Illegale Ferienwohnungen in Berlin: Bezirk gegen Konzern, Runde 2

Viele Anbieter von Ferienwohnungen melden diese nicht an. Pankow will in einem Berufungsverfahren Airbnb zur Auskunft über illegale Anbieter verpflichten.

Schlüssel mit Airbnb-Anhänger

Wenn das mal nicht eine illegale Ferienwohnung ist… Foto: dpa

Berlin taz | Das im August nach dreimonatiger Übergangsfrist in Kraft getretene Gesetz über die Zweckentfremdung von Wohnraum ist klar: Anbieter von Ferienwohnungen müssen sich diese vom Bezirksamt genehmigen lassen. Sie erhalten eine individuelle Registriernummer, die sie in einem Inserat sichtbar angeben müssen.

Dennoch haben seit Mai maximal einige Hundert Betreiber in den Innenstadtbezirken versucht, die Vermietung einer Ferienwohnung zu beantragen, viele davon erfolglos. Eine aktuelle Anfrage der taz an die Bezirksämter ergab: In Neukölln wurden in den vergangenen fünf Monaten 124 Anträge gestellt, von denen nur 47 positiv beschieden wurden. In Pankow gingen 266 Anträge ein, genehmigt wurden 147. In Charlottenburg-Wilmersdorf wurde die Hälfte der 100 Anträge genehmigt.

Als Ferienwohnungs-Hotspots kommen die Bezirke Mitte und Friedrichshain-Kreuzberg hinzu. 190 und 145 Anträge wurden hier bis August gestellt. Gegenüber mindestens 20.000 Wohnungen, die in den fünf Bezirken als Ferienwohnungen angeboten werden, sind das verschwindend geringe Zahlen.

Auf der Seite des größten Ferienwohnungsportals, Airbnb, finden sich weiterhin viele Anzeigen ohne Registriernummer. Nicht zwangsläufig steht hinter diesen eine illegale Ferienwohnung, doch die Vermutung liegt nahe. Eine noch nicht veröffentlichte Ausführungsvorschrift, die der Senat demnächst dem Zweckentfremdungsverbotsgesetz hinzufügt, definiert nun erstmals verbindliche Strafen: 1.000 Euro für erstmalige Verstöße, 2.000 Euro im Wiederholungsfall.

Hauptserver in Irland

Ein Problem für die Bezirke besteht jedoch darin, diejenigen ausfindig zu machen, die hinter einer Anzeige stehen. Aus dem Haus von Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke) heißt es auf Anfrage: „Airbnb beruft sich auf irisches Recht, weil der Hauptserver für Europa in Irland steht, und gibt die Daten der einzelnen Personen nicht heraus.“ Eine Möglichkeit, gleich gegen Airbnb vorzugehen, sieht der Senat nicht.

Der Bezirk Pankow hatte dagegen von Airbnb Auskunft zu einer Anbieterin einer Wohnung in Prenzlauer Berg verlangt. Im März hatte sich der Konzern dagegen vor dem Verwaltungsgericht erfolgreich zur Wehr gesetzt. Zuständig sei der Mutterkonzern in Irland. Der rückt aber an deutsche Behörden keine Daten heraus.

Pankow argumentiert dagegen: Eine überzeugende Begründung, warum Airbnb Deutschland mit Sitz in Berlin nicht für die Angebote auf dem deutschen Markt zuständig sein sollte, fehle. Auch ein von der Linksfraktion in Auftrag gegebenes Gutachten des Wissenschaftlichen Parlamentsdienstes sieht Airbnb in der Verantwortung. Das Bezirksamt hat ein Berufungsverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht angestrengt. In den nächsten Monaten wird es erneut zu einer Verhandlung kommen. Die Linke-Abgeordnete Katalin Gennburg fordert vom Senat finanzielle Unterstützung für die Bezirke, damit sie Gerichtsprozesse erfolgreich führen können.

Eine Entscheidung, die Airbnb verpflichtet, Auskunft über die Inserate zu erteilen, wäre die Grundlage dafür, den Konzern auch finanziell zur Rechenschaft zu ziehen. Erst dann könnten „ordnungswidrige Anzeigen“ beanstandet werden. Das Gesetz sieht vor, „Diensteanbieter im Sinne des Telemediengesetzes“ zu bestrafen, wenn sie diese auf Verlangen der Behörden nicht von ihnen Internetseiten entfernen – Strafe bis zu 250.000 Euro.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.