmerda, gegenüber seinem V-Mann-Führer von „vierstelligen Beträgen mit und ohne Spendenquittungen“ spricht.

In einem „Treffbericht“ vom 23. Mai 2007 heißt es: „Bis zu den Wahlen rechnet die Quelle mit Einnahmen aus Spenden und Vereinstätigkeiten in Höhe von ca. 25.000 Euro nur für den KV (Kreisverband).“

Am 11. Juni desselben Jahres waren bei einem weiteren Treffen die Spendeneinnahmen wieder Gesprächsthema: „Des weiteren wurde die Quelle zu den anonymen Parteispendern befragt, jedoch verschwieg sie bewusst diesen Personenkreis, da diese auf die Verschwiegenheit der Quelle vertrauen.“ Diese Erkenntnis gab das TLfV nach bisherigem Wissen des Untersuchungsausschusses nicht an die Steuerbehörden weiter.

Motiv Quellenschutz

Nach dem Parteiengesetz sind nach Paragraf 25 anonyme Spenden an Parteien nur bis zu einer Höhe von 500 Euro erlaubt. In dem „Treffbericht“ wird der mögliche Grund der Nichtweitergabe gleich angedeutet: „Eine Nennung des Personenkreises könnte zur Enttarnung der Quelle führen, wenn diese Informationen an zuständige Steuerbehörden gelangen würden.“

Durch den Vorgang fühlt sich Ramelow, Obmann der Linken im Ausschuss, in seiner Kritik am Verfassungsschutz bestätigt. „Es zeigt sich: Die Institution Verfassungsschutz ist aufgrund des Quellenschutzes strukturell ungeeignet, um adäquat Neonazismus zu begegnen und die Verfassung zu schützen“, sagt der Linken-Politiker der taz.

Die Aussagen von Trinkaus, der von 2006 bis 2010 als V-Mann tätig war, böten indes ausreichende Grundlage für die Annahme, dass „die NPD offenbar 2007 illegale Spenden erhalten“ habe. „Das ist ein schwerer Verstoß gegen das Parteiengesetz“, sagt Ramelow.

Die „ominösen 25.000 Euro“ seien indes „nie bei der NPD“ angekommen, sagt Frank Schwerdt, stellvertretender NPD-Bundesvorsitzender und Vorsitzender des Kreisverbands Erfurt-Sömmerda.

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