Hamburger Alkoholverbotszone ausgeweitet: Verdrängung statt Hilfe
Die Alkoholverbotszone am Hamburger Hauptbahnhof wird vergrößert. Straßensozialarbeiter:innen warnen, dass ihre Arbeit so unmöglich wird.
Gefahrenort, Brennpunkt, Endstation: Der Hamburger Hauptbahnhof wird in viele Schreckensgewänder gekleidet und ist als Schmelztiegel der Gesellschaft immer wieder Anlass für politische Diskussionen und neue Vorschriften. So auch jetzt: Ab August soll jetzt die Alkoholverbotszone im und rund um den Bahnhof verdreifacht werden.
Menschen, die ihre Tage im Bahnhofsviertel verbringen, auf der Straße leben und suchtkrank sind, können sich also ab August nicht mehr dort aufhalten, ohne eine Strafe befürchten zu müssen. Künftig gilt das Verbot auch auf dem Hansaplatz, vom Anfang des Steindamms fast bis zum U-Bahnhof Lohmühlenstraße und auf dem Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB). Die Ausgehmeile Lange Reihe bleibt ausgenommen.
Bislang war es nur im direkten Umfeld des Hauptbahnhofs und im Gebäude selbst verboten, Alkohol zu trinken. Der Hamburger Senat hoffte auf diese Weise, Gewalt, Drogenkriminalität, Ordnungsstörungen und das Unsicherheitsgefühl im öffentlichen Raum zu reduzieren.
In der Pressemitteilung des Senats heißt es, bereits das jetzige Alkoholverbot am Hauptbahnhof habe Wirkung gezeigt. Die Straftaten im Stadtteil St. Georg, in dem der Hamburger Hauptbahnhof liegt, seien im letzten Jahr um 5,9 Prozent gesunken. Auf taz-Anfrage schreibt die Innenbehörde jedoch, dass die Belastung für die Anwohnenden im erweiterten Umfeld des Hauptbahnhofs weiterhin hoch sei und es zu einer Vielzahl von Straftaten unter Alkoholeinfluss komme.
Soziale Arbeit lebt vom Vertrauen
Deniz Çelik, innenpolitischer Sprecher der Linksfraktion in der Bürgerschaft, kritisiert das scharf: „Der Senat weitet seine Verbotspolitik aus und verkauft Verdrängung als Sicherheit und die Ärmsten in dieser Stadt werden kriminalisiert.“
Auch die Diakonie Hamburg, die mit der Bahnhofsmission oft erste Ansprechpartnerin für suchtkranke und obdachlose Menschen am Hauptbahnhof ist, warnt vor einer Ausweitung der Alkoholkonsumverbotszone: „Unsere Straßensozialarbeitenden haben mir immer wieder davon berichtet, dass sie ihre Klient:innen schon jetzt nicht mehr an ihren angestammten Plätzen angetroffen haben“, sagt Peter Ogon vom Diakonie-Hilfswerk in Hamburg.
Weiter mahnt er, Sozialarbeit lebe davon, dass Kontakt hergestellt und Vertrauen aufgebaut werden könne. Wenn Menschen im öffentlichen Raum keinen Ort fänden, an dem sie sein dürften, sei soziale Arbeit nicht möglich.
Die Sozialbehörde sagt auf taz-Anfrage: „Wir erwarten nicht, dass die Ausweitung der Alkoholkonsumverbotszone lediglich zu einer Verlagerung der Problemlagen führt.“ Die Maßnahme sei Teil eines Gesamtkonzepts aus Sicherheit, Suchthilfe und sozialer Unterstützung, koordiniert durch einen Social Hub.
Bundesarbeitsgemeinschaft Straßensozialarbeit
Der Social Hub soll die Hamburger Straßensozialarbeit neu ausrichten und als Schnittstelle aller Akteure am Hauptbahnhof agieren. Er soll also Suchtberatung, Jobcenter, DB-Sicherheit, Bezirksamt-Mitte und Straßensozialarbeit koordinieren.
Was zunächst wie ein sinnvoller Gedanke wirkt, bietet Behörden gleichzeitig die Möglichkeit, in Straßensozialarbeit einzugreifen und sie für ordnungspolitische Ziele zu instrumentalisieren. In einer Stellungnahme aus dem August 2025 warnen die Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Streetwork und der Verein Mobile Jugendarbeit: „Dies ist eine Verschiebung vom Recht auf Hilfe zur Pflicht zur Veränderung. Sie rückt Straßensozialarbeit in die Nähe von Kontrolle und Disziplinierung.“
Die frisch aufgepustete Alkoholverbotszone und der Social Hub sind aber nur Teil eines Rundumschlages des Hamburger Senats. Ein ganzes Maßnahmenpaket soll die Lage am Hauptbahnhof verändern. Ein zusätzlicher restriktiver Hebel ist die Koordinierungsstelle von Polizei Hamburg, Amt für Migration und Bundespolizei (Kostars), die ihre Arbeit bereits im November vergangenen Jahres aufgenommen hat.
Ziel von Kostars ist es, sogenannte „besonders auffällige Ordnungsstörer“ und Straftäter ohne Aufenthaltsrecht in Deutschland auszuweisen. Welches Verhalten eine Person genau zu einem „besonders auffälligen Ordnungsstörer“ macht, bleibt unklar.
Mehr Abschiebungen zu erwarten
Der Konsum von Alkohol am Hauptbahnhof wird meist mit einer Ordnungsstrafe von 40 bis 200 Euro geahndet. Kommt eine Person einem Platzverweis nicht nach, kann das als Hausfriedensbruch gewertet werden und gilt als Straftat. Passierte dies häufiger, würde man sich den Regelungen der Kostars nach bereits als „besonders auffälliger Ordnungsstörer“ qualifizieren.
Wenn jetzt also die Fläche zunimmt, auf der der Konsum von Alkohol Ordnungsstrafen und Platzverweise nach sich ziehen kann, könnte auch die Zahl der potenziellen Verurteilungen und Rückführungen steigen. Seit November 2025 wurden durch Kostars bereits 30 Straftäter und sogenannte Ordnungsstörer aus dem Bereich Hauptbahnhof und St. Georg abgeschoben.
Auch die KI-gestützte Kameraüberwachung des Hachmann- und Hansaplatzes soll von 16 auf 28 Kameras aufgestockt werden. Die Kameras zeichnen bereits seit Juni 2025 Menschen auf und verwandeln ihre Bilder in Strichmännchen. Deren Bewegungen werden dann live auf verdächtiges Verhalten hin analysiert. Meint die KI eine potenzielle Straftat zu erkennen, löst sie Alarm aus.
Auf taz-Anfrage schreibt die Innenbehörde, es habe während der mehr als 365 aufgezeichneten Tage lediglich 18 polizeilich relevante Auslösungen gegeben. Die Zahl der tatsächlichen Verurteilungen werde im Rahmen des Projekts nicht erhoben. Trotzdem wird die Anzahl der Kameras nun fast verdoppelt.
Alkoholverbotszonen gibt es auch in anderen Städten. In Freiburg hatte schon 2009 ein Jura-Doktorand gegen das Verbot geklagt und gewonnen. Die Begründung: Dieser Eingriff in die Freiheitsrechte müsse voraussetzen, dass jeder, der Alkohol trinkt, auch gewaltbereit ist. Da das natürlich nicht der Fall sei, habe das Gesetz keinen Bestand.
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