Hinrichtung in Afghanistan: Blutjustiz im Stadion
Zum sechsten Mal lassen die Taliban eine öffentliche Hinrichtung zu. Die islamistischen Machthaber Afghanistans wollen eine Dokumentation verhindern.
Es war die sechste öffentliche Hinrichtung unter den Taliban seit ihrer erneuten Machtergreifung im August 2021. Ihr geistliches und weltliches Oberhaupt, der Islam-Gelehrte Hebatullah Achundsada, hatte angeordnet, dass das islamische Recht einzige Rechtsquelle im Land sein müsse. Unter der Scharia haben Angehörige das Recht, bei Mord ein Todesurteil selbst zu vollstrecken. Sie können das aber auch den Behörden überlassen oder den Täter begnadigen.
Das örtliche Taliban-Pressebüro gab den Hinrichtungstermin am Vorabend über die sozialen Medien bekannt. „An die zivilen und militärischen Institutionen, Beamten, Mudschahedin, islamischen Gelehrten und die breite Öffentlichkeit“, hieß es, „Friede sei mit euch und Gottes Gnade und Segen.“ Und weiter: „Für morgen, für Mittwoch, den 11. Dschumada al-Awwal 1446 islamischer Zeitrechnung, haben die Justizorgane des Islamischen Emirats im Rahmen der Durchsetzung der islamischen Scharia die Ausführung des Urteil der Vergeltung gegen einen verhafteten Mörder bestätigt. Daher seien Sie alle informiert, daran teilzunehmen. Hinweis: Fotos, Videos und Telefone sind am Hinrichtungsort verboten.“
An der Hinrichtung nahmen Innenminister Seradschuddin Hakkani, der aus der Region stammt, sowie eine Delegation des Obersten Taliban-Gerichts teil.
Frauen offenbar bisher nicht betroffen
Die erste Hinrichtung im zweiten Taliban-Regime fand im Dezember 2022 ebenfalls vor vielen Zuschauern im westafghanischen Farah statt. Im Juni vorigen Jahres folgte eine in der Ostprovinz Laghman, in diesem Februar binnen einer Woche drei weitere in den Stadien von Ghasni und Schiberghan. In allen Fällen erschossen Angehörige der Opfer die als Mörder verurteilten Männer. Die Urteile wurden jeweils durch Taliban-Gerichte und den Talibanchef bestätigt. Auch die westlich gestützte Vorgängerregierung führte Todesurteile aus, meist gegen Talibankämpfer. Geständnisse wurden allerdings regelmäßig durch Folter erzwungen.
Frauen waren offenbar bisher nicht betroffen. Allerdings kündigte der Talibanchef im März an, dass auch öffentliche Steinigungen von Frauen wegen Ehebruchs wieder möglich sein sollen.
Richard Bennett, der UN-Sonderberichterstatter für Menschenrechte in Afghanistan, dokumentierte in diesem Jahr einen „alarmierenden Anstieg“ öffentlich ausgeführter Auspeitschungen. Diese Praxis, so Bennett, komme „Folter oder unmenschlicher Bestrafung“ gleich. Laut Obersten Taliban-Gerichtshof wurden zwischen Januar und August 276 Afghan*innen, darunter 46 Frauen, so bestraft.
Offenbar möchten die Taliban jedoch nicht, dass explizites Material ihrer Blutjustiz in der Öffentlichkeit auftaucht. Deshalb auch das Fotoverbot in Gardes. Sie erinnern sich vermutlich an die heimlich aufgenommenen Bilder, die Aktivistinnen nach der öffentlichen Hinrichtung einer Frau im Kabuler Nationalstadion im November 1999 weltweit verbreiteten und die für Empörung sorgten. Sie war des Mordes an ihrem Ehemann beschuldigt worden, der sie offenbar wiederholt misshandelt hatte.
Die aktuelle Hinrichtung erfolgt ausgerechnet zu einer Zeit, da die Taliban bei der UN-Klimakonferenz in Baku um finanzielle Hilfe für Klimaschutzprojekte werben. Die Klimakrise trifft Afghanistan besonders stark – laut UN am sechststärksten von allen Ländern. Internationale Reaktionen auf die Zunahme von Scharia-Strafen unter ihrem Regime könnten das Hilfsbegehren erschweren.
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