Grüne präsentieren Einwanderungsgesetz: Die Besten sollen bleiben
Die Grünen stellen ihren Entwurf für ein Einwanderungsgesetz vor. Der Clou ist eine „Talentkarte“, mit der Ausländer auf Jobsuche gehen.
Von einem „Paradigmenwechsel“ sprach der grüne Bundestagsabgeordnete Volker Beck. Migration sei „kein Problem, vor dem man sich schützen muss“. Es gehe darum zu zeigen, „dass wir ein weltoffenes Land sind“. Wenn auch nicht für jeden und jede: Adressaten grüner Willkommenskultur sind jene Menschen, die von der deutschen Wirtschaft gebraucht werden. Erklärtes Ziel der Grünen ist es, den Bedarf an qualifizierten Fachkräften zu decken.
Wie bei dem Gesetzentwurf, den die SPD im vergangenen Herbst vorgelegt hat, steht daher auch bei ihnen ein Punktesystem nach kanadischem Vorbild im Zentrum.
Wie hoch der Fachkräftebedarf ist, welche und vor allem wie viele Ausländer dementsprechend pro Jahr kommen dürfen, soll nach Vorstellungen der Grünen eine unabhängige Einwanderungskommission ermitteln. Zu den besonders zu berücksichtigen Kriterien zählen unter anderem ein Hochschulabschluss, der Abschluss einer qualifizierten Berufsausbildung, Berufserfahrung und Kenntnisse der deutschen Sprache. Im Falle unvorhergesehener Entwicklungen soll die Bundesregierung die Anzahl der aufzunehmenden Ausländer im Laufe eine Jahres herauf- oder herabsetzen können.
„Angebotsorientierte Einwanderung“
Der besondere Clou des grünen Konzepts ist die „Talentkarte“. Sie soll ausländischen Fachkräften ermöglichen, mit ihren Familien auch ohne konkretes Arbeitsplatzangebot für ein Jahr zur Jobsuche einzureisen. „Angebotsorientierte Einwanderung“ nennen die Grünen das. Finden die Karteninhaber in diesen zwölf Monaten – in der sie keinerlei Anspruch auf Sozialleistungen haben – eine unbefristete Anstellung oder haben sich erfolgreich selbstständig gemacht, bekommen sie einen Daueraufenthalt.
Gelingt es ihnen jedoch nicht, einen Job zu ergattern, der ihren Lebensunterhalt sichert, müssen sie wieder raus. Notfalls müsse „die Ausreisepflicht durch Abschiebung vollzogen werden“, erläuterte der Grünen-Berater und Professor für öffentliches Recht, Thomas Groß.
Wegfallen soll nach Vorstellung der Grünen die Vorrangprüfung, nach der erst nachgewiesen werden muss, dass kein Deutscher oder EU-Bürger für einen Arbeitsplatz bereitsteht, bevor dieser mit einem nichteuropäischen Arbeitnehmer besetzt werden kann. Außerdem soll es ausländischen Studierenden gestattet werden, nach Abschluss ihrer Ausbildung eine Arbeit in der Bundesrepublik aufzunehmen. Auch Asylbewerber sollen in den Status eines Arbeitsplatz suchenden Einwanderers wechseln können – allerdings nur bei gefragter Qualifikation.
Eine deutliche Liberalisierung streben die Grünen bei der Staatsbürgerschaft an. So sollen Doppelstaatsbürgerschaften auch für Nicht-EU-Bürger grundsätzlich möglich sein. Vor allem jedoch sollen in Deutschland geborene Kinder von Ausländern künftig nicht erst dann die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben können, wenn ein Elternteil seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt.
Künftig soll es ausreichen, wenn ein Elternteil legal in der Bundesrepublik lebt. Für hier geborene Flüchtlingskinder soll gelten, dass sie Deutsche werden, sobald der Asylantrag eines Elternteils positiv entschieden ist.
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