Gewaltschutz mit GPS-Sender: Fußfessel hilft gegen gewalttätige Männer
Eigentlich kann die elektronische Fußfessel zum Schutz vor häuslicher Gewalt erst ab Juli 2027 angeordnet werden. Dennoch gab es schon knapp 80 Fälle.
Foto: Julian Stratenschulte/dpa
Auch in Deutschland hat sich die elektronische Fußfessel nach spanischem Modell bereits bewährt. Seit Anfang 2025 wurden in 79 Fällen Frauen mit Ortungsgeräten ausgestattet, die anzeigen, wenn sich der Mann nähert, der sie bedroht. Es gab bislang keinen Übergriff.
Bei der elektronischen Aufenthaltsüberwachung (so der offizielle Name der „elektronischen Fußfessel“) trägt normalerweise nur der Mann einen GPS-Sender. Damit kann kontrolliert werden, dass er zu festgelegten Zeiten in der Wohnung oder am Arbeitsplatz ist. Es kann auch überwacht werden, dass er bestimmte Orte nicht betreten darf, etwa Kindergärten oder Spielplätze. Die Fußfessel wird in Deutschland seit 2012 bei entlassenen Straftätern im Rahmen der Führungsaufsicht angewandt.
Im Juli beschloss der Bundestag zusätzlich eine Änderung des Gewaltschutzgesetzes. Künftig kann die elektronische Fußfessel auch bei gewalttätigen Männern angewandt werden, wenn ein hohes Risiko besteht, dass sie Annäherungsverbote missachten. So gibt der GPS-Sender am Fuß des Mannes Alarm, wenn er sich der Wohnung der tyrannisierten Frau nähert. Nach dem spanischen Modell erhält die Frau, wenn sie will, aber auch ein eigenes GPS-Ortungsgerät, damit sie auch das Haus verlassen und weiter ihr Leben führen kann. Sie erhält damit eine mobile Schutzzone von meist 200 Metern. In Spanien wird dies bereits seit 2009 praktiziert und es gab noch keinen Mord an einer so geschützten Frau.
In Deutschland ist für die Umsetzung des spanischen Modells die Gemeinsame Überwachungsstelle der Länder (GÜL) in Hessen zuständig. Sie überwacht bereits seit 2012 die normalen Fußfesseleinsätze und beruht auf einem Staatsvertrag der Länder.
Sozialarbeiter rund um die Uhr im Einsatz
Konkret funktioniert die DV-Technik so: Wenn der Aggressor in der Stadt der geschützten Frau zu nahe kommt, dann werden die Frau und die Überwachungsstelle informiert. Der Aggressor mit dem Fußsender bekommt aber keine Nachricht, damit er nicht erfährt, wo sich die Frau gerade aufhält. Die GÜL bespricht dann mit der Frau, wohin sie sich bewegen kann. Im Zweifel muss sie wieder nach Hause. Die Mitarbeiter:innen der Überwachungsstelle sind im Schichtbetrieb rund um die Uhr im Einsatz. Als ausgebildete Sozialarbeiter:innen sollen sie den Frauen auch in angespannten Situationen empathisch zur Seite stehen.
Eigentlich tritt die Änderung des Gewaltschutzgesetzes erst am 1. Juli 2027 in Kraft. Doch die GÜL hat die entsprechenden Ortungsgeräte für die Frauen, die sogenannte DV-Technik (DV = Domestic Violence, häusliche Gewalt) bereits Ende 2024 angeschafft und im Januar 2025 in Betrieb genommen. 86 DV-Geräte stehen der Überwachungsstelle schon zur Verfügung. Diese wurden in 79 Fällen bereits genutzt, wovon 43 Anwendungen inzwischen beendet sind. Maximal 51 DV-Einheiten waren gleichzeitig im Einsatz, erklärte das hessische Justizministerium auf Anfrage der taz.
Rechtlich möglich war der sofortige Einsatz der DV-Geräte, weil ein Großteil der Bundesländer bereits entsprechende Regelungen in ihren Polizeigesetzen hat. Außerdem wird das spanische Modell nun auch bei entlassenen Straftätern im Rahmen der Führungsaufsicht angewandt, wenn Gefahr für ihre Ex-Partnerinnen droht.
Bisher bestätigt sich der spanische Erfolg. Es gab in Deutschland nicht nur keinen Mord, sondern überhaupt keine Übergriffe auf geschützte Frauen, so das hessische Justizministerium. Wie viele Alarmmeldungen es im Zusammenhang mit den mobilen Schutzzonen bisher gab und wie oft die Polizei eingeschaltet werden musste, ist allerdings nicht bekannt. Die Fälle mit DV-Technik werden von der GÜL statistisch nicht gesondert erfasst. Insgesamt gab es nach 1,5 Prozent der technischen „Ereignismeldungen“ einen Polizeieinsatz.
Ab dem 1. Juli 2027, wenn die neue bundeseinheitliche Regelung in Kraft tritt, wird sich der Einsatz der DV-Technik vermutlich deutlich ausweiten. Die Bundesregierung ging in ihrem Gesetzentwurf von bis zu 160 gleichzeitigen Fällen aus. Das hessische Ministerium rechnet sogar mit 525 parallelen Fällen.
Deshalb müssen beim GÜL nicht nur weitere DV-Geräte angeschafft, sondern es muss auch viel neues Personal eingestellt werden. Von derzeit 31 Beschäftigten soll die Überwachungsstelle auf über hundert Mitarbeiter:innen anwachsen. Außerdem zieht die GÜL Anfang 2027 nach Darmstadt um. Die bisherigen Räume in der JVA Weiterstadt werden ihr zu klein.
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