Hamburg plant Gesetz gegen Airbnb: Zuhause entfremdet
Durch Airbnb verknappt sich ohnehin schon zu wenige Wohnraum in Städten. Der Hamburger Senat will jetzt das Wohnraumschutzgesetz verschärfen.
Was Tarik macht, ist legal. Das Wohnraumschutzgesetz sieht vor, dass die gewerbliche Vermietung der Hauptwohnung maximal 50 Prozent der Gesamtwohnfläche in Anspruch nehmen oder die gesamte Wohnung maximal sechs Monate pro Jahr vermietet werden darf. Nur so kann man davon ausgehen, dass der Wohnraum nicht zweckentfremdet wird.
Aber ob sich die privaten Vermieter*innen daran halten, ist schwer zu kontrollieren. Der Hamburger Senat plant ein neues Gesetz, welches die illegale Vermietung von Wohnraum eindämmen soll. Vermieter*innen sollen demnach künftig ihr touristisches Angebot registrieren lassen und die Nummer auf den Buchungsplattformen angeben. Außerdem soll die Vermietung von Wohnungen auf zwei Monate pro Jahr begrenzt werden. Wann das Gesetz in Kraft tritt und welche weiteren Änderungen geplant sind, kann Barbara Ketelhut, Pressesprecherin der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, noch nicht sagen. „Wir sind in Bewegung und führen Gespräche mit AirBnB, denn ein passendes Gesetz liegt auch in deren Interesse“, sagt sie. Mitarbeiter, die sich die Inserate auf den Websites genauer anschauen, gebe es schon jetzt, die Zahl der Kontrolleure solle noch erhöht werden.
Grundsätzlich entspricht ein solches Vorhaben auch den Vorstellungen der Mietervereine. Siegmund Chychla, Geschäftsführer des Mietervereins zu Hamburg, würde jedoch weitergehen – im Zweifel müssten hohe Bußgelder verhängt werden, sagt er: „Man muss Präzedenzfälle schaffen.“ Bisher sei die Chance, dass die Stadtverwaltung von illegaler Zweckentfremdung erfahre, höchst gering. Dass in Hamburg 30.000 bis 35.000 bezahlbare Wohnungen fehlten, sieht Chychla in direktem Zusammenhang mit Onlineportalen wie AirBnB. Für ihn verstößt die gewerbliche Untervermietung gegen den Wohnraumschutz in Hamburg.
Zwei bis drei Millionen Übernachtungen pro Jahr
Laut der Plattform gibt es aktuell 5.395 AirBnB-Gastgeber*innen und 6.260 AirBnB-Unterkünfte in Hamburg. Das Zweckentfremdungsverbot für Wohnraum gilt hier seit 1971. Eine Wohnung gilt als zweckentfremdet, wenn sie nicht zum Wohnen genutzt wird. „Aber in Hamburg ist der Begriff sehr weit gefasst“, sagt Chychla. Zudem gebe es kaum eine Überwachung.
Die illegale Vermietung von Wohnraum geht nicht nur zulasten von Wohnungssuchenden. Auch das Hotelgewerbe leide erheblich darunter, sagt Franz Klein, Präsident des Hotel- und Gaststättenverbandes Dehoga. „Was AirBnB-Vermieter machen, ist eine erhebliche Wettbewerbsverzerrung zulasten der Hoteliers“, sagt er. Viele Auflagen wie zum Brandschutz, zur Meldepflicht, aber auch zur Zahlung der Kur- und Tourismustaxe müssen AirBnB-Anbieter*innen nicht erfüllen.
Der Bremer Senat hat am 26. Juni eine Verschärfung des Gesetzes gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum durchgesetzt: Anbieter*innen dürfen ihre Wohnungen nur noch maximal 90 Tage im Jahr auf Homesharing-Plattformen vermieten, zudem müssen die Einnahmen versteuert und eine Tourismusabgabe gezahlt werden.
In Niedersachsen soll das Verbot der Zweckentfremdung neu geregelt werden: Nur noch acht Wochen soll der erlaubte Zeitraum für eine Vermietung betragen. Kommunen sollen aber in Ausnahmefällen davon abweichen dürfen.
In Schleswig-Holstein gibt es keine landesweite Zweckentfremdungsverordnung. Auf kommunaler Ebene kann es aber Einschränkungen geben.
Klein schätzt, dass zwischen zwei und drei Millionen AirBnB Übernachtungen im Jahr in Hamburg stattfinden. Die Plattform selbst gibt dazu keine Zahlen heraus. Laut Klein haben viele Hamburger*innen inzwischen einen gewissen Unmut entwickelt über zu viele Urlauber*innen in ihren Wohngegenden, was nicht zuletzt an AirBnB liege. Die geplante Registrierungspflicht für AirBnB-Anbieter*innen begrüßt er.
Tarik Horak ist sich nicht sicher, ob er das Zimmer seiner Wohnung weiterhin vermietet, wenn eine Registrierungspflicht in Kraft tritt. „Wenn es anfängt, kompliziert zu werden, lasse ich es“, sagt er. Sein Vermieter wisse zwar von Horaks Aktivität auf AirBnB, dennoch könne er sich vorstellen, dass er Einwände gegen die Vermietung habe könnte, falls er herausfände, wie viel Gewinn Horak damit macht: „Wenn ich zwei Zimmer vermieten würde, wäre ich locker bei 1.500 Euro im Monat. Mein Vermieter fragt sich dann, warum er die Wohnung nur für 1.000 Euro vermietet.“ Eine Untervermietung an Studierende kann er sich allerdings nicht vorstellen. „Ich habe das schon ein paar Mal versucht, aber die musste ich nach einem halben Jahr rauswerfen, weil die nichts auf die Kette kriegen und nicht wissen, wie die Welt funktioniert“, sagt er.
* Name geändert
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