Holocaust-Leugnerin vor Gericht: Haverbeck zu Haftstrafe verurteilt
Die 93-jährige Holocaust-Leugnerin ist erneut zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Berlin verwarf Berufungen der Angeklagten.
Haverbeck hatte Berufung gegen Entscheidungen des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten eingelegt. 2017 erging eine Gefängnisstrafe von sechs Monaten gegen die Witwe aus Nordrhein-Westfalen, weil sie auf einer Veranstaltung in Berlin-Lichtenrade geäußert haben soll, dass es den Holocaust nicht gegeben habe. Ende 2020 erging ein Jahr Haft, weil sie in einem im Internet verbreiteten Interview den Holocaust geleugnet haben soll.
Das Landgericht bestätigte beide Urteile. Eine Gesamtstrafe von einem Jahr Haft sei tat- und schuldangemessen, sagte die Vorsitzende Richterin. Die Vollstreckung der Strafe habe trotz des hohen Alters der Angeklagten nicht zur Bewährung ausgesetzt werden können, weil sie auch in der Berufungshauptverhandlung keinerlei Einsicht oder Änderung ihrer Haltung gezeigt habe.
Haverbeck war nur wenige Tage vor der zweiten Verurteilung in Berlin aus dem Gefängnis in Bielefeld entlassen worden. Sie hatte dort seit Mai 2018 eine Strafe von insgesamt zweieinhalb Jahren Haft voll verbüßt.
Urteil noch nicht rechtskräftig
Das Urteil des Landgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Die 93-Jährige, deren Anwalt Freispruch verlangte, kann Revision einlegen. Dann müsste sich das Berliner Kammergericht mit dem Fall befassen.
Seit Jahren müssen sich immer wieder Strafgerichte mit der notorischen Volksverhetzerin befassen. 2004 wurde sie erstmals verurteilt und erhielt eine Geldstrafe. Zuletzt ergingen Strafen ohne Bewährung. Wiederholt behauptete Haverbeck, dass das Konzentrationslager Auschwitz kein Vernichtungslager gewesen sei, Massenmord habe dort nicht stattgefunden. Nach Schätzungen von Historikern ermordeten die Nazis allein im KZ Auschwitz-Birkenau mindestens 1,1 Millionen Menschen.
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