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Giffeys 30-Prozent-IdeeNur eine Nebelkerze?

Das Wohnungsbündnis könnte sich darauf einigen, dass Mieter maximal 30 Prozent ihres Einkommens für die Miete zahlen. Aber hilft das wirklich?

Schön wohnen kann man in Berlin – wäre nur die Miete nicht Foto: dpa

Die Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) hat die Idee formuliert, dass niemand mehr als 30 Prozent seines Haushaltsnettoeinkommens für die Miete zahlen sollte. Dies „wäre fair und eine nachvollziehbare Lösung für alle“. Wirklich?

Grundsätzlich ist es richtig und sozialpolitisch geboten, dass Mie­te­r:in­nen nicht den Großteil ihres Einkommens dafür aufwenden müssen, wohnen zu dürfen. Dafür gilt die 30-Prozent-Faustregel schon lange; auch Ver­mie­te­r:in­nen schauen meist darauf, dass das Einkommen ihrer potentiellen Neu­mie­te­r:in­nen die geforderte Miete um das Zweifache übersteigt. Wer einen höheren Anteil für die Miete zahlen muss, gilt als finanziell überlastet, weil kaum Geld für den Rest des Lebens übrig bleibt. Armut durch Miete – das ist für immer mehr Menschen ein Problem. In deutschen Großstädten zahlt laut einer Studie der Hans-Böckler-Stiftung jeder zweite Haushalt mehr als 30 Prozent des Einkommens für die Miete, 12 Prozent gar mehr als die Hälfte. Für einen Berliner Durchschnittsverdiener mit 1.800 Euro netto liegt die Belastungsgrenze demnach bei 540 Euro; ein Leh­re­r:in­nen­paar mit 5.600 Euro kann 1.680 Euro verkraften.

Woher kommt Giffeys Vorschlag eigentlich?

Diskutiert wird die 30-Prozent-Grenze im Bündnis für Wohnungsneubau und bezahlbare Mieten. Das Gremium mit Ver­tre­te­r:in­nen aus Politik, Wohnungswirtschaft und Verbänden war vom rot-grün-roten Senat im Januar eingesetzt worden, um die Wohnungskrise kooperativ zu bearbeiten – ganz ohne Enteignung. Der Bündnisvertrag soll am 15. Juni unterzeichnet und am 20. Juni der Öffentlichkeit präsentiert werden. Der Vorschlag findet sich im vorab bekannt gewordenen Abschlussdokument, das derzeit aber noch politisch verhandelt wird. Demnach würden sich Ver­mie­te­r:in­nen verpflichten, „Erhöhungen, die zu Haushaltsbelastungen von mehr als 30 Prozent des jährlichen Haushaltseinkommens führen, nicht durchzuführen“. Weiterhin heißt es etwas nebulös: „Bei Überschreitung erfolgt die Absenkung anteilig.“ Zur Ermittlung der 30-Prozent-Grenze sollen Wohngeld und ähnliche Leistungen miteinbezogen werden.

Wie soll das denn konkret umgesetzt werden?

Alles beruht auf einer freiwilligen Selbstverpflichtung der im Bündnis beteiligten Vermieter:innen. Ein Gesetz, also einen Rechtsanspruch für Mie­te­r:in­nen soll es nicht geben, dafür würde Berlin, ebenso wie beim Mietendeckel, wohl auch die Kompetenz fehlen. Giffey spricht jedoch von einem „geregelten Verfahren“, etwa einer „öffentlichen Mietpreisprüfstelle, die die Höhe der Überschreitung feststellt und Mieterinnen und Mieter dabei unterstützt, dagegen vorzugehen“. Unwahrscheinlich ist jedoch, dass es zu einer automatischen Überprüfung aller Miet- und Einkommenshöhen kommt. Stattdessen müssten Mie­te­r:in­nen wohl selbst tätig werden. Fraglich ist auch, für welchen Zeitraum sich die Ver­mie­te­r:In­nen überhaupt dem 30-Prozent-Ziel verpflichten würden.

Für wen würde eine Absenkung überhaupt in Frage kommen?

Die im Bündnis vertretenen Ver­mie­te­r:in­nen halten etwa 1,1 der 1,6 Millionen Berliner Mietwohnungen. Darunter sind aber auch alle kommunalen Gesellschaften mit knapp 350.000 Wohnungen, bei denen es die 30-Prozent-Regelung, zumindest für WBS-Berechtigte, schon gibt. Blieben etwa 750.000 Wohnungen, etwas weniger als die Hälfte des Gesamtbestandes, bei denen die Belastungsgrenze neu zum Tragen kommen könnte. Ob viele Mie­te­r:in­nen selbst tätig werden würden, um ihre Miete abzusenken, muss nach den Erfahrungen bei den kommunalen Gesellschaften bezweifelt werden. 2020 stellten bei ihnen nur 117 Mie­te­r:in­nen einen Antrag auf Mietabsenkung – ganze 0,3 Promille.

Ist die Idee also nur eine Nebelkerze, die kaum jemandem helfen wird?

Ursprünglich wollte der Senat mit der Wohnungswirtschaft über einen freiwilligen Mietenstopp verhandeln. Zwei, drei Jahre, in denen die Mieten nicht oder nur um ein Prozent angehoben werden. Zu diesem Zugeständnis sind die privaten Ver­mie­te­r:in­nen mit Verweis auf die Inflation aber nicht bereit; der Weg ist laut Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel (SPD) „versperrt“. Dass stattdessen die 30-Prozent-Regel in der Diskussion ist, bedeutet: Hierbei erwarten die Wohnungskonzerne deutlich weniger finanzielle Einbußen – weil eben deutlich weniger Mie­te­r:in­nen finanzielle Zugeständnisse gemacht werden würden. Möglicherweise nur im Promillebereich …

Welche Gefahren lauern bei dem Vorschlag?

Das größte Problem dürfte die Neuvermietung sein. Der Anreiz für Ver­mie­te­r:in­nen nur noch die allersolventesten Mie­te­r:In­nen zu nehmen, deren 30-Prozent-Einkommensmarke möglichst hoch ist, steigt noch einmal deutlich an. Von einer Benachteiligung einkommensarmer Mie­te­r:in­nen spricht die ehemalige Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke). Giffey dagegen betont, die Belastungsgrenzen mit Quoten für WBS zu kombinieren. Schwierig dürften sich aber auch viele Detailfragen gestalten. Was etwa, wenn sich ein Mieter entscheidet, weniger zu arbeiten oder plötzlich verdient? Oder umgekehrt: Droht die Gefahr von Mietsteigerungen bis an die 30-Prozent-Grenze; zieht jede Gehaltserhöhung also automatisch eine Mieterhöhung nach sich?

Am Ende gewinnt also die Wohnungswirtschaft?

Die politische Grundprämisse, Mie­te­r:in­nen über freiwillige Zugeständnisse der Konzerne zu helfen, geht nicht auf. Die Ergebnisse des Wohnungsbündnisses werden weit hinter den Hoffnungen zurückbleiben, die vor allem SPD und Grüne geschürt hatten. Die Grünen etwa wollten mit einem im Wahlkampf präsentierten Mietenschutzschirm erreichen, dass Ver­mie­te­r:in­nen sich dazu verpflichten, die Mieten für fünf Jahre nicht zu erhöhen, auf Umwandlungen in Eigentum zu verzichten und Neuvermietung sozial auszurichten. Nichts davon kommt.

Was dann?

Berlins größter Vermieter Vonovia mit 160.000 Wohnungen in der Stadt, kündigte am Mittwoch an, wegen der Inflation die Mieten deutlich anzuheben. Die Rede war von vier Prozent. Die Aktionäre, denen im vergangenen Jahr eine Rekorddividende von 1,3 Milliarden Euro ausgezahlt wurde, werden sich über diesen Inflationsausgleich sicher freuen.

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4 Kommentare

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  • Also wenn man das wirklich durchziehen möchte, könnten die Finanzämter die Kontrolle übernehmen. Die wissen genau, was Sache ist.

    Ein Schritt näher zum totalen Überwachungsstaat.



    Leute kauft Gold und Diamanten, wenn ihr könnt, und bunkert sie Sachen zuhause oder vergrabt es im Garten.



    An die wirklichen Reichen in diesem Staat geht man ja nicht ran.

  • Selbst wenn die 30% verpflichtend und durchsetzbar wären, stellen sich wieder die gleichen Fragen:



    - warum sollte der Vermieter nicht den Mieter mit dem höchsten Einkommen nehmen?



    - wie löst das den durch Zuzug erhöhten Bedarf an Wohnungen?



    - wie verhindert das, das Wohnung aus der Sozialbindung fallen?

    Die Stadt muss ihre Flächen behalten und selber bauen. Viel bauen. Anders lässt sich der Wohnungsmangel im bezahlbaren Preissegment nicht lösen.

  • 30% soso.

    Ich finde es viel erwähnenswerter, dass alle Firmen, Gewerbetreibenden und Selbstständige die Mietkosten für ihren Broterwerb selbstverständlich komplett als Betriebsausgaben absetzen können.

    Und der kleine Mann hingegen: Fehlanzeige. Selbst der Grundfreibetrag, mit dem unsere lieben Polit's ja immer winken wenn um Steuerabzocke geht, liegt bei den meisten "abhängig Beschäftigten" darunter.

    Und wenn man dann noch im Hinterkopf behält wie "großzügig" die Finanzämter bei Anerkennung eines Arbeitszimmers sind [grade in Coronazeiten] möchte man doch am liebsten einen neuen Dreschflegel kaufen.

    • @Bolzkopf:

      Das Finanzamt erkennt meine Arbeitsecke nicht an. Eine größere Wohnung mit eigenem Arbeitszimmer kann ich mir aber nicht leisten.

      Mit der FDP wird alles besser, hahahahaha - diese Scharlatane.