Hamburger Senat macht in Immobilien: Dämpfer für Spekulanten
Um dem Druck der Investoren etwas entgegenzusetzen, will die rot-grüne Stadtregierung ihre Eingriffsmöglichkeiten auf dem Wohnungsmarkt stärker nutzen.
Nach einer Analyse der Immobilienportals Immowelt sind die Neuvermietungsmieten in Hamburg in den vergangenen zehn Jahren um 49 Prozent gestiegen. Berücksichtigt hat das Portal die vermehrt nachgefragten unter den inserierten Wohnungen. Unter den Städten mit mindestens 500.000 Einwohnern ist der Anstieg in Hamburg der fünftstärkste.
Nach den Recherchen von Correctiv hat der Senat den boomenden Immobilienmarkt selbst genutzt, um den städtischen Haushalt zu päppeln. 2011 bis 2017 hat er Grundstücke im Wert von rund einer Milliarde Euro verkauft, 61 Prozent davon an Privatpersonen und Unternehmen. Auf diesen Flächen sind demnach zwar rund 17.600 Wohnungen geplant, allerdings hat der Senat mit dem Verkauf seine Einflussmöglichkeiten für die Zukunft aufgegeben.
Um auf den starken Anstieg der Mieten und Bodenpreise zu reagieren, hat Die Linke in der Bürgerschaft bereits vor einem Monat eine „gemeinwohlorientierte Grundstücks- und Bodenpolitik“ gefordert: Der Senat möge seine Grundstücke in Zukunft nicht mehr verkaufen, sondern durch Vergabe eines Erbbaurechts verpachten.
Das Erbbaurecht bietet die Möglichkeit, ein Grundstück zu bebauen, ohne es zu besitzen.
Dazu verpachtet der Eigentümer das Grundstück dem Bauherrn für lange Zeit, in der Regel für 60 bis 99 Jahre.
Der Bauherr bezahlt eine Pacht, die sich am Grundstückswert orientiert.
Eigentümer der Gebäude ist der Bauherr. Er kann sie ebenso weiterverkaufen oder verschenken wie das Erbbaurecht.
Nach Ablauf der Pachtzeit wird das Erbbaurecht in der Regel verlängert.
„Wer eine langfristige Stadtentwicklung betreiben möchte, muss auch noch in Jahrzehnten die Möglichkeit haben, auf stadteigene Flächen zurückgreifen zu können“, heißt es in dem Antrag. Um langfristig bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, sollten solche Grundstücke im Übrigen nur an gemeinwohlorientierte Akteure vergeben werden.
Jetzt sieht es so aus, als würde die Regierungskoalition auf diesen Zug aufspringen wollen. „In Zukunft sollten mehr städtische Flächen, wo es sinnvoll ist, im Erbbaurecht vergeben werden“, sagt Stadtentwicklungssenatorin Dorothee Stapelfeldt (SPD). Damit könne die Stadt städtebaulich ihre sozial- und wohnungspolitischen Ziele verfolgen.
Der Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), in dem die gemeinwohlorientierten Unternehmen organisiert sind, äußerte Verständnis für diese Überlegungen. „Der VNW begrüße alle Maßnahmen, die der Spekulation mit Baugrundstücken einen Riegel vorschieben“, sagt Verbandsdirektor Andreas Breitner. Für Unternehmen, die langfristig bezahlbare Mieten zusagten, müssten allerdings Ausnahmen möglich sein.
Ebenfalls begrüßt hat der VNW, dass der Senat Anfang November zum ersten Mal seit Langem sein Vorkaufsrecht ausgeübt hat. Auf St. Pauli verhinderte er den Verkauf eines Altbaus, weil es nicht gelang, den Käufer auf die Ziele der dort geltenden Sozialen Erhaltungsverordnung zu verpflichten. Diese soll verhindern, dass die angestammte Wohnbevölkerung durch Leute mit viel Geld verdrängt wird.
„Wer mit Modernisierungsmaßnahmen ohne Baugenehmigung Menschen aus ihrer Wohnung vertreibt, ist kein sozial verlässlicher Partner“, rechtfertigte der Grünen-Abgeordnete Olaf Duge die Entscheidung in der Bürgerschaft. Sechs weitere Vorkäufe in Ottensen, dem Schanzenviertel und St. Pauli seien in Vorbereitung. Für künftige Ankäufe habe der Senat Geld zurückgelegt.
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