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Hitze schlägt auf Ernährung durchDürre weicht Bio-Standards auf

Hitze und Trockenheit bedrohen die Existenz von Biobetrieben in Süddeutschland. Deshalb dürfen sie nun auch konventionelles Grünfutter für Tiere kaufen.

Bernward Janzing

Aus Freiburg

Bernward Janzing

Es ist eine Notfallverordnung: Baden-Württemberg und Bayern haben der Biolandwirtschaft erlaubt, auch Grünfutter einzukaufen, das konventionell angebaut ist. Grund ist ein erheblicher Mangel an Futtermitteln aufgrund der extremen Dürre.

Manche Landwirte hätten vor einigen Wochen schon begonnen, ihre Reserven zu verfüttern, die eigentlich für den Winter gedacht waren, sagt die baden-württembergische Landwirtschaftsministerin Marion Gentges (CDU). Da nach Biostandards angebautes Futter nochmals schwerer zu bekommen ist als konventionelle Kost, wolle das Land den betroffenen Betrieben nun neuen Freiraum verschaffen, um sie zu entlasten.

In Süddeutschland hat sich die Lage in den vergangenen Wochen nämlich dramatisch zugespitzt. Es gibt Höfe, die angesichts des Mangels an heimischem Futter bereits Luzerne aus der norditalienischen Poebene einkaufen. Andere haben begonnen, ihre Tierbestände „abzustocken“, also planmäßig zu verringern. Entsprechend ist die Zahl der Schlachtung von Kühen in den vergangenen Wochen angestiegen.

Die Entscheidung der südlichen Bundesländer zur Lockerung der Biorichtlinien basiert auf dem europäischen Ökorecht, das bei außergewöhnlichen Situationen Ausnahmen von den Produktionsvorschriften ermöglicht. Die Länder sind allerdings nur für das EU-Ökosiegel zuständig. Wer strengere Siegel nutzen will, muss zusätzlich die privatrechtlichen Vorgaben der entsprechenden Verbände wie Bioland, Demeter oder Naturland erfüllen.

Private schließen sich an

In dieser Notsituation gehen die Verbände aber bei den Entscheidungen der Länder mit. Der Demeter-Verband bestätigte auf Anfrage, er schließe sich dem Vorgehen Bayerns und Baden-Württembergs an und habe für seine Biobetriebe die Vorgaben entsprechend gelockert. Ebenso äußerte sich Naturland. Auch die Arbeitsgemeinschaft Ökologischer Landbau Baden-Württemberg unterstützt angesichts der „existenzbedrohenden Lage“ die „formal-rechtlichen Freiräume“.

In dieser Notstandssituation musste das Land eine praktikable Lösung finden

Biolandwirtin Martina Braun

Demeter betont, dass man trotzdem bemüht sei, durch verstärkte Vernetzung unter den Landwirten sicherzustellen, dass das vorhandene Demeter- und Biofutter bevorzugt verwendet wird. Generell ausgeschlossen für Demeter-Betriebe sei weiterhin der Zukauf von konventionellem Mais. Bei Naturland gilt diese Regel gleichermaßen.

Eine gute Kennerin der Materie ist auch Martina Braun, Biolandwirtin im Schwarzwald und zugleich Abgeordnete der Grünen im Stuttgarter Landtag. Sie trägt die vorübergehende Freigabe von konventionellem Futter für Biobetriebe ebenfalls voll und ganz mit: „Für unseren Betrieb hat Biofutter natürlich weiterhin höchste Priorität, aber in dieser Notstandssituation musste das Land eine praktikable Lösung finden.“ In ihrem eigenen Familienbetrieb würde man, wenn es wirklich nicht mehr anders gehen sollte, das konventionelle Futter zuerst an jene Tiere verfüttern, die nicht unmittelbar der Lebensmittelproduktion dienen, wie etwa Jungtiere.

Nachweis notwendig

Ähnlich wie in Baden-Württemberg ist die Lage in Bayern. „Wo über Wochen der Regen fehlt, wächst irgendwann auch das beste Futter nicht mehr“, sagt die bayerische Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber (CSU). Gerade für die Biobetriebe werde das zum Problem, wenn die eigenen Vorräte knapp werden und auch am Markt nicht genügend Biogrundfutter wie Gras, Heu, Klee oder Silage verfügbar ist. „Deshalb ermöglichen wir betroffenen Betrieben, unter klaren Voraussetzungen auf konventionelles Grundfutter zurückzugreifen und so die Versorgung ihrer Tiere sicherzustellen“, sagt Kaniber. Jeder Betrieb muss dafür individuell nachweisen, dass gleichwertiges Futter nicht am Markt verfügbar ist. Die Ausnahmeregelung gilt ohne regionale Einschränkung, da die Versorgung der Betriebe mit Biogrundfutter flächendeckend gefährdet ist.

Das bayerische Ministerium betont zugleich, dass die Ausnahmen nur für den Zukauf von Grundfutter gelten, nicht aber für Kraftfutter, das auch weiterhin aus ökologischer Produktion stammen muss. Die Ausnahmeregelungen gelten, bis sich die Versorgung wieder verbessert hat, maximal aber 12 Monate.

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