piwik no script img

Ikone der Nein-heißt-Nein-BewegungKurzer Prozess

Nach eineinhalb Stunden Revisionsverfahren stützt ein Richter das Urteil gegen Gina-Lisa Lohfink. Sie hatte zwei Männern Vergewaltigung vorgeworfen.

Weiß, dass sie bei keiner Modenschau ist: Gina-Lisa Lohfink vor Gericht Foto: dpa

Berlin taz | Der Mann, der sie gefilmt und die Aufnahmen mit dem Titel „Vergewaltigungsvideo“ ins Internet gestellt hat, sitzt als Zuschauer im Gerichtssaal und trägt ein Shirt mit der Aufschrift AMK. Das schreiben Menschen online, wenn sie sich über etwas ärgern. AMK ist die Abkürzung für einen türkischen Satz, der sich am ehesten mit „Ich steck's dir in die Muschi“ übersetzen lässt.

Doch Gina-Lisa Lohfink sieht weder Sebastian Castillo Pinto noch die Buchstaben auf seinem Shirt. Sie sitzt neben ihrem Anwalt, hat dem Publikum im Gerichtssaal den Rücken zugedreht und blickt ins Leere. „Ich weiß, mein Aussehen ist extrem, aber trotzdem bin ich auch ein Mensch“, sagt sie. Ihre Stimme ist belegt. „Das hat nichts mit euch zu tun“, versichert sie und schaut zur Richterbank, „aber darüber zu reden geht einfach an die Psyche“. Richter Ralf Fischer, der ihrem Revisionsverfahren vorsitzt, reagiert nicht auf die Anrede.

Zwischendurch sieht es aus, als wolle ihr Anwalt Lohfink unterbrechen. Dann lässt er seine Mandantin doch ausreden und erzählen, dass ihr die meisten Menschen böse vorkommen. Dass sie nicht gern vor Gericht sitzt. Dass sie das Verfahren nicht für eine Modenschau hält, auch wenn sie sich schön anzieht. Dass sie nicht mehr ohne Personenschützer aus dem Haus geht.

Schließlich atmet Lohfink aus, drückt den Rücken durch und verschränkt die Hände. Die 30-Jährige weiß noch nicht, dass Richter Fischer das Urteil gegen sie für rechtskräftig erklären wird. Er wird die Revision größtenteils ablehnen und sagen, dass das Amtsgericht Berlin Tiergarten sie zu Recht wegen falscher Verdächtigung schuldig gesprochen hat.

Symbol für die Debatte um das Sexualstrafrecht

Das Model Gina-Lisa Lohfink hatte 2012 zwei Männer angezeigt. Sie beschuldigte die beiden, sie über zwölf Stunden in einer Berliner Wohnung eingesperrt und mehrfach vergewaltigt zu haben. Lohfink gab an, einen Filmriss zu haben und vermutete K.O.-Tropfen. Hauptbeweisstück war das Video. Das Verfahren wurde eingestellt. Die beiden Männer zeigten Lohfink an und setzten einen langen, öffentlich verfolgten Prozess in Gang.

Durch den Rechtsstreit wurde das Model zum Symbol für die Debatte um das Sexualstrafrecht. An fast jedem Verhandlungstag standen Demonstranten vor dem Gerichtsgebäude und hielten Plakate mit „Nein heißt Nein“ und „#teamginalisa“ in die Fernsehkameras. Frauenrechtler hatten schon länger von der Regierung gefordert, den Vergewaltigungsparagrafen im Strafgesetzbuch zu überarbeiten. Im Juli 2016 änderte der Bundestag das Gesetz: Inzwischen gilt es auch als Vergewaltigung, wenn das Opfer sich nicht körperlich wehrt, sondern nur verbal. Im August wurde Lohfink zur Zahlung von 80 Tagessätzen zu je 250 Euro verurteilt.

Am Tag der Revisionsverhandlung stehen keine Demonstranten mehr vor dem Gebäude des Berliner Kammergerichts. Es handelt sich um eine Sprungrevision – das heißt, das Berufungsverfahren in erster Instanz wurde übersprungen. Bei der Sprungrevision werden keine Zeugen mehr gehört. Stattdessen liest der Strafsenat Akten und diskutiert mit den Prozessbeteiligten über Rechtsfragen.

Lohfinks Anwalt Burkhard Benecken argumentiert, dass das Amtsgericht die Höhe der Strafe nicht ausreichend begründet habe. Er kritisiert die Länge des Verfahrens. Vor allem aber fordert er, dass Fischer den Schuldspruch für ungültig erklärt. Zu den Verfahrensfehlern des Gerichts gehöre eine falsche Interpretation der Aussage, die Lohfink 2012 bei der Polizei gemacht hatte.

Gehalt anhand von Medienberichten geschätzt

Lohfink war allein zur Polizei gegangen, nachdem sie die Videos gesehen hatte. Sie gab zu Protokoll, dass sie high und betrunken gewesen sei – und formulierte: „Ich vermute, mir sind K.O.-Tropfen gegeben worden.“ Sie wisse aber nicht, wann und von wem. Ihr Verteidiger sieht das nicht als konkrete Beschuldigung der beiden Männer. Ansonsten habe Lohfink nur ihre Wahrnehmung geschildet. „Wenn man diese Videos gesehen hat“, sagt Benecken, „sieht man, dass die Schilderungen absolut zurücknehmend sind“.

In den Videos sagt Lohfink mehrfach „Hör auf“ und „Nein“, einmal wird sie gewürgt, ein paar Mal versucht sie mit beiden Händen ihren Schritt zu schützen. Benecken meint, mehr als das habe sie bei der Polizei auch nicht behauptet. Seine Mandantin nickt heftig.

Als weiteren Verfahrensfehler sieht der Anwalt, dass die Öffentlichkeit nicht ausgeschlossen wurde, bevor die Videos im Gerichtssaal liefen. Ihm gegenüber hätte die Richterin vorher versichert, die Öffentlichkeit auszuschließen. Weil er sich am Tag der Videovorführung beschwerte, drehte die Richterin den Laptop spontan vom Saal weg und schaltete den Ton aus. Mit diesem Kompromiss ist Benecken nicht einverstanden, weil der Ton „ganz entscheidend“ gewesen sei, um Lohfinks Aussage zu stützen.

Den Richter Ralf Fischer überzeugen die Argumente nicht. Er lässt durchblicken, dass er den „weitschweifigen“ Revisionsantrag für chaotisch und zu wenig auf eine Sprungrevision zugeschnitten findet. Das Amtsgericht habe „souverän“ und „sorgfältig“ geurteilt bis auf einen kleinen Fehler: Die Höhe der Tagessätze sei tatsächlich nicht gut begründet gewesen. Denn das Amtsgericht schätzte Lohfinks Gehalt „ohne ausreichende Grundlagen“ anhand von Medienberichten, laut denen sie plante, im Dschungelcamp teilzunehmen.

„Bärendienst“ an „wirklich verurteilten Frauen“

„Ich verstehe nicht, warum die Angeklagte überhaupt zu jedem Tag der Hauptverhandlung erschienen ist, obwohl sie das so belastet hat“, sagt Fischer. Denn sie hätte auch fernbleiben und nur ihren Verteidiger schicken können. Laut Fischer gibt es nur zwei Erklärungen: Entweder habe sie den öffentlichen Rummel genossen oder ihr Anwalt habe ihr verheimlicht, dass sie nicht kommen braucht, weil er Medienberichte als PR für sich wollte.

Zu Lohfink sagt Fischer, sie habe „allen wirklich vergewaltigten Frauen einen Bärendienst erwiesen“. Ihre Verurteilung solle nicht so interpretiert werden, als ob Opfer sexueller Gewalt nicht zur Polizei gehen könnten. Dann empfiehlt er Lohfink noch: „Wenn Sie wirklich gelitten haben, sollten Sie einen Verteidiger suchen, der Ihre Interessen wahrt und nicht seine eigenen. Wenn er dann noch was von Strafrecht verstünde, wäre das ein echter Gewinn.“

Das Amtsgericht wird die Höhe der Tagessätze neu festlegen. Die Anzahl der Tagessätze und der Schuldspruch als solche bleiben aber bestehen. Als Fischer sein Urteil spricht, hat Lohfink Tränen in den Augen. Ein Zuschauer klatscht laut Beifall. Es ist Sebastian Castillo Pinto.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

34 Kommentare

 / 
  • "Ikone der Nein-heißt-Nein-Bewegung"

     

    wie bitte??

     

    soll das Ironie oder so etwas sein?

     

    ansonsten wirkt diese Behauptung wie ein Versuch, die ganze Bewegung als lächerlich darzustellen (vielleicht auf Grundlage einzelner), also letztlich auch deren Anliegen, welches aber gar nicht lächerlich, sondern durchaus wichtig ist.

  • Nicht daß auch diese Sache gegen den Willen von Gina L. Lohfink stattfand:

    http://www.stern.de/lifestyle/leute/gina-lisa-lohfink---loona-die-lesbenliebe--die-keine-war-3793000.html

  • Benecken gilt ja eigentlich als guter Verteidiger, von daher finde ich die Worte des Richters am Ende etwas problematisch. Wobei es durchaus sein kann, dass Anwälte presseträchtige Verfahren mehr für sich als für die Mandanten nutzen.

  • "Im Juli 2016 änderte der Bundestag das Gesetz: Inzwischen gilt es auch als Vergewaltigung, wenn das Opfer sich nicht körperlich wehrt, sondern nur verbal."

    Taz mit einem Lehrstück in alternative facts. Ein Opfer musste sich schon vor der Gesetztesrevision nicht körperlich Wehren. http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2016-06/rechtspolitik-sexualstrafrecht-nein-heisst-nein-fischer-im-recht

  • Nach ersten Googleversuchen:

    Die Wirkung von K.O Tropfen hält 2-4 Stunden an.

     

    Wenn sie über 12h eingesperrt war, dann ergibt sich eine klare Diskrepanz.

     

    Die "Unterstützerinnen", wie so oft haben eine falsche Anschuldigung zur PM benutzt und waren ganz schnell weg als GL nicht mehr ins Narrativ passte.

     

    Die Gesetzesverschärfung an sich find ich nicht schlecht, Zeit wird zeigen ob die Balance zwischen "mehr Recht" und "falscher Anschuldigung" sich in waage hält.

  • Pooh ey.... ist sich die TAZ sicher, dass das Opfer Sebastian Castillo Pinto ( hier als OPFER mit vollen Namen genannt ), nicht auch eine typische lange Nase hat, einen verschmitzten, für seine Rasse typisch abfälligen Mundwinkel und überhaupt Teil einer Rasse ist, deren Rechtsanspruch grundsätzlich abzulehnen ist ? Das ist Stürmer Journalismus. Es wird eine Backing Story initiiert, ( T - Shirt - Applaus) als paralleler Strang geschrieben, der trotz Ausweglosigkeit des Ansinnens die Täterin dennoch irgendwie als Opfer erscheinen zu lassen, über "rassische" subattributen und Verleugnungen dennoch irgendwie mir Dreck und Schuld zu bewerfen. Pfui Deipel TAZ. Das ist der Stil den sich die AFD BLOGS offensichtlich nicht nur von Streicher abgeguckt haben.

    • 7G
      74450 (Profil gelöscht)
      @Jesus vom Himmel:

      Haben Sie eigentlich nur ein Thema hier? Ist schon etwas auffällig...

      • @74450 (Profil gelöscht):

        Im Gegensatz zu ihnen bringt er gute Argumente ein. Diese Berichterstattung von der taz ist auf BILD-Niveau.

  • 3G
    33523 (Profil gelöscht)

    Hier reden sich verbohrte Ideologen ihre schlecht gewählte Heilige schön. Die Frau ist offensichtlich eine Schwindlerin. Die Beweislage dafür ist erdrückend. Über diese Beweise wird natürlich, mal wieder, kein Wort verloren. Ebenso wird die Rechtslage vor der Gesetzesänderung zum zigsten mal völlig irreführend dargestellt.

     

    Die vermittelte Sichtweise ist typisch für den akademischen Teil der Linken, deren Weltbild auf Postmodernismus, Dekonstruktion und verwandten Post*ismen basiert.

    Aus der "so richtig wahr ist ja nichts" Haltung wird dann schnell ein "Lügen für den richtigen Zweck ist akzeptabel!". Ist ja alles subjektiv und wenn sie sich vergewaltigt fühlt dann war es auch eine Vergewaltigung. Das sie zum Zeitpunkt des Geschlechtsverkehrs einverstanden war ist nicht so wichtig. Und überhaupt, sie ist ja eine Frau und als solche generell ein Opfer, auch wenn man ja eigentlich gegen Gruppendenken ist.

    • @33523 (Profil gelöscht):

      koennte man so sehen - gaebe es nicht diese Ding (Realität) :

      Eine 2014 erschienene Studie des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen unter Leitung von Christian Pfeiffer stellte fest, dass in Deutschland noch vor 20 Jahren knapp 22 Prozent der Angezeigten verurteilt worden seien, dagegen im Jahr 2012 nur noch etwas mehr als acht Prozent der Tatverdächtigen

      • 3G
        33523 (Profil gelöscht)
        @Christophe THOMAS:

        Der Einzelfall ist völlig Unabhängig von der Statistik. Das kann man grade in diesem Fall nich oft genug betonen.

         

        Und auch mit der Statistik ist es so eine Sache. In Ländern die besonders viel für Gleichstellung tun ist die Anzahl der Fälle in denen es zu keiner Verurteilung kommt besonders hoch. Ausführlich besprochen wurde das im Zusammenhang mit dem Fall Assange. Assange wurde in Schweden angezeigt. Lesen Sie sich mal ein paar Artikel zu dem Thema durch. Das könnte durchaus erhellend für Sie sein!

      • @Christophe THOMAS:

        das lässt sich sehr leicht erklären. Vor 20 Jahren war Vergewaltigung in der Ehe noch nicht als solche strafbar. Das ist aber eine Konstellation, wo es so gut wie nie Beweismittel gibt und in sehr vielen Fällen erfolgt die Anzeige auch erst zu einer Zeit, wo keine Spuren mehr gesichert werden können. Dann ist es eben schwierig, zu einer Verurteilung zu kommen. Ob diese Gesetzesänderung den Frauen sehr viel genützt hat, wage ich daher zu bezweifeln. Das gilt erst Recht für die verlängerten Verjährungsfristen, weil man nach x Jahren eben kaum noch aufklären kann, was passiert ist - und für einen Schuldspruch muss man das nun mal.

    • @33523 (Profil gelöscht):

      Sexueller Kontakt mit anderen beinhaltet immer ein gewisses Risiko. Das einzugehen, kann man niemandem komplett abnehmen. Die Justiz ist zwar nur bedingt geeignet, solche komplexen gesellschaftlichen Probleme zu lösen, wie sie die sexuelle Gewaltkultur darstellt, aber sie ist ein Teil der Lösung.

      Um so wichtiger, dass die Debatte um Sinn, Zweck, Ausformung und Grenzen der menschlichen Sexualität sachlich und realistisch geführt wird.

    • @33523 (Profil gelöscht):

      Wie meinen Sie denn "wenn sie mit dem Geschlechtsverkehr einverstanden war...."

      Heißt das, dass das Gegenüber davon ausgehen kann, dass sie mit allem einverstanden ist, was ihm/ihr so einfällt? Dass es nicht sein kann/darf, dass sie vielleicht noch mal ihre Meinung ändert und ein "nein, das nun nicht" nicht ernst gemeint sein kann und nicht gilt?

      Versuchen Sie sich das doch mal umgekehrt vorzustellen, mit einem Mann z.B. der in einen Dreier einwilligt und dann eh er sich versieht etwas anders in die Mangel genommen wird als er sich das vorgestellt hat......

      Pech gehabt, denn er hat ja eingewilligt?

      • 3G
        33523 (Profil gelöscht)
        @Life is Life:

        Ich dachte ich hätte recht deutlich gesagt was ich meine und das ist nicht das was sie verstanden haben.

         

        Gina Lisa war während des Geschlechtsverkehrs mit diesem einverstanden. Vom Anfang bis zum Ende. Sie hat währenddessen ihre Meinung nicht geändert. Widersprochen hat sie der Video-Aufzeichnung. Das hat die Richterin auch recht deutlich gemacht, die ja eine deutlich längere Version des Videos gesehen hat als die die im Internet kursierte und auf der viele Argumentationen ihrer Verteidiger aufbauen.

         

        Vielleicht hat sie sich vergewaltigt gefühlt, weil das Video online gestellt wurde und sie den Geschlechtsverkehr deshalb im Nachhinein bereut hat. Kann man ja verstehen das sie das demütigend findet. Das macht aber aus dem einvernehmlichen Sex keine Vergewaltigung.

        • 7G
          74450 (Profil gelöscht)
          @33523 (Profil gelöscht):

          "Gina Lisa war während des Geschlechtsverkehrs mit diesem einverstanden. Vom Anfang bis zum Ende. Sie hat währenddessen ihre Meinung nicht geändert."

           

          vs.

           

          "In den Videos sagt Lohfink mehrfach „Hör auf“ und „Nein“, einmal wird sie gewürgt, ein paar Mal versucht sie mit beiden Händen ihren Schritt zu schützen."

           

          Wenn das für Sie Anzeichen von einvernehmlichem Sex sind, dann weiß ich auch nicht mehr weiter.

          • 3G
            33523 (Profil gelöscht)
            @74450 (Profil gelöscht):

            Ich habe verstanden das Sie bei diesem Thema grundsätzlich andere Ansichten vertreten als ich aber mit der Verteidigung dieser Frau macht man die eigene Sache lächerlich.

             

            Wie schon gesagt: Das Video in dem Sie mehrmals Nein sagt ist online anzusehen. Das soll wohl etwa eine Minute lang sein. Dann gibt es über eine Stunde Videomaterial das nicht öffentlich einsehbar ist. Dieses Material hat die Richterin gesehen und es war ausschlaggebend für ihren Schuldspruch und die Zurückweisung der dummdreisten Argumentation die Sie hier nun wieder bemühen.

             

            Nein habe ich während des Geschlechtsverkehrs auch schon gesagt, weil es an der Haustür geklingelt hat und meine Freundin überlegt hat die Tür zu öffnen. Wegen Vergewaltigung habe ich sie im Anschluss dennoch nicht angezeigt, als sie weiter gemacht hat.

          • @74450 (Profil gelöscht):

            Zu einvernehmlichem Sex: ich fand das, was oben geschildert wurde (Würgen, Schritt mit den Händen schützen, "Hör auf" und "Nein" rufen) Besorgnis erregend. Und kann mir das Urteil des Gerichts nur so erklären, dass ihm die Bedingungen, unter denen übergriffige Sexualität praktiziert und das Ganze dann gefilmt und ins Netz gestellt wird, nicht ausreichend bekannt waren. Dabei ist es ganz einfach, sich einen Überblick zu verschaffen. Auf relativ frei zugänglichen Homepages, die Filme anbieten, die vorgeben, "privaten" Sex zu zeigen, gehören Darstellungen sexueller Gewalt, Erniedrigendes und inszenierte Missbrauchshandlungen zu den Rennern. Auch eine Unterhaltung mit Menschen, die anderen helfen, aus der Prostitution auszusteigen bzw. Opfer sexueller Gewalt beraten, hätte schon weiter geholfen. Es wäre doch an der Zeit, dass wir uns als Gesellschaft Gedanken darüber machen, warum das so ist und ob es so bleiben soll. Anstatt immer die gleichen Debatte um "gute" (weibliche) Opfer und "böse" (männliche) Täter zu wiederholen.

            • 3G
              33523 (Profil gelöscht)
              @Angelika Oetken:

              Das Gericht hat nicht nur diesen Clip gesehen, sondern auch eine weitere Stunde Videomaterial das der Öffentlichkeit nicht zugänglich ist.

               

              Dieser Fall ist mehr als eindeutig. Lesen Sie mal die Kolumne von Herrn Fischer in der Zeit zu dem Thema. Das sind sicher 20 Seiten aber es lohnt sich. Von der taz können Sie zu diesem Prozess keinerlei seriöse Informationen erwarten.

          • @74450 (Profil gelöscht):

            Sie hat aber auch in der Zeit, als sie die Tropfen intus hatte, u.a. Pizza bestellt und mit ihrer Managerin telefoniert.

             

            Und es gibt noch viele Ungereimtheiten mehr.

             

            Betrachten Sie bitte das ganze Bild und zimmern sich nicht aus Mosaikstücken ein passendes zusammen.

  • „Wenn Sie wirklich gelitten haben, sollten Sie einen Verteidiger suchen, der Ihre Interessen wahrt und nicht seine eigenen. Wenn er dann noch was von Strafrecht verstünde, wäre das ein echter Gewinn.“

     

    Ein Richter sollte sich trotz aller Verachtung des anwaltlichen Gegenübers niemals so gehen lassen, egal wie schlecht der Anwalt tatsächlich ist.

     

    Eine Schande für die Richterschaft.

  • So genannte "KO-Tropfen" betäuben nicht nur, sondern können auch euphorisierend wirken, versetzen vorüber gehend in einen Rauschzustand, bevor es zu einem Filmriß kommt. Gerade darum ist ihr Einsatz unter Sexualstraftätern so beliebt.

    Auch wenn es Frau Lohfink jetzt nichts mehr nützt: hier ein paar Tipps zur Prävention http://www.ko-tropfen-nein-danke.de/wie.0.html

     

    Gerade im Bereich des Sexuellen ist Skepsis gesund. Übrigens ist die Rate an (jungen) Männern, die Opfer von Sexualstraftaten werden ebenfalls hoch. Aber die Anzeigequote noch geringer, als die von Mädchen und Frauen, die vergewaltigt wurden.

     

    Praktisch ist es natürlich, wenn die Männer (und Frauen), um die frau (oder man) einen großen Bogen machen sollte, ein T-Shirt mit einem entsprechenden Warnhinweis tragen. Die Dinger soll es ja mittlerweile sogar bei Peek und Cloppenburg geben.

    • @Angelika Oetken:

      Glauben Sie wirklich die Ko tropfen Geschichte?

      • @Mantis Toboggan:

        Ich halte sie zu mindestens für wahrscheinlich. Solche Substanzen wirken auch schmerzlindernd und können helfen, natürliche Ekelreaktionen zu vermeiden, die sich bei gewissen Sexualpraktiken normalerweise einstellen. In abgestimmter Dosierung werden solche Präparate auch beim Dreh so genannter Pornografie eingesetzt. Genauso wie entsprechende Alkoholika. Hier eine Erfahrungsexpertin http://www.taz.de/!5069926/

        • @Angelika Oetken:

          @Angelika Oetken

           

          In dem Link wird aber nur von Whisky berichtet und auch da nicht mal von einer größeren Menge.

          Wo nehmen Sie die Behauptung her man verwendet K.O.-Tropfen auch in der Porno-Branche?

        • @Angelika Oetken:

          Es gibt keinerlei Beweise dafür, es wurden überhaupt keine Rückstände gefunden, Lohfink hat in dem Video sich überhaupt nicht wie eine Person verhalten, die mit KO-Tropfen gefügig gemacht wurde.

  • 8G
    85198 (Profil gelöscht)

    Ich sehe das als generelles Problem der Justiz, dass niemand eine Anzeige stellen kann, ohne eine Gegenanzeige zu riskieren. Das liegt aber auch daran, dass die Identität von Angeklagten nicht ausreichend geschützt wird (solange die Täterschaft nicht erwiesen ist).

    Das gibt Tätern Macht über die Opfer.

    Es muss kein Vergewaltiger sein, es kann auch ein Polizist oder ein Unternehmer (wie Trump) durch Drohungen mit einer Gegenklage eine Anzeige verhindern oder einen "Vergleich" erzwingen kann.

    • 3G
      33523 (Profil gelöscht)
      @85198 (Profil gelöscht):

      Es würde in den Fällen die Sie ansprechen helfen. Aber es wäre nur hilfreich in Fällen in denen die Anklage im Recht ist. Ob sie das ist das ist die zentrale Frage eines juristischen Prozesses! Deshalb wäre es ein fatales Signal dem Kläger einen generellen Vorteil zu gewähren. Das würde die Unabhängigkeit des gesamten juristischen Systems zumindest infrage stellen!

       

      Was Sie da verlangen ist ja nicht weniger als das Menschen die das Rechtssystem missbrauchen straffrei ausgehen. Nun kann man natürlich sagen: Es geht mir um die Opfer. Ja schön und gut aber wie soll man die bitte von denjenigen unterscheiden die Schindluder mit dem System treiben?

      • @33523 (Profil gelöscht):

        Die Unterscheidung ist ein großes Problem, wie man ja auch anhand des Falls, um den es hier geht erkennen kann. Zumal Sexualstraftäter meistens keine bestimmten äußeren Merkmale haben. Nur sehr wachsame Menschen merken rechtzeitig, was mit diesen Personen nicht stimmt. Ich hoffe, dass es uns als Gesellschaft gelingt, junge Menschen darin zu schulen, geeignete von nicht-geeigneten SexualpartnerInnen zu schützen. Bevor Gerichte involviert werden müssen.

        • @Angelika Oetken:

          @ Angelika Oetken

           

          "Zumal Sexualstraftäter meistens keine bestimmten äußeren Merkmale haben. Nur sehr wachsame Menschen merken rechtzeitig, was mit diesen Personen nicht stimmt."

           

          Woran meinen Sie das erkennen zu können?

        • 3G
          33523 (Profil gelöscht)
          @Angelika Oetken:

          Die meisten Vergewaltigungen finden im privaten Umfeld statt. Einer der Gründe warum diese Taten besonders selten angezeigt werden ist die Skepsis der Opfer gegenüber ihrer eigenen Glaubwürdigkeit. Das hängt , denke ich, maßgäblich damit zusammen das einem das Bild vermittelt wird bestimmte Verbrechen würden nur von durch und durch bösen Menschen begangen werden und in Folge dessen das man diese Menschen an ihrem Charakter und ihrem alltäglichen Verhalten erkennen kann.

          Wenn man dann diesen Täter seit Jahren kennt und weiß das er von seinem Umfeld als sympatisch und unbedenklich wahrgenommen wird zweifelt man als Opfer natürlich eher an seinen Erfolgsaussichten als Klägerin als bei einem Fremden den man nur als bösartige Person erlebt hat.

           

          Wenn man sich das dritte Reich oder die UdSSR anschaut findet man zig millionen Menschen die grausamste Dinge getan haben, nach dem Zerfall des jeweiligen Systems aber als unauffällige Menschen den rest ihres Lebens verbracht haben. Entsprechend habe ich größte Zweifel daran das man potentielle Vergewaltiger irgendwie erkennen kann bevor es zur (ersten) Tat kommt.

  • Statt den Anschein zu erwecken, hier sei Unrecht gesprochen worden, sollte die TAZ mal recherchieren, was die Unterstützer GLL dazu sagen. Statt einem Opfer von GLL das Tragen eines T-Shirts vorzuhalten, sollte besser man besser die Staffage von GLL hinterfragt werden. Auf der steht nämlich ganz groß "Fuck you!" und damit meint sie uns alle. Sie hätte für Ihre eigene PR eiskalt zwei Menschen in den Knast gebracht. Das ist an Zynismus nicht zu überbieten. Dass GLL das Lügen leicht fällt, sollte nach ihrer ausgedachten lesbischen Beziehung nun wirklich jedem EXPLOSIV-Zuschauer klar gewesen sein ...

  • Es ist unerträglich, wie die taz sogar nach der Rechtssprechung noch immer so einseitig berichtet.

    • 8G
      85198 (Profil gelöscht)
      @Mantis Toboggan:

      Einseitig?

      Das behaupten Sie einfach so.