Hetze im Netz: An den Galgen wünschen Onay nur die andern
Ein 57-Jähriger wird wegen eines Facebook-Posts angeklagt. Doch in der Verhandlung vor dem Amtsgericht zeigt sich: Die Hetze war vielleicht gar keine.
Christian H. ist aufgekratzt. „Richtig was los hier“, meint er mit Blick auf die vollen Zuschauerreihen im Saal 2283 im Amtsgericht Hannover. Von einem „ausverkauften Saal“ wird er später auf Facebook schreiben. Es ist seine Liebe zu diesem sogenannten sozialen Netzwerk und sein überbordendes Kommentierungsbedürfnis, das ihn hierher gebracht hat.
Christian H. sitzt auf der Anklagebank, weil er im vergangenen Jahr in der öffentlichen Facebook-Gruppe „Hannover Gruppe“ die folgenden zwei Sätze schrieb: „Die überwiegende Mehrheit dieser Gruppe wünscht sich Belit am Galgen vom Opernplatz … Warte muss mich korrigieren der grüne Sultan wird er ja genannt“.
Das interpretierte mindestens ein Gruppenmitglied als Hetze gegen den grünen Oberbürgermeister Belit Onay. Diese Person meldete den Beitrag und leitete ihn auch an das OB-Büro weiter. Dort wurde Anzeige erstattet, quasi routinemäßig, wie bei all den anderen Beleidigungen und Drohungen, die Onay seit Amtsantritt erhält, auch.
In den meisten Fällen gehen solche Anzeigen einen von zwei Wegen: Sie werden entweder im Laufe der Ermittlungen eingestellt (zum Beispiel weil der Urheber nicht zu ermitteln oder das öffentliche Interesse gering ist) oder per Strafbefehl erledigt. Das bedeutet, dass der Urheber eine Geldstrafe aufgebrummt bekommt, ohne dass in der Öffentlichkeit je ein Mensch davon erfährt.
Mit dem Erfolg kommen die Trolle
Gegen einen solchen Strafbefehl über 900 Euro hat Christian H. aber Einspruch eingelegt, weshalb es nun zur öffentlichen Gerichtsverhandlung kam. Und in der breitet Christian H., der sich selbst vertritt, nun aus, wie das Ganze aus seiner Sicht wirklich gemeint war.
Er habe die Hannoveraner aufrütteln wollen, sagt er. In Wirklichkeit sei er nämlich ein Unterstützer von Onay, einer der wenigen, die ihn immer verteidigen würden, er habe den sogar gewählt! Unterstützt wird er dabei vom Gründer und Administrator der Gruppe, der überdies ein alter Freund von ihm ist. „Da wurde ein Zustand beschrieben, der der Wahrheit entspricht“, versichert er.
Und beschreibt auch gleich, wie es dazu kam. Schon vor elf Jahren hat der Fotograf die Gruppe gegründet und die meisten nutzen sie zu harmlosen Zwecken: Schnappschüsse austauschen, in Nostalgie schwelgen, lokale Nachrichten verbreiten.
Vor etwa zwei Jahren seien die Nutzerzahlen dieser Gruppe plötzlich explodiert: Rund 93.000 Mitglieder hat sie aktuell, in Spitzenzeiten bis zu 200.000 Nutzer am Tag. Ein Video von Merkel in Hannover sei sogar einmal so viral gegangen, dass es mehr als 1,5 Millionen Aufrufe erreicht habe, sagt der Administrator stolz.
Mit der steigenden Reichweite habe sich allerdings auch die Diskussionskultur geändert: Immer mehr Leute aus dem rechten Spektrum kamen dazu und die seien nun einmal „100 Mal lauter“ als der Rest. Einschränken wolle er die öffentliche Gruppe aber nicht, „das wäre ja einknicken“, sagt er.
Beim Moderieren und Sperren verlässt er sich, zusammen mit einer Handvoll ehrenamtlicher Moderatoren, vor allem darauf, was Facebook automatisch als problematisch „flagged“ beziehungsweise was ihm von Gruppennutzern gemeldet wird. Über den hier angeklagten Kommentar hätten sie zwar diskutiert, ihn dann aber stehen lassen. „Für uns war klar, wie es gemeint war“, sagt der Administrator.
Christian H. ist unter den Beitragenden der Gruppe unter den Top fünf, wie sein Kumpel sagt. Betrachtet man seine sonstigen Posts, könnte man allerdings schon auf die Idee kommen, dass er von der aktuellen Stadtverwaltung nicht so begeistert ist.
Seine Beiträge bestehen zu 80 Prozent in Klagen darüber, was in den 80er- und 90er-Jahren alles besser war. Inklusive raunender Andeutungen wie „Vergesst nie, was sie uns genommen haben“ – wobei H. auch auf Nachfragen nicht enthüllt, wer diese „sie“ wohl sein mögen.
Alles ein großes Missverständnis?
So hundertprozentig eindeutig findet der Richter das Ganze dann auch nicht. Der Post sei unglücklich formuliert, man könne ihn so oder so verstehen, sagt er in seiner Urteilsbegründung.
Aber angeklagt war nun einmal ein Vergehen nach §140 StGB – und dieser Paragraf setzt voraus, dass jemand eine schwere Straftat belohnt oder öffentlich billigt. Das, meint der Richter, sei hier nicht mit hinreichender Sicherheit nachzuweisen. Christian H. wird freigesprochen.
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