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Hartz-IV-Kürzung aufgehobenOmas Geburtstagsgeld ist rechtens

Hartz-IV-Bezieher dürfen kleine Geldgeschenke behalten, ohne dass ihnen das Arbeitslosengeld II gekürzt wird. In welcher Höhe, bleibt aber ungeklärt.

BERLIN rtr | Hartz-IV-Bezieher dürfen kleinere Geldgeschenke behalten, ohne dass ihnen das Arbeitslosengeld II gekürzt wird. Vor dem Bundessozialgericht in Kassel setzte sich am Dienstag die Mutter dreier Kinder durch.

Sie hatten von der Oma vor fast fünf Jahren an Weihnachten und für zwei Geburtstage insgesamt 570 Euro erhalten. Das Jobcenter des Landkreises Leipzig sah darin Einkommen und zog dies teilweise vom Arbeitslosengeld II ab. Vor dem Bundessozialgericht verzichtete das Jobcenter nun auf seine Forderung. Dadurch wurde der Rechtsstreit ohne Urteil beendet.

Zum Einlenken des Jobcenters kam es durch den Hinweis der Richter auf die seit dem 1. April 2011 veränderte Rechtslage. Seither ist per Gesetz geregelt, dass Geschenke in geringer Höhe von den Jobcentern nicht als Einkommen angerechnet werden. Die genaue Höhe ist dort nicht festgelegt. Als Grenze nehmen die Jobcenter bei Zahlungen an Minderjährige in der Praxis Monatsbeträge von bis zu 30 Euro. Somit wird laut Bundesagentur für Arbeit beispielsweise ein monatliches Taschengeld von 20 Euro der Oma für einen Enkel nicht angerechnet.

Vor dem Bundessozialgericht kam es nicht zu einer Entscheidung der Frage, in welcher Höhe Geldgeschenke verschont bleiben. Die Linkspartei sprach dennoch von einer "menschlichen Entscheidung". "Dass Kinder sich nun Wünsche erfüllen dürfen, ohne dass Eltern und Großeltern gesetzliche Regelungen umgehen müssen, war längst überfällig", erklärte Vizeparteichefin Katja Kipping.

In den vorherigen Instanzen hatte das Jobcenter noch Recht bekommen. Während das Sozialgericht Leipzig nur eine teilweise Rückforderung zuließ, hatte das Sächsische Landessozialgericht entschieden, die Geldgeschenke müssten in voller Höhe abgezogen werden.

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4 Kommentare

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  • IN
    Ihr Name lemmy54

    Warum macht sich hier Gedanken über Hartz4?Zuviel geld zuwenig Geld!!Eine einzelperson bekommt ob er je mal was dafür getan hat oder nicht Geldleistung,höhe ca. 370€, Ehefrau * ca.350€ + Miete ca.350€ + Heizung ca. 120€ zusammen ca.1190€ zuzüglich diverser sachleistung.

    Ein Alg1 Emfänger, 35Jahre Geklebt+Arbeitsl.-Versich. Bezahlt Verheiratet bekommt 60%vom durchschnittslohn

    bei vormals 2200€netto, 1330€ALg1. DAS IST VERFASSUNGSWIDRIG,und nicht solche Hatz4summen fürs nichtstun.

    Mit freundlichen Grüßen

    ein stinkiger Steuerzahler

    • Arne Babenhauserheide

      @Ihr Name lemmy54:

      Wieso nach Hartz4 treten statt für mehr ALG1 streiten?

  • C
    Celsus

    Die Entscheidung wurde bewusst und breit gestreut in die Öffentlichkeit gebracht. Allerdigns ist sie wirklich nicht mehr als eine Einzelfallentscheidung, die wohl eher wegen formaler Fehler bei der Rückforderung erging, als dass es grundsätzlich Hartz IV-Empfängern so gehen würde. Entgegen dem, was bei der Bevölkerung jetzt ankam, ist es ja genau umgekehrt! Meist werden die bekannt gewordenen Schenkungen wirksam angerechnet.

  • HM
    Hab mal ne Frage

    Und woher weiß das Jobcenter von dem Geld?

    Sorry, wer so (blöd, mies?) drauf ist, dass Geburtstagsgeld seiner Kinder auf´s (das eigene?) Konto einzuzahlen, der hat etwas nicht verstanden.