Hygienemangel in Hamburgs U-Haft: Keine frische Wäsche im Knast
Ein Häftling sagt der taz, dass er trotz Hitzewelle nur ein T-Shirt und eine Unterhose für eine Woche erhielt. Die Behörde sagt, alles lief regulär.
Die Hitzewelle um den 27. Juni mit bis zu 40 Grad war nicht nur für Hamburgs Obdachlose eine große Belastung. Auch im Gefängnis sei es schwer auszuhalten gewesen, berichtet Leon Pawletzki der taz. Er sitzt zurzeit im Haus C der Hamburger Untersuchungshaftanstalt. Jeden Freitag ist dort Wäschewechsel. Aber am 26. Juni, dem Vortag der drohenden Hitzewelle, habe er nur ein T-Shirt, eine Unterhose und ein paar Strümpfe für die ganze kommende Woche erhalten.
Er schwitzte sehr stark in der Zelle. Wie heiß es dort war, kann Hamburgs Justizbehörde nicht sagen, aber dass es Kühlgeräte nur bei einigen Aufsichten gebe und Klimanalagen nur in den besonders gesichterten Hafträumen der Stationen A2 und B2. Also nicht in den normalen Zellen wie der von Leon Pawletzki. Er habe so stark geschwitzt, das seine Haut darunter litt. „Es ist extrem rot geworden“, berichtet er. „Wenn man versucht hat, den Schweiß wegzuwischen, dann ist die Haut abgerieben.“
Seine Kleidung habe er nicht wechseln können, sagt Pawletzki. Normalerweise könne er drei, vier T-Shirts und Unterhosen in die Wäsche geben und bekomme dafür die gleiche Anzahl frischer Wäschestücke zurück. „Diesmal haben sie gesagt: „Nein. Du darfst nur ein T-Shirt tauschen“, erinnert er sich. „Und dann hab ich da halt ein T-Shirt abgegeben und ein frisches bekommen. Das Gleiche war mit der Unterhose und den Socken.“ Sein Eindruck sei gewesen, dass die Insassen, die den Wäschetausch vornehmen, nicht genug Wechselwäsche hatten.
Nach dem Wochenende sei die Hautreizung so stark gewesen, dass er zum Arzt gegangen sei. Der gab ihm Salbe, die kortisonhaltig ist, und Mullkompressen, um sie unter die Achseln zu tun. Auf Veranlassung der Krankenschwester habe er dann auch noch ein frisches T-Shirt bekommen, aber keine frische Unterwäsche.
Rechtlicher Anspruch auf täglich frische Unterwäsche
Täglich frische Unterwäsche, so lautet ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm aus dem Jahr 2014, gehört heute zu dem Standard, der als Mindestmaß der Gesundheitspflege angesehen wird. Deshalb haben Gefangene darauf einen Anspruch. Auch in Hamburg ist das formal so geregelt. So erklärt die Justizbehörde auf taz-Anfrage: „In der Untersuchungshaftanstalt Hamburg erhalten die Gefangenen einmal wöchentlich ein Set mit Wechselwäsche, darin befinden sich mehrere T-Shirts und u. a. für jeden Tag frische Unterwäsche (Unterhosen, Socken). Darüber hinaus ist den Gefangenen die Handwäsche der Kleidung täglich möglich.“
Auch an jenem 26. Juni hätten die Insassen in Haus C „Wechselwäsche für jeden Tag bekommen“, versichert Justizsprecher Dennis Sulzmann. Wegen fehlender Angaben zur Person des mutmaßlich benachteiligten Gefangenen könne „keine Prüfung des geschilderten Einzelfalls erfolgen“. Doch auch nachdem die taz Namen und Zellennummer nannte, bleibt die Justizbehörde dabei, dass der Wäschewechsel im besagten C-Flügel „regulär“ verlief. Sie gab aber auf die Frage, wie viele Wäschestücke die Insassen der Station 5 und wie viele speziell Leon Pawletzki an jenem Freitag, den 26. Juni, ausgehändigt bekam, keine Antwort.
Co-Sprecher André Otto erläutert aber nun das Prozedere. In der Praxis sei es so, dass die Gefangenen am Anfang der Haft oder auch jederzeit auf Antrag „einmalig“ mit Anstaltswäsche ausgestattet würden. Dann könnten diese einmal wöchentlich getragene Wäsche abgeben und dafür „1 zu 1 im Tausch“ frische Wäsche erhalten. Was der einzelne Gefangene tausche, sei „individuell“.
Wäscheleinen sind verboten
Nur bleibt Leon Pawletzki dabei, dass er an jenem Freitag nicht mehr als ein T-Shirt Wäsche wechseln durfte. Auch am Freitag, den 10. Juli, habe er nur zwei T-Shirts, zwei Unterhosen und ein paar Socken für die ganze Woche bekommen. Zwar habe er noch eigene verschwitzte Kleidung in der Zelle. Aber die per Hand zu waschen, sei praktisch nicht möglich. „Man hat so eine kleine Plastikwanne unterm Bett und da könnte man theoretisch drin waschen“, sagt Pawletzki. Nur bekomme er die Kleindung nicht trocken, weil die Anstalt in den Zellen keine Wäscheleinen erlaube.
„Die müssen einfach mehr Wäsche am Freitag austeilen“, fordert Pawletzki. Gefangene sollten sieben Sets T-Shirts und Unterwäsche bekommen, damit sie diese täglich wechseln könnten. Darin wird er zumindest von der Hamburger Linksfraktion unterstützt. „Bei Temperaturen von bis zu 40 Grad ist saubere Wäsche im Gefängnis keine Gefälligkeit, sondern eine grundlegende Vorraussetzung für Hygiene und Gesundheitsschutz“, sagt deren justizpolitischer Sprecher Jan Libbertz. Hitzeschutz und Hygienestandards seien Teil der Verantwortung des Staates für eine menschenwürdige Unterbringung. „Gerade vor dem Hintergrund zunehmender Extremhitze muss der Strafvollzug seine Abläufe und Versorgungsstrukturen anpassen“, sagt der Abgeordnete Libbertz. „Wenn es das nächste Mal über 30 Grad sind, kann auch mal ohne Nachfrage eine Ersatzunterhose ausgegeben werden.“
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