Guttenberg gegen „Bunte“: Grober Unsinn
Die „Bunte“ schreibt über Karl-Theodor zu Guttenberg und seine „Millionengeschäfte im Steuerparadies“. Und das darf sie auch.
Tief war der Fall des Karl-Theodor zu Guttenberg. Einst vielversprechendes Sternchen am CSU-Polit-Himmel, floh er nach der Plagiatsaffäre um seine Doktorarbeit 2011 für ein „politisches Sabbatical“ samt Familie in die USA. Arbeitet nun für eine Beraterfirma, ließ Gras über die Sache wachsen.
Doch wie der Begriff „Sabbatical“ schon sagt, ist eine Rückkehr intendiert. Guttenberg vermisst die gute alte Heimat, seine Partei, die ihm immer noch „sehr nahe ist“, und natürlich die Macht. Doch er hatte sein Gesicht verloren, da ist eine Rückkehr natürlich schon mit etwaigen Hindernissen verbunden.
Dementsprechend bittet ihn CSU-Chef Horst Seehofer, erst leise und dann immer lauter werdend, nun schon seit etwa zwei Jahren um eine Rückkehr zu der bayerischen Partei. „Ich möchte, dass er sich Stück für Stück wieder einfädelt in die CSU“, sagt er über Guttenberg. Bei allen parteiinternen Machtspielchen und -kämpfchen fände das Seehofer natürlich schon sehr praktisch, sich einen gefallenen Engel zurück zu holen, der dann in seiner Schuld stünde.
Guttenberg klagt gegen „Bunte“
Andere scheinen da mit Guttenberg aber nicht ganz so nachsichtig zu sein. Zum Beispiel die Zeitschrift Bunte. Das Blatt, in dessen Gunst Guttenberg früher einmal stand, hatte auf seinem Titelblatt jüngst einen Neben-Aufmacher mit dem Titel: „Karl-Theodor zu Guttenberg: Millionen-Geschäfte im Steuerparadies“.
Guttenberg klagte daraufhin gegen das Blatt – er mache keine Millionen-Geschäfte in Steuerparadiesen – und verlangte Gegendarstellungen. Zwar ist er seit seinem politischen Fall in den USA für eine Beraterfirma tätig und diese habe Vereinbarungen mit dem US-Bundesstaat Delaware geschlossen – besagte „Steueroase“. Aber deswegen würde er ja noch lange nicht selbst dort Geschäfte abschließen.
Am Donnerstagmorgen wurden dem Ex-Minister diese Gegendarstellungen nun vom Landgericht München verweigert. Es handle sich, so Richter Peter Lemmers, zwar um „groben Unsinn“, aber nicht um eine „Tatsachenbehauptung“. Dementsprechend könne es auch keine Gegendarstellungen geben.
Vielleicht wird sich das Comeback für Guttenberg ja doch etwas schwieriger gestalten, als geplant. Es scheinen ihm jedenfalls nicht alle so wohl gesonnen zu sein, wie der CSU-Chef aus Bayern.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Exklusiv: RAF-Verdächtiger Garweg
Meldung aus dem Untergrund
Anschlag in Magdeburg
„Eine Schockstarre, die bis jetzt anhält“
Wirbel um KI von Apple
BBC kritisiert „Apple Intelligence“
Russische Männer auf TikTok
Bloß nicht zum Vorbild nehmen
Streit um Russland in der AfD
Chrupalla hat Ärger wegen Anti-Nato-Aussagen
Klimakiller Landwirtschaft
Immer weniger Schweine und Rinder in Deutschland