Hausprojekt in Friedrichshain: Mieten bei den Besetzern
Eigentümer Padovicz vermietet eine Wohnung im Hausprojekt Scharni 29. Dabei steht dem Bezirk das Belegungsrecht zu.
Für die Bewohner:innen sei das vollkommen überraschend gewesen, erzählt Susanne S., Teil der Gemeinschaft des 1990 besetzten und später legalisierten Hauses. Bis dahin war man davon ausgegangen, selbst über die neuen Mitbewohner:innen zu entscheiden. Das ist auch ihr vertraglich fixiertes Recht. Doch die Rechnung erfolgte ohne ihren Vermieter: Gijora Padovicz, bekannt für seinen rabiaten Umgang mit Mieter:innen, Eigentümer und Feindbild vieler Friedrichshainer Häuser mit Besetzervergangenheit.
2001 hatte Padovicz die Scharni 29 gekauft, schon damals ein Wohnprojekt. 2006 wurde es mit Fördergeldern aus dem Programm Soziale Stadterneuerung saniert. Das Land und die Investitionsbank Berlin (IBB) gaben Geld unter drei Bedingungen: ausschließliche Vermietung an Inhaber:innen eines Wohnberechtigungsscheins, festgesetzte Mietobergrenze und ein Belegungsrecht der Bewohner:innen. Dieses hatte Padovicz durch Weigerung, einen entsprechenden Vertrag zu unterschreiben, direkt unterlaufen. Was blieb, war ein im Fördervertrag verankertes Vorschlagsrecht des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg.
Noch am Freitagmorgen teilte der Bezirk auf taz-Anfrage mit: „Bezirk und IBB gehen davon aus, dass sie ihr Benennungsrecht weiterhin ausüben.“ Eine Freigabe der Wohnung zur selbstständigen Vermietung, wie von der Hausverwaltung gefordert, habe man abgelehnt. Stattdessen habe man die Eigentümer per Brief aufgefordert, die Wohnung zur Besichtigung freizugeben. Vier Bewerber:innen aus dem Umfeld des Hauses standen bereit. Eine Antwort blieb die Padovicz-Hausverwaltung jedoch schuldig.
Wohnung vergeben
Und dann kam, was kommen musste. „Freitagmittag trafen wir dann zufälligerweise die neuen Mieter*innen im Haus bei der Wohnungsübergabe“, sagt Susanne S. Es habe sich um eine junge Familie mit Baby gehandelt. „Aber was nützt das schon, wenn sie quasi in unserem Wohnzimmer leben – und ständig auch uns fremder Besuch vorbeikommt?“, fragt sie. Zwar ist die Wohnung im ersten Stock für sich geschlossen, doch in den weiteren Etagen findet das Leben mit offenen Türen statt.
Der Bezirk hatte für einen solchen Fall erklärt: „Die IBB kann gegebenenfalls gegen die Vorgänge rechtlich vorgehen.“ Gleichzeitig habe eine Bezirksmitarbeiterin noch am Freitag mitgeteilt, dass die Hausgemeinschaft das nun wohl akzeptieren müsse, erzählt S. Doch im Haus will man die Hoffnung nicht aufgeben: „Noch kann der Bezirk oder Padovicz der Familie eine Ersatzwohnung organisieren.“
Wenn es anders kommt, bleibt den Bewohner:innen kaum mehr übrig, als sich zu arrangieren. So war es auch schon 2011. Damals wurde das Erdgeschoss, das von ihnen als Wohnzimmer und für einen Schenkladen genutzt wurde, polizeilich geräumt. Padovicz vermietete die Räume anschließend als zwei Wohnungen. Diese allerdings können betreten werden, ohne dabei in den Fluren der Hausgemeinschaft zu stehen.
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