GroKo zu Werbeverbot für Abtreibungen: 219a bleibt – soll aber ergänzt werden
Union und SPD haben einen Kompromiss zum „Werbeverbot“ für Abtreibungen präsentiert. Auf eine Abschaffung konnten sie sich aber nicht einigen.
„Werbung für einen Schwangerschaftsabbruch darf es jedoch auch in Zukunft nicht geben“, betonte Kanzleramtschef Helge Braun. Die Bundesärztekammer und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung sollten die Aufgabe bekommen, Kontaktinformationen für Betroffene zur Verfügung zu stellen.
Ob mit dem Vorschlag der Minister der monatelange Streit in Union und SPD beigelegt ist, ist allerdings fraglich. Beide Fraktionen wollen im Januar darüber beraten. SPD-Fraktionschefin Andrea Nahles begrüßte den Kompromissvorschlag, machte allerdings auch klar, die Fraktion werde den genauen Gesetzestext abwarten und dann entscheiden. Unionsfraktionschef Ralph Brinkhaus sprach von einem „ersten Schritt zur Klärung der anstehenden Fragen in der Koalition“. Der genaue Vorschlag werde im Januar in der Fraktion bewertet.
Abschließende Formulierungen für Ergänzungen zum geltenden Recht liegen nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur noch nicht vor. Justizministerin Katarina Barley (SPD) kündigte an, im Januar einen Gesetzentwurf vorlegen zu wollen.
Uneinigkeit in der Großen Koalition
Monatelang hatte die Bundesregierung um einen Kompromiss zum sogenannten Werbeverbot für Abtreibungen gerungen. Beteiligt waren Justizministerin Katarina Barley (SPD), Familienministerin Franziska Giffey (SPD), Innenminister Horst Seehofer (CSU), Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und Kanzleramtschef Helge Braun (CDU). Am Mittwochmittag saßen die Minister*innen rund drei Stunden lang ohne Ergebnis zusammen und setzten ihre Gespräche dann telefonisch fort. Besonders die SPD hatte Druck aufgebaut und eine Einigung verlangt.
Paragraf 219a im Strafgesetzbuch verbietet Werbung für Schwangerschaftsabbrüche – man macht sich schon strafbar, wenn man „seines Vermögensvorteils wegen“ öffentlich Abbrüche anbietet. Die SPD hatte eine Reform angestoßen, ihren Antrag aber auf Rücksicht auf den Koalitionspartner zunächst zurückgestellt.
In der SPD gab es auch Bestrebungen, das Thema bei einer nicht überzeugenden Lösung im Bundestag als Gewissensentscheidung freizugeben. Dann könnte zusammen mit FDP, Linken und Grünen die Abschaffung des Paragrafen beschlossen werden.
Auslöser der Debatte war die Verurteilung einer Ärztin aus Gießen, die Informationen zu einem Schwangerschaftsabbruch als Datei zum Herunterladen angeboten hatte.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Exklusiv: RAF-Verdächtiger Garweg
Meldung aus dem Untergrund
Anschlag auf Magdeburger Weihnachtsmarkt
Bestürzung und erste Details über den Tatverdächtigen
Anschlag in Magdeburg
Auto rast in eine Menschenmenge auf dem Weihnachtsmarkt
Wahlprogramm von CDU und CSU
Der Zeitgeist als Wählerklient
Keine Konsequenzen für Rechtsbruch
Vor dem Gesetz sind Vermieter gleicher
Elon Musk torpediert Haushaltseinigung
Schützt die Demokratien vor den Superreichen!