Haftbefehle gegen Taliban-Führer: Afghanistans Frauenpolitik soll in Den Haag vor Gericht
Der Internationale Strafgerichtshof macht Haftbefehle gegen Taliban-Führer in Afghanistan öffentlich. Es geht um deren Umgang mit Frauen und Mädchen.
taz/rtr Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag wirft der Führung der militant-islamistischen Taliban-Regierung Afghanistans Verfolgung der Zivilbevölkerung aus geschlechtsspezifischen Gründen sowie weitere Völkerrechtsverbrechen vor. Dies geht aus am Montag veröffentlichten Details zu bereits im vergangenen Jahr ausgestellten Haftbefehlen gegen vier Taliban-Führer hervor.
Die zuständige Vorverfahrenskammer hatte am 8. Juli 2025 Haftbefehl gegen Afghanistans Taliban-Staatschef Haibatullah Akhundzada sowie Afghanistans Obersten Richter Abdul Hakim Haqqani erlassen. Am 9. September 2025 ergingen weitere Haftbefehle gegen Bildungsminister Habibullah Agha und gegen Hochschulminister Neda Mohammad Nadim.
Diese vier Haftbefehle werden nun öffentlich gemacht. Zur Begründung erklärten die Richter, die Existenz der ersten zwei Haftbefehle sei ohnehin bekannt und die vollständige Offenlegung sei geeignet, weitere Verbrechen zu verhindern, Öffentlichkeit und Opfer zu informieren sowie internationale Kooperation mit dem Gericht zu befördern.
Vorgeworfen wird den Taliban-Führern, seit 2021 in Afghanistan eine Regierungspolitik umgesetzt zu haben, die zu schweren Verletzungen der Grundrechte der Zivilbevölkerung geführt habe. Während die Taliban strenge Regeln für die gesamte Bevölkerung erlassen hätten, würden sie gezielt Frauen und Mädchen ins Visier nehmen, indem sie ihnen das Recht auf Bildung, freie Meinungsäußerung und Bewegungsfreiheit verweigerten.
Die Taliban wiesen die Vorwürfe zurück. Der Sprecher der Taliban-Regierung, Zabihullah Mujahid, erklärte am Montag auf X, Afghanistan erkenne kein internationales Gericht an und unterliege ausschließlich dem islamischen Recht, insofern sei die Erklärung dieses „sogenannten“ Gerichts belanglos. „Glücklicherweise haben die Führer des Islamischen Emirates Afghanistan keine Tat begangen, die sie der Festnahme oder Bestrafung durch irgendein Gericht aussetzt“, fügte Zabihullah hinzu.
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