Handelsvertrag mit Großbritannien: Der Teufel steckt im Detail

Die EU und Großbritannien haben sich auf einen Deal geeinigt. Was das im Einzelnen für Reisende, Studierende und Geschäftsleute bedeutet.

Zwei Männer stehen auf einem Boot und blicken in die Kamera. Im Hintergrund ist das Meer.

Dieser französischen Fischer dürfen vorerst auch in britischen Gewässern arbeiten Foto: Pascal Rossignol/reuters

Der Vertrag, auf den sich die Europäische Union und das Vereinigte Königreich jetzt geeinigt haben, besteht aus einem Freihandelsvertrag, einem Abkommen über polizeiliche und juristische Zusammenarbeit, einem Rahmen zur Klärung von Streitfragen sowie einer Reihe gemeinsamer Erklärungen. Er tritt am 1. Januar zunächst provisorisch in Kraft, weil er noch nicht ratifiziert ist.

Er ergänzt den Austrittsvertrag vom Oktober 2019, der den Austritt Großbritanniens aus der EU am 31. Januar dieses Jahres ermöglichte und in dem die fortdauernde Gültigkeit bestehender Bürgerrechte, das Offenhalten der nord­irischen Grenze zu Irland sowie noch offene finanzielle Verpflichtungen geregelt sind. Hier die wichtigsten Punkte aus dem Handelsvertrag, der 1.246 Seiten umfasst:

Handel

Großbritannien verlässt EU-Binnenmarkt und EU-Zollunion, aber der Warenhandel zwischen Großbritannien und der EU bleibt zoll- und quotenfrei. Großbritannien exportierte vergangenes Jahr Güter im Wert von 274 Milliarden Pfund in die EU-Staaten und importierte Güter im Wert von 341 Milliarden, rund die Hälfte des internationalen Warenverkehrs in britischen Häfen. Doch es wird Ausfuhrerklärungen und Grenzkontrollen geben, da die EU britische Produktstandards nicht mehr pauschal anerkennen wird, was vor allem britische Lebensmittelexporte trifft und Güter oder Komponenten aus anderen Drittstaaten eigenen Regeln unterliegen. Registrierte regelmäßige Im- und Exportunternehmen werden von bestimmten Kontrollen ausgenommen. Der Handel mit Dienstleistungen – Finanzdienstleistungen, Tourismus, Ausübung bestimmter Berufe – ist nicht so stark liberalisiert.

Wettbewerb

Großbritannien muss nicht, wie ursprünglich von der EU verlangt, bestehende und zukünftige EU-Regeln einhalten. Es darf aber nicht hinter die Ende 2020 geltenden EU-Regeln im sozialen und ökologischen Bereich zurückfallen. Beide Seiten können vor den Gerichten der jeweils anderen Seite Klage wegen Verletzung von Standards einreichen. Dies gilt nicht nur für soziale und ökologische Standards, sondern auch für staatliche Beihilfen – wobei Beihilfen aufgrund einer Notlage, etwa Covid-19, ausgenommen sind. Nach vier Jahren wird geprüft, ob das alles funktioniert.

Streitschlichtung

Ein „Partnerschaftsrat“ mit je drei Mitgliedern jeder Seite und einer paritätischen Doppelspitze behandelt Streitigkeiten, Fragen der Auslegung des Vertrags und mögliche Vertragsänderungen. Seine Arbeitssprache ist Englisch. Er trifft sich mindestens einmal jährlich, abwechselnd in Brüssel und London, kann Arbeitsgruppen einsetzen und auch Strafzölle verhängen, wenn er der Beschwerde einer Seite stattgibt, dass die Gegenseite die Wettbewerbsbedingungen untergraben hat – ursprünglich wollte die EU dies dem Europäischen Gerichtshof vorbehalten. Dies gilt nicht nur für soziale und ökologische Standards, sondern auch für staatliche Beihilfen. Auch hier soll nach vier Jahren geprüft werden, ob alles wie geplant funktioniert.

Fisch

Die EU-Fischereipolitik gilt in britischen Gewässern noch bis Mitte 2026. Die EU-Fangquoten sollen dabei von derzeit etwa 41 Prozent des Gesamtwerts auf 35 Prozent im Jahr 2021 und 31 Prozent im Jahr 2026 sinken. Danach erst gibt es jährliche Verhandlungen, wie die EU sie mit anderen Drittländern führt. Sollte Großbritannien die EU-Fangrechte dabei weiter reduzieren, kann die EU Strafzölle verhängen.

Reisen

Für Kurzreisen und Aufenthalte von unter 90 Tagen brauchen Reisende aus der EU und aus Großbritannien kein Visum, darüber hinaus allerdings schon sowie auch bei einem Aufenthalt von insgesamt mehr als 90 Tagen in einem 180-Tage-Zeitraum. All dies erfordert Reisepässe; Personalausweise werden nicht mehr genügen. Für mögliche EU-Neumitglieder gilt die Visafreiheit in Großbritannien nicht automatisch. Eine Regelung zur Übernahme medizinischer Kosten durch das Heimatland wie bisher ist zu­gesagt, aber noch nicht ausgearbeitet. ­Autofahrer werden zukünftig einen internationalen Führerschein brauchen. Für britische Haustiere wird der EU-Heimtierausweis ungültig.

Studieren und arbeiten

Ein Studium in England, Schottland, Wales oder Nordirland wird für Studierende aus der EU teurer: Künftig werden sie ein Visum vorweisen und anders als bisher in der Regel wie alle anderen ausländischen Studierenden auch die hohen internationalen Studiengebühren zahlen müssen. Zu Ende geht auch Großbritanniens Teilnahme am Erasmus-Programm, das mit Stipendien ein Auslandsstudium in der EU ermöglicht – es ist nicht unter den EU-Programmen, für die eine weitere britische Teilnahme vereinbart ist und zu denen beispielsweise die Forschungskooperation „Horizon“ sowie Euratom gehören. Die bestehende automatische gegenseitige Anerkennung von Berufsabschlüssen bleibt auf bestehende Abschlüsse beschränkt. Ebenso gelten Bürgerrechte und Sozialleistungen für EU-Migranten in Großbritannien und umgekehrt nur für bestehende Migranten weiter; dies wurde bereits 2019 vereinbart.

Justiz und Polizei

Das Abkommen erlaubt hier eine verhältnismäßig enge Zusammenarbeit. Konkret wird es eine Zusammenarbeit der britischen Behörden bei den Agenturen Europol und Eurojust geben – das Vereinigte Königreich kann die Regeln der Sicherheitseinrichtungen aber nicht wie ein EU-Land mitgestalten. Großbritannien hat weiter Zugriff auf die EU-Datenbank zur Fluggastdaten-Speicherung, es gibt Kooperation bei DNA-Proben und Fingerabdrücken sowie Fahrzeugzulassungsdaten. Gleichzeitig verliert das Land Zugriff auf andere EU-Datenbanken wie das Schengener Informationssystem (SIS II), in dem unter anderem zur Fahndung ausgeschriebene Personen gespeichert werden.

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