Gesetzesverschärfung bei Kindesmissbrauch: Kein Vergehen, ein Verbrechen
Die Justizministerin will Gesetze gegen Kindesmissbrauch verschärfen. Wer in sexueller Absicht berührt, soll mindestens ein Jahr ins Gefängnis.
Seit rund zwanzig Jahren kommt die Forderung immer wieder auf, den Missbrauch von Kindern nicht mehr als „Vergehen“ zu behandeln, sondern als „Verbrechen“ zu bestrafen. Mindesthaftstrafe wäre dann ein Jahr, eine Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage wäre nicht möglich. Derzeit ist im Strafgesetzbuch eine Mindeststrafe von sechs Monaten Gefängnis vorgesehen.
NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) ist in der Diskussion besonders laut, denn er steht seit dem mehrjährigen Missbrauch auf dem Campingplatz von Lügde (NRW) besonders unter Druck. Beim Versuch der Aufklärung verschwanden immer wieder Beweise in der NRW-Polizei. Dem Täter war vom örtlichen Jugendamt sogar ein Pflegekind überlassen worden. Auch beim jetzt aufgedeckten Missbrauchsnetzwerk von Münster stand wieder NRW im Fokus.
Kurz vor Lambrechts Umfaller erklärte Reul: „Für mich ist sexueller Missbrauch wie Mord, damit wird das Leben von Kindern beendet – nicht physisch, aber psychisch.“ Die CDU verwies auf einen Beschluss der Innenministerkonferenz (IMK) aus dem Frühjahr 2019. Auf Betreiben von Reul war damals empfohlen worden, dass sowohl der sexuelle Missbrauch von Kindern als auch der Besitz und die Verbreitung von Kinderpornografie zum Verbrechen hochgestuft werden soll. Justizministerin Lambrecht lehnte das bisher (wie ihre Vorgängerinnen) ab. Die Strafvorschriften erfassten ein sehr breites Spektrum an Taten, auch Handlungen, die eindeutig kein Verbrechen seien. Als Beispiel nannte das Ministerium, dass ein Sportlehrer einmal seine Hand auf die Brust einer Schülerin legt. Nun will Lambrecht darin auch ein Verbrechen sehen.
Mehrere umstrittene Verschärfungen
Die IMK hatte 2019 vorgeschlagen, solche Fälle „zur Vermeidung unbilliger Härten“ als „minder schwere Fälle“ zu werten. Allerdings war 2004 der „minder schwere Fall des sexuellen Missbrauchs von Kindern“ abgeschafft worden. Den Opfern sollte nicht mehr zugemutet werden, dass die Tat von der Rechtsordnung nur als „minder schwer“ gewertet wird.
Die SPD-Fraktion wird die von Lambrecht angekündigte Verschärfung vermutlich mitmachen. Ihr rechtspolitischer Sprecher Johannes Fechner hatte zuvor der Bild-Zeitung erklärt: „Wir sind offen, die Erhöhung des Strafrahmens des sexuellen Missbrauchs von Kindern zu prüfen.“
Bisher verwies das Justizministerium noch darauf, dass das Strafgesetzbuch für schwere Fälle schon heute schwere Strafen vorsehe. So beträgt die Mindesthaftstrafe zwei Jahre, wenn das Kind penetriert wird oder eine erhebliche Schädigung der Entwicklung droht. Wenn das Kind in Lebensgefahr gerät, beträgt die Mindesthaftstrafe sogar fünf Jahre. Der Haupttäter von Lügde wurde im September 2019 zu immerhin 13 Jahren Gefängnisstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt.
Lambrecht, die erst seit Juni 2019 Justizministerin ist, hat in diesem Jahr schon mehrere umstrittene Verschärfungen im Sexualstrafrecht auf den Weg gebracht. So ist der Polizei etwa die Herstellung von computergenerierter Kinderpornografie erlaubt, damit sich Beamte Zugang zu Tauschbörsen im Darknet verschaffen können. Außerdem wurde bereits der Versuch des Cybergrooming unter Strafe gestellt. Damit können nun auch Täter bestraft werden, die sich im Internet an vermeintliche Kinder heranmachen, die aber von Polizisten gespielt werden.
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